Mietvertrag
Wenn ein Mietvertrag geschlossen wird, sind sich sowohl Mieter wie auch Vermieter stets einig, mit dem geschlossenen Mietvertrag über Monate und Jahre hinweg ein Auskommen zu finden. Schneller als gewünscht ist es jedoch üblich, das Probleme das Mietverhältnis zu einer Belastungsprobe machen und der Wunsch aufkommt, eine ordentliche Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung auszusprechen. Wer seine Wohnung kündigen möchte und dies entweder als Kündigung durch Mieter oder Kündigung durch Vermieter aussprechen möchte, sollte sich in jedem Fall über eine angemessene Kündigungsfrist Gedanken machen. Zwar existiert für beide Seiten die Option, eine fristlose Kündigung für den bestehenden Mietvertrag auszusprechen, diese ist jedoch in den allermeisten Fällen an strenge, rechtliche Bedingungen geknüpft.
Wer seinen Mietvertrag kündigen möchte, sollte dies in jedem Fall mit einem ordnungsgemäßen Kündigungsschreiben Mietvertrag tun. Sowohl für die ordentliche Kündigung wie auch die fristlose Kündigung lassen sich für diesen Zweck Vordrucke im Internet finden. Wesentliche Bestandteile, die in die Kündigung durch Mieter hineingehören, sind vor allem die Kündigungsfrist sowie die Begründung, wobei diese in erster Linie für die fristlose Kündigung eine Rolle spielt. Auch die Kündigung durch Vermieter sollte natürlich mit einem Kündigungsschreiben Mietvertrag ausgesprochen werden, diese gehört jedoch in allen Fällen begründet, so dass nicht einfach aus einer Laune heraus der Mietvertrag beendet werden kann.
WOhnung kündigen - fristgereicht
Wer fristgerecht einen Mietvertrag kündigen will und dies dementsprechend durch eine ordentliche Kündigung vollzieht, erhält als Vermieter bzw. Mieter eine abweichende Kündigungsfrist Die Kündigung durch Mieter kann stets mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, die Kündigung durch Vermieter hängt mit ihrer Kündigungsfrist jedoch von der bisherigen Laufzeit ab, die der Mietvertrag seine Gültigkeit hatte. Gilt hier für Neumieter ebenfalls die Spanne von drei Monaten, kann eine Kündigung durch Mieter erst mit einer Kündigungsfrist von sechs oder gar zwölf Monaten ausgesprochen werden, wenn bereits mehr als fünf oder zehn Jahre ein gültiger Mietvertrag mit der entsprechenden Partei besteht. Um die Wohnung kündigen zu können, sollte der Mieter jedoch mitgeteilt bekommen, ob es sich hierbei um die Ankündigung von Eigenbedarf handelt oder andere, trifftige Gründe vorliegen, den Mietvertrag zu beenden. Wenn eine Seite die Wohnung kündigen möchte und sich dabei mit seinem Kündigungsschreiben Mietvertrag an die entsprechenden Fristen hält, muss die andere Seite die Entscheidung akzeptieren, so dass der Mietvertrag in jedem Fall ausläuft.
Ist die ordentliche Kündigung somit an klare Regeln gekoppelt, stellen sich für Fristlose Kündigung andere Herausforderungen, die nicht selten auch gerichtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Wie der Name schon besagt, ist hier eine Partei bemüht den Mietvertrag zu kündigen, ohne dabei die oben genannte Kündigungsfrist explizit zu beachten. Die fristlose Kündigung muss zwar in gleicher Weise durch ein Kündigungsschreiben Mietvertrag der anderen Seite zugesandt werden (und dies im Idealfall auch als Einschreiben), bedarf jedoch eine strengen Begründung, welche die gesetzlichen Fristen für den Mietvertrag aussetzen soll. Wer seinen Mietvertrag kündigen will und die fristlose Kündigung anstrebt, muss objektiv erkennbare Gründe angeben, die das Mietvertrag Kündigen begründen. Bei einer Kündigung durch Mieter sind dies vor allem Mängel an der Wohnung, die auch nach einer angemessenen Frist nicht durch den Vermieter beseitigt werden. Nicht selten wird die Kündigung durch Mieter wegen starkem Schimmelbefall oder einer defekten Heizung ausgesprochen - beides Argumente, die nach gesprochener Rechtslage die nicht ordentliche Kündigung begründen können. Wer so seine Wohnung kündigen will und von der Kündigung durch Mieter Gebrauch machen will, muss jedoch vor dem Kündigungsschreiben Mietvertrag dem Vermieter die Chance einer Nachbesserung geben, um den Mietvertrag so zu retten. Ein kurzer Defekt der Heizanlage alleine reicht also nicht, um die Wohnung kündigen zu können, ansonsten ist auf die Fristen durch die ordentliche Kündigung zu achten.
Kündigung durch Vermieter
Auch die Kündigung durch Vermieter kann viele Gründe haben, die jedoch fundiert sein müssen, um rechtlich gesichert den Mietvertrag kündigen zu können. Klassische Gründe für eine Kündigung durch Vermieter sind die unerlaubte Beherbergung von Untermietern oder ein unpflegliches Verhalten der Wohnung. Auch wer seinen Renovierungspflichten oder häuslichen Regelungen im Sinne vom Mietvertrag nicht nachkommt, kann mit einer Kündigung durch Vermieter rechnen, die meistens nicht als ordentliche Kündigung ausgesprochen werden muss. Wer so verfahrend den Mietvertrag kündigen will, sollte vor Aufsetzen vom Kündigungsschreiben Mietvertrag jedoch ebenfalls bedenken: Der Mieter muss auf die Verletzung nach Mietvertrag hingewiesen werden und Chance auf Beseitigung haben, bevor das Kündigungsschreiben Mietvertrag überhaupt rechtswirksam werden kann.
Seine Wohnung kündigen und den Mietvertrag beiseite legen ist also bei Berücksichtigung gewisser Fristen immer möglich, wobei die Kündigung durch Vermieter den Mietvertrag nicht so schnell aufheben lässt wie umgekehrt. Den Mietvertrag kündigen lässt sich jedoch ebenso fristlos, woher hier gute Argumente präsentiert werden müssen, um die Wohnung kündigen zu können.
