Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer des Angebots von Aboalarm
Stand: 01. August 2009
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung
1. Die Aboalarm UG, Oststraße 44, 74232 Abstatt, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Bernd Storm van’s Gravesande, nachfolgend "Aboalarm" genannt, stellt den Nutzern unter www.aboalarm.de ein Web-Portal zur Verfügung, auf dem die Nutzer viele ihrer mit Dritten bestehenden Dauerschuldverhältnisse (z.B. Zeitschriften-Abos, Mobilfunk- oder Pay-TV-Verträge) verwalten können, um sich einen Überblick über die jeweiligen Vertragslaufzeiten zu verschaffen. 2. Eine Registrierung ist zur Nutzung des Web-Portals möglich, aber nicht für alle Funktionen zwingend erforderlich. 3. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Aboalarm und dem jeweiligen Nutzer und gelten ausschließlich. 4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, Aboalarm hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Registrierung, Zugang
1. Funktionen, bei denen zur Erbringung der Dienstleistung durch Aboalarm eine Registrierung nicht zwingend erforderlich ist, können die Nutzer auch ohne vorherige Registrierung nutzen. 2. Voraussetzung für die Nutzung von Funktionen, bei denen zur Erbringung der Dienstleistung eine Registrierung zwingend erforderlich ist, ist das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen mindestens der als "Pflichtfeld" bezeichneten Eingabefelder im Registrierungsdialog durch den Nutzer. 3. Die Registrierung bei Aboalarm ist kostenfrei. 4. Nach der vollständigen Registrierung auf der Plattform www.aboalarm.de erhält der Nutzer eine Email mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort. 5. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Aboalarm behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wegen a) falscher Angaben bei der Anmeldung; b) Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Nutzers; c) Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Leistungen von Aboalarm, Vertragsschluss
1. Allgemeines a) Aboalarm stellt den Nutzern unter www.aboalarm.de ein Webportal zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Nutzer viele ihrer mit Dritten bestehenden Dauerschuldverhältnisse selbst und auf eigene Verantwortung verwalten können. b) Aboalarm bietet eine Verfügbarkeit der Website unter www.aboalarm.de, des Computerfaxes und des Email-Servers von jeweils 98 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Aboalarm liegen (z.B. höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse) nicht zu erreichen sind. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich auf der Website angekündigt. Aboalarm wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. c) Aboalarm darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zur Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. 2. Kostenpflichtige Funktion "Kündigung sofort abschicken" a) Aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion "Kündigung sofort abschicken" einen Computer-Faxdienst zur Verfügung, mit dem der Nutzer den Versuch unternehmen kann, sein von ihm selbst auf www.aboalarm.de erstelltes und von ihm selbst individuell angepasstes Kündigungsschreiben an den von ihm gewählten Empfänger binnen weniger Minuten als Fax zu übermitteln. b) Das Abschicken der verbindlichen Bestellung durch den Nutzer gilt als Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Auftragsbestätigungs-Email durch Aboalarm an den Nutzer zustande. c) Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Kündigungsschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass die Kündigung formwirksam ist oder die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die von Aboalarm angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das Fax an den Dritten telekommunikativ zu übermitteln. d) Die von Aboalarm bereitgestellte Hard- und Software unternimmt hierzu unverzüglich nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Nutzer automatisch einen ersten Versuch, das vom Nutzer erstellte Kündigungsschreiben an die vom Nutzer angegebene Faxnummer zu faxen. Falls der erste Versuch, das Fax zu übermitteln, fehlgeschlagen ist, unternimmt die Hard- und Software von Aboalarm noch höchstens zwei weitere Versuche, das Fax zu übermitteln. Spätestens nach der dritten Anwahl der vom Nutzer angegebenen Faxnummer schickt Aboalarm dem Nutzer per Email an die von ihm angegebene Email-Adresse ein Sendeprotokoll des Computerfaxes. Aus dem Sendeprotokoll ergibt sich, wann und wie oft Aboalarm die Faxnummer des vom Nutzer angegebenen Empfängers angewählt hat und ob einer der Anwahlversuche erfolgreich war. 3. Funktion "Kündigungserinnerung" a) Aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenlosen Funktion "Kündigungserinnerung" eine Online-Applikation zur Verfügung, in der der Nutzer unter anderem Beginn und Ende der mit Dritten vereinbarten Dauerschuldverhältnisse sowie die Dauer der mit diesen vereinbarten Kündigungsfristen selbst eintragen kann. b) Der Nutzer kann in der Online-Applikation selbst Termine eintragen, an die ihn Aboalarm per Email erinnern soll - beispielsweise an das Nahen einer Kündigungsfrist. c) Der Email-Server von Aboalarm sendet an dem vom Nutzer gewählten Tag spätestens um 24:00 Uhr automatisch eine Email an die vom Nutzer angegebene Email-Adresse ab, in der dieser auf den von ihm eingetragenen Termin hingewiesen wird. 4. Funktion "Erstellen eines Kündigungsschreibens" a) Aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenlosen Funktion "Erstellen eines Kündigungsschreibens" eine Online-Applikation zur Verfügung, mit deren Hilfe der Nutzer eigenverantwortlich anhand vorgegebener Textbausteine sein individuell auf ihn abgestimmtes Kündigungsschreiben an Dritte selbst erstellen kann. b) Eine Überprüfung des Kündigungsschreibens auf Rechtswirksamkeit im Einzelfall findet durch Aboalarm nicht statt. 5. Funktion "Kündigungsadressen" a) Aboalarm bietet mit der kostenlosen Funktion "Kündigungsadressen" eine Datenbank an, die die Adressdaten vieler häufig nachgefragter Unternehmen enthält. b) Aboalarm übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der angegebenen Daten. c) Aboalarm informiert den Nutzer über den Stand der Daten, indem jeder Eintrag einen Vermerk mit dem Datum der letzten Überprüfung enthält. 6. Funktion "Tarifvergleich" a) Aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenlosen Funktion "Tarifvergleich" eine Online-Applikation zur Verfügung, die einen nicht abschließenden Überblick über bestehende Tarife bei Mobilfunk-, DSL- und anderen Anbietern ermöglicht. b) Aboalarm übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.
§ 4 Nutzungsentgelte, Sperrung
1. Die Nutzung des Web-Portals unter www.aboalarm.de ist kostenlos, soweit sich nicht aus der Leistungsbeschreibung auf www.aboalarm.de etwas anderes ergibt. 2. Die Preise für die von Aboalarm angebotenen kostenpflichtigen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf www.aboalarm.de und aus der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Preisliste unter www.aboalarm.de/preisliste. 3. Bei dem Entgelt für die Funktion „Kündigung sofort abschicken“ handelt es sich um ein einmaliges Entgelt für den höchstens dreimaligen Übermittlungsversuch pro Faxnummer. Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig vom Erfolg der Übermittlung mit Zustandekommen des Vertrages. Das Entgelt ist mit Zugang der Zahlungsaufstellung beim Nutzer zur Zahlung fällig, jedoch nicht vor Absenden des Faxprotokolls an den Nutzer. 4. Gerät der Nutzer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, ist Aboalarm nach Androhung in Textform und Fristsetzung von einer Woche berechtigt, den Account bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen des Nutzers zu sperren.
§ 5 Pflichten des Nutzers
1. Der Nutzer ist verpflichtet, die von Aboalarm angebotenen Funktionen nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden. 2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere sein Passwort ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat auch dafür Sorge zu tragen, dass sein Passwort ausreichend sicher gewählt ist und insbesondere mindestens 8 Stellen hat, die sowohl Buchstaben als auch Ziffern beinhalten. 3. Der Nutzer verpflichtet sich im Falle einer Registrierung, alle Änderungen der bei der Registrierung in "Pflichtfeldern" angegebenen Daten über den persönlichen Bereich unter aboalarm.de unverzüglich mitzuteilen. 4. Der Nutzer verpflichtet sich, für sämtliche Erinnerungs- und Faxbestätigungs-Emails von Aboalarm unter der von ihm angegebenen Email-Adresse ein jederzeit erreichbares Postfach bereitzuhalten. 5. Der Nutzer verpflichtet sich, die aus der unverbindlichen Adressdatenbank von Aboalarm entnommenen Kontaktdaten der Unternehmen anhand seiner ihm vorliegenden Vertragsunterlagen vor Abschicken der Kündigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 6. Der Nutzer verpflichtet sich, die Vertragsdaten wie Vertragsbeginn, Vertragsende oder Kündigungsfrist aus seinen Unterlagen zu entnehmen, wahrheitsgemäß in die Aboalarm Webformulare einzutragen und die Kündigungsfristen selbst auszurechnen oder ausrechnen zu lassen. 7. Der Nutzer ist verpflichtet, in Zweifelsfällen über den genauen Fristablauf rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist Rat bei einem zugelassenen Rechtsanwalt oder einer zugelassenen Rechtsanwältin einzuholen. Aboalarm bietet keine Rechtsberatung im Einzelfall.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung
1. Der kostenfreie Zugang zum persönlichen Bereich für registrierte Mitglieder unter aboalarm.de läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. 2. Der Vertrag über die kostenpflichtige Funktion „Kündigung sofort abschicken“ endet mit Absenden des Faxprotokolls an den Nutzer.
§ 7 Haftung
1. Aboalarm haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Für sonstige Schäden haftet Aboalarm nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). 3. In den Fällen der Nr. 2 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Aboalarm.
§ 8 Höhere Gewalt
Aboalarm ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik und Naturkatastrophen) befreit. Als höhere Gewalt gelten auch alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Diensteanbieter. Für den Fall, dass Aboalarm trotz aller zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist Aboalarm für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
§ 9 Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung, die jederzeit unter www.aboalarm.de/datenschutz abgerufen werden kann.
§ 10 Änderung der AGB
Diese Nutzungsbedingungen können von Aboalarm ergänzt, abgeändert oder für ungültig erklärt werden. Aboalarm behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform per Email mitgeteilt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Email den geänderten Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat, gelten diese als angenommen. Aboalarm wird den Nutzer bei der Benachrichtigung, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs besonders hinweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. 2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Aboalarm als Gerichtsstand vereinbart. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder Aboalarm diese anerkannt hat. 4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. 5. Dieser Vertragstext wird von Aboalarm bei Vertragsschluss gespeichert und ist für den Nutzer auch nach Vertragsschluss im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit der Website jederzeit abrufbar unter www.aboalarm.de/agb.
