Sonderkündigungsrechte


Sonderkündigungsrechte spielen in nahezu allen Lebensbereichen eine Rolle, in denen ein Vertrag geschlossen wird, der sich während der Vertragslaufzeit als ungünstig für den Kunden herausstellt (z.B.DSL Sonderkündigungsrechte). Wer ein Abo oder einen Handyvertrag kündigen und hierfür Sonderkündigungsrechte nutzen möchte, hat sich jedoch mit anderen Voraussetzungen auseinanderzusetzen als bei der Kündigung von Arbeitsvertrag oder Versicherung. Vor allem die Kündigungsfrist ist für Sonderkündigungsrechte ein entscheidender Faktor, so dass in diesem Fall die Kündigung von Versicherung, DSL flat oder Abo schneller als im Vertrag vorgesehen ausgesprochen werden kann. Sonderkündigungsrechte erfüllen also für den Verbraucher vor allem den Zweck, nicht über eine längere Vertragslaufzeit hinweg Geld in einen Vertrag zu stecken, den sie als nicht mehr angemessen empfinden.

Sonderkündigungsrechte können während der Vertragslaufzeit grundsätzlich durch zwei Faktoren ausgelöst werden: Entweder die Konditionen im Vertrag ändern sich zum Schlechteren für den Vertragsnehmer, was beispielsweise beim Handyvertrag, der DSL Flat oder einer Versicherung auftreten kann, oder das Verhalten einer Vertragspartei macht die einvernehmliche Fortsetzung vom Vertrag schwer möglich, wie es beim Mietvertrag oder Arbeitsvertrag nicht selten vorkommt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sonderkündigungsrechte sind dabei klar umrissen, so dass nicht einfach eigenmächtig die Vertragslaufzeit durch Sonderkündigungsrechte gedrosselt werden kann und sich leicht von einem Vertrag verabschieden lässt. In den meisten Fällen zählt also die gewöhnliche Kündigungsfrist, auch wenn eine Vertragspartei sehr gerne Sonderkündigungsrechte geltend machen möchte. In vielen Fällen hilft hier die Konsultation eines Rechtsanwaltes, der mit Erfahrung auf einen Mietvertrag oder ein Abo schauen und hiernach mitteilen kann, ob die Kündigungsfrist verkürzt werden kann und somit Sonderkündigungsrechte vorliegen.

Abo & DSL Vertrag

Ein Abo oder eine DSL Flat durch Sonderkündigungsrechte zu kündigen ist rechtlich meist ebenso klar abgesteckt wie die Kündigung einer Versicherung während gültiger Vertragslaufzeit. Da nicht selten Unternehmen im Bereich DSL Flat oder Versicherungsgesellschaften Anpassungen ihrer Leistungen vornehmen müssen, können diese einen abgeschlossenen Handyvertrag oder eine Leistung der Versicherung verschlechtern - z.B. durch eine Beitragsanpassung. Wird diese vorgenommen, gilt in den allermeisten Fällen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, in der Sonderkündigungsrechte ausgenutzt werden können. Grund hierfür ist, dass sich eine wesentliche Obliegenheit im Vertrag geändert hat und somit eigentlich die Unterzeichnung eines neuen Vertrages zu den geänderten Konditionen nötig würde. Natürlich lässt sich die Vertragslaufzeit auch verlängern und den geänderten Konditionen für die abgeschlossene DSL Flat oder dem Abo zustimmen, doch nicht selten werden von Verbrauchern hier Sonderkündigungsrechte ausgenutzt, um sich nach einem neuen Handyvertrag oder einer besseren DSL Flat umzuschauen. Wer zufrieden mit seinem Anbieter ist, wird mit diesem jedoch auch über einen neuen Handyvertrag oder eine weitere Versicherung verhandeln können, ohne gleich Sonderkündigungsrechte geltend machen zu müssen.

Arbeitsvertrag und Mietvertrag

Bei einem Arbeitsvertrag oder Mietvertrag sieht die Situation anders aus, da hier keine klassische Vertragslaufzeit wie etwa zwei Jahre bei einem Handyvertrag oder einer DSL Flat vorliegt. Zwar gibt es auch hier Rahmenwerte für eine angemessene Kündigungsfrist und für die Gründe, warum ein Mietvertrag oder Arbeitsvertrag gekündigt werden kann, jedoch sind diese mit Ausnahme der Mieterhöhung rechnerisch nicht zu fassen. Einen Mietvertrag kündigen kann beispielsweise sowohl der Mieter wie auch der Vermieter, wenn der Eindruck vorliegt, dass die andere Seite nicht seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Eine Zweckentfremdung der Wohnung kann solch ein Grund sein, ebenso wie die nicht zur Verfügung stehende Beheizbarkeit der Räumlichkeiten. Genauso wie beim Mietvertrag gibt es beim Arbeitsvertrag entsprechende Kriterien, beispielsweise wenn sich ein Angestellter bewusst betriebsschädigend durch Vandalismus oder Diebstahl verhält. In vielen Fällen sollte hier jedoch eine angemessene Kündigungsfrist beachtet werden, da sonst die Sonderkündigungsrechte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die schnell für beide Seiten teuer würden. Lediglich wenn das Vertrauensverhältnis zwischen beiden Seiten gänzlich zerstört ist, sollten der Arbeitsvertrag oder Mietvertrag möglichst rasch zu einem Ende gebracht werden.

Sonderkündigung u.a. Mietvertrag

Wer ein langjähriges Abo endlich loswerden will oder sich seit Jahren mit einem Arbeitsvertrag plagt, der einen als Arbeitgeber subjektiv betrachtet benachteiligt, kann also nicht einfach die Sonderkündigung aussprechen, nur weil er selbst die Voraussetzungen hierfür erfüllt sieht. In vielerlei Situationen können die beteiligten Seiten auch mit der gewohnten Kündigungsfrist leben, ohne dass durch diese ein expliziter Nachteil für beide Seiten bestünde. Sonderkündigungsrechte kommen deshalb in der Praxis auch deutlich seltener zum Zuge als gewöhnliche Kündigungen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für das plötzliche Beenden des Vertragsverhältnisses doch recht streng gefasst werden. Im Normalfall ist also aus dem vor einigen Monaten abgeschlossenen Handyvertrag bzw. Abo nur schwer herauszukommen, wenn nicht gerade das anbietende Unternehmen entscheidende Änderungen an der Ausgestaltung des Vertrages vornimmt. Für diese Bereiche wie auch für den Sektor Versicherung gilt allerdings stets: Treten angesprochene Änderungen ein, sollte schnell gehandelt um von Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden, da die Fristen für dieses Handeln naturgemäß sehr kurz gehalten werden.

Hinweis: Die Artikel von Aboalarm.de dienen der allgemeinen Information, jedoch nicht der Rechtsberatung im Falle eines einzelnen rechtlichen Anliegens.