Kfz Versicherung


Die Kfz Versicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsformen, die für alle Halter von Kraftfahrzeugen eine Rolle spielt. In erster Linie wird unter dem Begriff Kfz Versicherung die Autoversicherung verstanden, andere Fahrzeuge wie Lastwagen oder Motorräder genießen bei den Versicherern eine Einstufung in gesonderte Tarife. Grob lässt sich die Versicherungssparte der Autoversicherung in drei Bereiche einteilen: Der KfZ-Haftpflichtschutz sowie die Kaskoversicherung, die sich in Teil- und Vollkaskoversicherung aufteilt. Die Haftpflicht ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Form der Kfz Versicherung, ohne deren Abschluss das Bewegen eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum nicht gestattet ist. Sie schützt den Versicherungsnehmer bzw. Fahrzeughalter davor, bei anderen Personen angerichtete Schäden aus eigener Tasche zahlen zu müssen, wobei Personen-, Sach- und Vermögensschäden hier je nach Situation einen mehrstelligen Millionenbetrag annehmen können.

Formen der Kaskoversicherung

Die beiden Kaskoformen der Kfz Versicherung dienen im Vergleich zur Haftpflichtversicherung dem Schutz vor selbst erlittenen Risiken. Hierzu zählen bei der Teilkaskoversicherung vor allem Elementarschäden durch Feuer, Gewitter oder Hagelschlag, ebenso andere Risiken wie Diebstahl, Vandalismus oder Tierbissschäden. Die Vollkasko rundet den umfassenden Schutz der Kfz Versicherung ab, da hier im Schadensfall auch sämtliche Schäden durch den Versicherer beglichen werden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Der Vertragsabschluss der beiden Kaskoarten ist im Vergleich zur Haftpflichtversicherung freiwillig und lässt sich vor allem am Wert des eigenen Kraftfahrzeuges orientieren. Gerade bei älteren Fabrikaten lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung meist nicht, da im Falle eines Unfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht selten ist, der durch Reparaturen und Leistungen aus der Vollkaskoversicherung kaum zu begleichen ist.

Stichtag Kfz Versicherung

Verträge zur Autoversicherung laufen für gewöhnlich über ein Kalenderjahr und erfahren regelmäßig eine Beitragsanpassung, in welche die Schadensstatistiken der einzelnen Versicherer für das abgelaufene Jahr mit einspielen. Wer mit dem neuen Tarif seiner Versicherung nicht zufrieden ist, kann mit einem Kündigungsschreiben im Falle der Beitragserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Versicherungsschutz verlassen. Stichtag für das Kündigungsschreiben ist hier der 30. November eines jeden Kalenderjahres, um im neuen Kalenderjahr einer anderen Kfz Versicherung sein Vertrauen zu schenken. Das Aufsetzen von Kündigungsschreiben zur Kfz Versicherung ist natürlich auch während eines Kalenderjahres möglich und wird vor allem bei Verkauf oder Stilllegung ausgenutzt.

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