Handyvertrag


Auch wenn viele Verbraucher beim Thema Handy immer noch auf PrePaid-Angebote vertrauen, spielt der Handyvertrag gerade bei Flatrate-Angebot immer noch eine wesentliche Rolle im Bereich Telekommunikation. Da günstige Tarife vieler Anbieter nahezu wöchentlich aufs Neue locken, scheuen sich immer mehr Kunden davor, voreilig einen Handyvertrag zu unterschreiben - und wenn, sollte einen dieser Handyvertrag nur über eine möglichst kurze Vertragslaufzeit an das Unternehmen binden. Wer möglicherweise für sich das ideale Handy ohne Vertrag gefunden hat und neue Handytarife bei einem anderen Anbieter bevorzugt, sollte sich somit ausgiebig mit einer Kündigung Handyvertrag auseinandersetzen, die zwar an eine Kündigungsfrist gebunden ist, jedoch nicht immer das frühzeitige Aussteigen aus einem Handyvertrag verhindern muss. Wer plant, ein Kündigungsfrist aufzusetzen und fortan günstige Tarife bei einem anderen Anbieter zu nutzen, sollte im ersten Schritt einen Schritt auf die Vertragslaufzeit des aktuellen Vertrages werfen. Natürlich ist es nicht verboten, schon parallel ein Handy ohne Vertrag zu erwerben oder in das Angebot für andere Handytarife zu investieren, doch oftmals möchte man als Verbraucher natürlich doppelte Kosten vermeiden, so sehr günstige Tarife der Konkurrenz auch locken. Für den richtigen Zeitpunkt, das Kündigungsschreiben aufzusetzen, ist der Handyvertrag jedoch maßgeblich. Das hier angegebene Datum sollte als grundlegender Maßstab für eine erfolgreiche Kündigung angesehen werden, nur in seltenen Fällen klappt die Kündigung Handyvertrag auch außerhalb dieser Fristen. Die meisten Anbieter für Handytarife wissen jedoch auch über die Schnellebigkeit der Tariflandschaft Bescheid, so dass eine Kündigung Handyvertrag heute meist schon nach einem Kalenderjahr durchgeführt werden kann, da die Kündigungsfrist auf diese Spanne heruntergeschraubt wurde. Noch vor wenigen Jahren war eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren üblich, so dass die Kündigungsfrist entsprechend erst kurz vor Ablauf dieser zwei Jahre genutzt werden konnte.

Handyvertrag kündigen & wechseln

Wer möglichst schnell ein Handy ohne Vertrag bei der Konkurrenz bzw. günstige Tarife bei anderen Anbietern sucht, wird sein Kündigungsschreiben gerne mit einer fristlosen Kündigung verbinden wollen. Diese ist bei einem Handyvertrag durchaus möglich, jedoch sollte man nicht damit rechnen, dass schon wegen Kleinigkeiten die Kündigungsfrist vernachlässigt werden kann. Gute Chancen für die fristlose Kündigung Handyvertrag hat man vor allem bei häufigeren Abrechnungsfehlern durch das Unternehmen, welches die Vertrauensbasis zwischen Kunde und Konzern zerstört. Ein häufiger Netzausfall bzw. eine geringe Erreichbarkeit in der eigenen Region ist hingegen kein Grund für die fristlose Kündigung Handyvertrag, so dass hier die vereinbarte Vertragslaufzeit beachtet werden muss. Mehrere Gerichtsurteile stützten mittlerweile diese beiden Regelungen um machen auch in anderen Sonderfällen klar, wann man sich der vereinbarten Vertragslaufzeit fügen muss. Grundsätzlich sind bei der Kündigung Handyvertrag natürlich auch einige Formalitäten zu beachten, die rechtlich gesichert dafür sorgen, den alten Handyvertrag ad acta legen und sich hiernach durch ein Handy ohne Vertrag oder Handytarife der Konkurrenz besser zu stellen. Grundsätzlich sollte die Kündigung Handyvertrag schriftlich erfolgen, wobei man ins Kündigungsschreiben nicht zwingend die Gründe hineinsetzen muss. Diese spielen alleine dann eine Rolle, wenn es sich um ein fristloses Kündigungsschreiben handeln sollte, da hier natürlich aus gültigem Vertragsrecht ausgestiegen und die eigentliche Kündigungsfrist missachtet werden soll. Einfache Begründungen wie das Vorhandensein besserer Handytarife - selbst in den Reihen des gleichen Unternehmens - reichen nicht für das Kündigungsschreiben aus, auch wenn sich viele Kunden über günstige Tarife ärgern dürften, die nur nicht im eigenen Handyvertrag eingeschlossen sind.

Handy ohne Vertrag

Besonders gut sollte der abgeschlossenen Handyvertrag wegen einer möglichen, automatischen Verlängerung unter die Lupe genommen werden. Nicht selten wird im Handyvertrag eine Klausel geführt, dass ohne explizites Kündigungsschreiben des Kunden der Handyvertrag seine Gültigkeit auch nach dem offiziellen Vertragsende behält und sich automatisch um eine bestimmte Zeitspanne verlängert. Der alternative Wechsel zu einem Handy ohne Vertrag oder die Verkürzung der Vertragslaufzeit ist in diesem Fall also nicht einfach so möglich, weshalb man sich den laufenden Handyvertrag stets genau betrachten sollte. Wer die Klausel im eigenen Handyvertrag vorfindet, sollte sich die vorgeschriebene Kündigungsfrist in jedem Fall aufnotieren, um im Zweifelsfall aus dem Handyvertrag fristgerecht herauszukommen und hiernach andere Handytarife in die engere Wahl zu fassen. Nicht nur ein Handy ohne Vertrag der PrePaid-Unternehmen bieten günstige Tarife - oftmals ist es das gleiche Unternehmen, dass an seiner Tarifstruktur gearbeitet hat und klar verbesserte Handytarife zur Verfügung stellt. Da kein Unternehmen bezüglich einer niedergeschriebenen Vertragslaufzeit mit sich verhandeln lässt, sollte die offizielle Kündigungsfrist für den Handyvertrag also stets in Erinnerung behalten werden, damit nicht unnötig ein schlechter Vertrag über Monate hinweg weiterbezahlt werden muss. Interessierte Kunden schauen ohnehin regelmäßig auf die Angebote der einzelnen Unternehmen und prüfen in regelmäßigen Abständen, ob es neue und günstige Tarife gibt und ob sich der Wechsel vom Vertragshandy zu einem Handy ohne Vertrag lohnen könnte. Scheuen auch Sie diesen oftmals lukrativen Tarifvergleich nicht!

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