Kündigungsschreiben


Ein Kündigungsschreiben wird aufgesetzt, wenn ein Vertrag oder eine Vereinbarung, welche im Vorfeld geschlossen wurde, beendet werden soll. Für ein Kündigungsschreiben gibt es gewisse Vorgaben, die vor allem dann eingehalten werden sollen, wenn es sich um einen wichtigen Vertrag handelt, dessen Kündigung Geld spart oder das Leben verändern wird, wie zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages oder eines Mietvertrages. Die Vorgaben, die einem Kündigungsschreiben Gültigkeit geben, sind mitunter sehr unterschiedlich und vom Vertrag abhängig.

Formvorschriften eines Kündigungsschreibens

In jedem Falle muss ein Kündigungsschreiben schriftlich, also in Schriftform (eigenhändige Unterschrift) oder Textform (z.B. per Email), abgefasst sein und bestimmte Informationen enthalten, damit es gültig ist und die Kündigung auch wirksam wird. Zu diesen Informationen gehören ein Absender und als Adressat der Name des Vertragspartners. Der Name des Vertrages oder eine Kundennummer gehören auf jeden Fall in den Briefkopf, damit der Empfänger die Möglichkeit hat, das Kündigungsschreiben richtig zuzuordnen. Kann er dies aufgrund fehlender Informationen nicht, kann es sein, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, nämlich dann, wenn eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist. Dies ist nicht nur bei Handyverträgen der Fall, sondern auch bei Zeitschriftenabonnements oder bei Festnetz- und DSL-Telefonverträgen. Nach einer Mindestvertragslaufzeit, welche in der Regel zunächst zwei Jahre beträgt, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Meistens endet die Möglichkeit zur Kündigung jedoch bereits drei bis fünf Monate vor dem eigentlichen Ende des Vertrages. Versäumt man diese Frist, wird das Kündigungsschreiben auch nur einen Tag verspätet abgeschickt oder enthält es Formfehler beziehungsweise wichtige vertragsrelevante Informationen, so ist der Kunde oftmals ein weiteres Jahr an den Anbieter gebunden und kommt aus dem Vertrag auch nicht heraus.

Kostenlose Vorlagen Kündigungsschreiben

Soll ein Kündigungsschreiben verfasst werden und ist man sich unsicher, wie man es aufsetzen soll, kann man sich mit einem Vordruck behelfen. Dieser kann völlig kostenlos bei aboalarm.de aus dem Internet geladen werden. Ein Muster, wie ein Kündigungsschreiben aussehen könnte, findet man auch bei Verbraucherzentralen. Hier kann man sich ebenso kostenlos beraten lassen wie bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt, welche man jedoch nur aufsuchen sollte, wenn es sich um eine sehr wichtige Kündigung handelt, deren Nichtzustandekommen weitreichende Folgen hätte. Ein Muster kann verwendet werden, um ein eigenes Kündigungsschreiben mit einem individuellen Wortlaut zu entwerfen. Es wird in der Regel nicht abgeschrieben, sondern liefert Ideen für die Umsetzung einer rechtmäßigen und im Streitfall durchsetzbaren Kündigung. Wird eine Vorlage benutzt, um eine Kündigung abzufassen, muss darauf geachtet werden, dass diese ganz genau und individuell auf die Kündigung abgestimmt ist. Nichts ist peinlicher als falsche Informationen, aus denen man entnehmen kann, dass eine Vorlage nur sehr ungenau angepasst wurde. Abgesehen davon kann eine zu geringe Aufmerksamkeit, was die Anpassung von vorgefertigten Kündigungsschreiben betrifft, dazu führen kann, dass die Kündigung nicht wirksam wird.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung bedarf meistens der Schriftform. Sie sollte in zweifacher Ausfertigung vorliegen, damit beide Vertragspartner ein Exemplar bekommen können. Die Partei, welche den Vertrag kündigen will muss ein Kündigungsschreiben in Textform zu ihren Unterlagen nehmen, um im Streitfall beweisen zu können, dass das Schreiben in einer ordentlichen Form abgefasst wurde und alle notwendigen Informationen enthält. Die Speicherung auf dem Computer sollte zur zusätzlichen Sicherung erfolgen, reicht in den meisten Fällen aber nicht zur Beweissicherung aus. Das zweite Exemplar sollte in einem eingeschriebenen Brief an den Empfänger versendet werden. Bei der Übermittlung des Kündigungsschreibens per Fax dient das Sendeprotokoll als Nachweis. Für den Fall, dass das Schreiben nicht ankommt oder der Empfänger abstreitet, es erhalten zu haben, hat der Absender einen Nachweis, dass er ein Kündigungsschreiben abgeschickt hat. Für einen Aufpreis kann man den Weg des Kündigungsschreibens verfolgen und weiß ganz genau, ob und wann es angekommen ist. Wurde es durch einen Briefdienstleister zugestellt, gilt es als empfangen und gelesen, egal ob der Empfänger davon Kenntnis genommen hat oder nicht. Die Kündigung gilt in diesem Falle als rechtzeitig eingetroffen, auch dann, wenn der Empfänger die Annahme verweigert. So soll sichergestellt werden, dass ein Kündigungsschreiben auch dann wirksam werden kann, wenn der Empfänger den Kunden nicht aus dem Vertrag entlassen will.
Hinweis: Die Artikel von Aboalarm.de dienen der allgemeinen Information, jedoch nicht der Rechtsberatung im Falle eines einzelnen rechtlichen Anliegens.