Versteckte Preisangabe deuten auf Abofallen hin
Ein typisches Merkmal einer Abofalle ist die versteckte Preisangabe. Diese ist gegeben, wenn die Preisangabe bei dem Registrierungsvorgang gar nicht oder nur in einem kleinen Fließtext versteckt ist oder wenn die Kostenpflichtigkeit des Angebots ausschließlich auf der Startseite, aber nicht auf weiteren Seiten, die direkt über Suchmaschinen wie Google.de angesteuert werden können, erwähnt wird.
Das Landesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 05.09.2007 - 3-08 O 35/07) hat entschieden, dass eine Preisangabe eines Internetangebots nur dann ausreichend leicht erkennbar ist ( i.S.d. § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV), wenn der Nutzer sie ohne jegliche Schwierigkeiten auffinden kann. Demnach darf die Preisangabe nicht versteckt werden und kann auch durch einen unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen, wenn der Verbraucher hinreichend klar darauf hingewiesen wird. Dieser Sternchenhinweis ist allerdings so zu platzieren, dass der Verbraucher vor der Inanspruchnahme des Angebots klar und eindeutig auf den für die Leistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird.
Wird der Internetnutzer hingegen nur zu einer vollständigen Anmeldung aufgefordert, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass mit vollzogener Anmeldung ein Betrag für ein Abonnement zu zahlen ist, wird der Verbraucher nicht klar und eindeutig auf den Preis hingewiesen. Die Preisangabe ist auch dann nicht ausreichend leicht auffindbar, wenn die Preisangabe in den AGB enthalten ist und der Verbraucher diese bestätigt hat, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Es handelt sich in diesem Fall um eine überraschende Klausel i.S.d. § 305 c BGB. D.h. selbst wenn ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist (s.o.), ist die Kostenpflicht nicht wirksam einbezogen. Urteilen zu Folge müsste der Verbraucher nämlich zuerst eine Fülle anderer Informationen lesen, bevor er an in den AGB auf die Kostenpflichtigkeit stößt.
Hinweis: Die Artikel von Aboalarm.de zu Abofallen und verwandten Themen dienen der allgemeinen Information, jedoch nicht der Rechtsberatung im Falle eines einzelnen rechtlichen Anliegens.
Quelle: anwalt.de
