Autoversicherung
Die Autoversicherung gehört wohl zu den häufigsten Versicherungsformen, die hierzulande anzutreffen ist. Dementsprechend wird auch verhältnismäßig häufig der Wunsch nach einem Tarifwechsel laut, so dass sich fortan bei einer anderen Versicherungsgesellschaft für die gleichen Leistungen ein geringer Beitrag bezahlen lässt. Da im Bereich der Kfz-Versicherung jede Versicherung mit eigenen Schadenstabellen und Statistiken arbeitet und dementsprechend die Tarife zur Autoversicherung auch sehr individuell ausfallen, kann sich der Tarifwechsel umso stärker lohnen. Wer deshalb seine laufende Autoversicherung kündigen möchte, sollte jedoch einige Besonderheiten beachten, die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben.
KFZ Haftpflichtverischerung
Grundsätzlich ist es bei der KFZ Versicherung wie in allen anderen Versicherungssparten auch möglich, einen Versicherungsschutz zu kündigen. Da ein Fahrzeug ohne eine gültige Haftpflichtversicherung jedoch nicht bewegt werden darf, besteht die alte Versicherung im Regelfall auf das Vorlegen eines Folgevertrages. Das Kündigungsschreiben lässt sich zwar in jedem Fall dem Versicherer zustellen oder bei einer Filiale einreichen, dennoch wird der Versicherer diesem Kündigungsschreiben zur Autoversicherung erst dann zustimmen, wenn man Unterlagen für einen Folgeschutz präsentieren kann. Eine andere Alternative ist der Verkauf oder Stilllegung des Fahrzeugs, der naturgegeben keinen weiteren Schutz durch eine Autoversicherung mehr notwendig macht. Auch hier sind am besten direkt dem Kündigungsschreiben entsprechende Dokumente beizulegen, damit sich der Versicherer nicht gegen das Kündigen sträuben kann.
Tarifwechsel bei Autoversicherung
Eine einfache Gelegenheit für den Tarifwechsel, da hier keine Fristen im klassischen Sinne zu beachten sind, wird in der Autoversicherung zum Ausklang jedes Kalenderjahres geboten. Meist im Oktober oder November neben alle Versicherer im Bereich KFZ Versicherung eine Beitragsanpassung vor, in der aktuelle Statistiken einfließen und so den Beitrag von nahezu allen Verträgen leicht verändern. Für diese Situation gibt es in der Fahrzeugversicherung ein Sonderkündigungsrecht, so dass sich bis zum 30. November die KFZ Versicherung ohne weitere Probleme kündigen lässt. Wie in den anderen Fällen auch sollte man sich bei diesem Tarifwechsel jedoch vergewissern, dass man eine Folgeversicherung für das kommende Kalenderjahr abgeschlossen oder zumindest in Aussicht hat, weil sonst durch das erfolgreiche Kündigungsschreiben an die alte Autoversicherung das ehemals versicherte Fahrzeug im neuen Jahr nicht mehr bewegt werden darf. Unter Achtung dieser Formalitäten sollte der Wechsel in einen deutlich günstigeren KFZ-Tarif jedoch nicht schwer fallen.
