Musterbrief für volljährige Abofallen-Opfer (1 von 2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht; ein Vertrag zwischen uns ist nicht zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen. Die etwaig abgegebene Erklärung hätten Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen dürfen, dass ich mich vertraglich binden möchte. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein bei Ihnen liegt.
Hilfsweise erkläre ich hiermit die
die Anfechtung:
eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Diesbezüglich verweise ich auf die Urteile des OLG Frankfurt am Main, Az. 6 U 186/07 und 6 U 187/07.
Hilfsweise erkläre ich die
die Anfechtung:
eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen Irrtums. Einen von Ihnen absichtlich versteckt gehaltenen Hinweis auf die Kostenpflicht der Anmeldung habe ich nicht gesehen und unterlag insoweit einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.
Höchst hilfsweise erkläre ich den:
den Widerruf
meiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung. Sie hätten mich ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufklären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorgesehene Erklärung genügt nicht den Anforderungen des deutschen Rechts. Sofern Sie sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB berufen, sind Ihre Ausführungen falsch.
Jegliche weiteren Zahlungsaufforderungen können Sie sich daher ersparen. Sollten Sie ein Mahnverfahren einleiten, werde ich unverzüglich gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Quelle: c´t - Magazin für Computertechnik, Heft 11 2009, S. 98
Hinweis: Die Artikel von Aboalarm.de zu Abofallen und verwandten Themen dienen der allgemeinen Information, jedoch nicht der Rechtsberatung im Falle eines einzelnen rechtlichen Anliegens.
Quelle: anwalt.de
