Vertrag
Im geschäftlichen Bereich kommt man ohne einen Vertrag nicht aus. Sogar eine mündliche Vereinbarung gilt als Vertrag. Aber auch Privatpersonen stehen oftmals vor Situationen, in denen es angebracht ist, gegenseitige Übereinkünfte schriftlich in einem Vertrag zu regeln. Verträge sind wichtig, wenn es nach einer gewissen Zeit darum geht, eine zwischen zwei Parteien getroffene Vereinbarung noch einmal einzusehen oder, im Streitfall, eine solche zu beweisen. Einen Vertrag kann man in allen erdenklichen Bereichen des Lebens abschließen. In der Regel wird er schriftlich aufgesetzt und von den Vertragsparteien unterschrieben. Jeder Vertragspartner bekommt ein Originalexemplar ausgehändigt und sollte es gut aufheben, zumindest so lange, bis die Vereinbarungen in dem Vertrag keine Gültigkeit mehr haben oder verjährt sind. Es gibt auch Verträge, welche man mitunter ein ganzes Leben lang aufheben muss. Hierzu gehören Kaufverträge für langlebige Güter wie Immobilien oder der Ehevertrag, welcher vor einer Eheschließung regelt, was im Fall einer Trennung mit dem Vermögen beider Partner geschehen soll. Auch ein Arbeitsvertrag oder ein langfristig abgeschlossener Mietvertrag gehört mitunter zu den Dokumenten, welche lange Zeit Gültigkeit haben.
Vertragsbeendigung
Jeder Vertrag hat eine Klausel, welche die Kündigungsfrist Kündigungsfrist betrifft. Auch wenn die Vertragspartner planen, einen Vertrag auf Lebenszeit abzuschließen, ist es doch nicht vorhersehbar, dass dieses Vorhaben auch wirklich Bestand hat. Aus diesem Grund verfügen auch langfristige Verträge über eine solche Frist. Diese muss im Übrigen nicht zwangsläufig den Vertragsgegenstand betreffen: Bei Kaufverträgen kann beispielsweise nur in einem gewissen Zeitraum nach Abschluss der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Danach wird der Vertrag bindend und kann nicht mehr widerrufen werden. So soll ausgeschlossen werden, dass man sich den Kauf eines Hauses oder Autos nach einem oder mehreren Jahren anders überlegt. Dienstleistungsverträge haben mitunter gar keine Rücktrittsmöglichkeit, es sei denn, der Auftrag wurde nicht zufriedenstellend erledigt. Dadurch soll verhindert werden, dass die Bezahlung einer in Anspruch genommenen Dienstleistung im Nachhinein verweigert werden kann.
Die Kündigungsfrist eines Vertrages legt ganz genau fest, wann dieser das erste Mal nach Abschluss gekündigt werden kann und welche Zeitspanne zwischen Kündigung und der tatsächlichen Auflösung des Vertrages liegen muss. Weitergehende Festlegungen können darin bestehen, dass sich dem erstmaligen Kündigungsrecht eine weitere Laufzeit anschließt, welche wieder erst nach Ablauf gekündigt werden kann. Angewendet wird eine solche Regelung bei einem Handyvertrag sowie Verträgen für Festnetz und Internet wie beispielsweise einer DSL flat. Bei einem Neuabschluss muss sich der Kunde in der Regel für mindestens zwei Jahre an das Mobilfunkunternehmen binden. Dafür bekommt er jedoch meistens Vergünstigungen gegenüber einem Prepaidkunden, welcher keine Bindung in einen langfristigen Vertrag eingeht. Eine solche Vergünstigung besteht häufig in einem subventionierten Handy, aber auch in billigeren Gesprächsgebühren oder Gebühren für die Nutzung des mobilen Internets. Nach Ablauf der zweijährigen Frist kann der Vertrag gekündigt werden. Allerdings muss hierfür eine Frist von mindestens drei, manchmal auch fünf bis sechs Monaten eingehalten werden. Wird diese Frist versäumt oder soll der Vertrag weitergeführt werden, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr, bevor er wieder entsprechend der Vorgaben gekündigt werden kann.
Kündigung eines Vertrages
Kündigen sollte man immer schriftlich und dafür sorgen, dass ein Nachweis vorliegt, welcher beweisen kann, dass die Kümdigung wirklich abgeschickt wurde. Leider ist es häufig so, dass der Vertragspartner, welcher die Dienstleistung in Anspruch nimmt, nur so lange gut beraten wird, bis er von den Leistungen überzeugt war und Kunde geworden ist. Eine nicht oder vermeintlich nicht rechtzeitig eingetroffene Kündigung, welche eine ungewollte Verlängerung der Vertragslaufzeit zur Folge hat, ist sehr häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Einen Vertrag kann man mitunter auch aus bestimmten Gründen kündigen. Hierfür gibt es Sonderkündigungsrechte, welche regeln, wann der Vertrag aufgelöst werden kann, obwohl die Vertragslaufzeit noch nicht beendet ist. Sonderkündigungsrechte haben Kunden von einem Handyvertrag oder einer DSL Flat beispielsweise bei einer Erhöhung der Gebühren oder einer Veränderung der Leistungen, die er eigentlich mit dem Vertragsabschluss erwarten konnte. Auch bei einem Mietvertrag besteht ein Sonderkündigungsrecht, etwa wenn bauliche Maßnahmen die Wohnsituation erheblich verändern oder die Miete extrem verteuern. Bei einem Arbeitsvertrag spricht man nicht von einem Sonderkündigungsrecht, sondern einem Aufhebungsvertrag oder einer fristlosen Kündigung, wenn dieser ohne Berücksichtigung von Fristen aufgelöst werden soll.
Das Kündigungsschreiben muss vor Ende der im Vertrag genannten Frist beim Vertragspartner eingegangen sein, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Der Vertragsnehmer muss wissen, dass der Poststempel auf einem Kündigungsschreiben von manchen Firmen nicht mehr akzeptiert wird, sondern der Eingang des Briefes entscheidend ist.Weitere Formen eines Vertrages können ein Abo und eine Versicherung sein. Beides kann gekündigt werden, jedoch müssen auch hier Fristen und Laufzeiten eingehalten werden, bevor die Vertragsauflösung möglich ist. Während ein Abo mitunter schon nach einem Jahr gekündigt werden kann, beträgt die Mindestlaufzeit einer Versicherung manchmal zehn Jahre und mehr.
