Vertrag kündigen
Wer einen laufenden Vertrag kündigen will, muss hierbei eine Vielzahl von Besonderheiten und Regelungen beachten, vor denen man sich jedoch als Vertragsnehmer nicht fürchten sollte. Natürlich sind beim Vertrag kündigen einzelne Formalitäten zu beachten, die sich jedoch leicht umsetzen lassen und so für ein schnelles Ende für eine vertragliche Verpflichtung sorgen können. Die richtige Gestalt beim Kündigungsschreiben zu wählen sowie auf eine angemessene Kündigungsfrist zu achten sind die beiden wesentlichen Bestandteile, mit denen sich erfolgreich jeder Vertrag kündigen lassen dürfte. Natürlich spielt auch die aktuelle Vertragslaufzeit mit ein, da sich mancher Vertrag möglicherweise von selbst bald dem Ende nähert und so andere Schwerpunkte beim Vertrag kündigen angelegt werden müssen wie bei einer dauerhaft laufenden, vertraglichen Verpflichtung. Zunächst einmal gilt: Wer einen Vertrag kündigen will, sollte dies in jedem Fall in Schriftform tun. Schriftform heißt bei manchen Anbietern wie Direktversicherern oder DSL-Dienstleistern zwar auch den Weg einer E-Mail zu wählen, wer jedoch auf sichere und erprobte Weise einen bestehenden Vertrag kündigen will, sollte sich für den klassischen Weg per Post entscheiden. Absolut sicher kann man gehen, indem man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschickt und so sicher stellen kann, dass die andere Seite das eigene Gesuch auf jeden Fall erhalten wird.Bevor man sein Kündigungsschreiben aufsetzt, lohnt sich in jedem Fall ein Blick in den noch gültigen Vertrag, um hier einen Einblick in die Vertragslaufzeit zu erhalten und die explizite Kündigungsfrist auszulesen, die zum kündigenden Vertrag gehört. Ein Klassiker, wie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zusammenhängen können, zeigt der Bereich Handy- und DSL-Verträge. Nicht selten schließt man hier einen Vertrag über ein oder zwei Jahre, wobei viele Verbraucher davon ausgehen, dass hiernach die Vertragsbedingungen erlischen und man sich explizit für eine Verlängerung melden müsste. In der Praxis ist meist das Gegenteil der Fall: Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht selten um weitere ein bis zwei Jahre, wenn man nicht binnen der Kündigungsfrist gehandelt und ein klares Kündigungsschreiben an das Unternehmen versandt hat. Ob genau dies auch beim Vertrag kündigen in der eigenen, individuellen Situation vorliegt, kann durch einen genaueren Blick in den laufenden Vertrag erfahren werden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist, in der das Kündigungsschreiben beim Vertragspartner eingegangen sein sollte und für deren Eingang der Poststempel zählt, weicht je nach Vertragsbereich nicht unwesentlich von anderen Fristen ab. Für einen Mietvertrag hängt die Kündigungsfrist zum Beispiel von der Dauer ab, die eine Mietpartei schon eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, so dass sich ein längerer Aufenthalt auch in einer längeren Frist von bis zu zwölf Monaten niederschlägt. Andere Verträge wie im Versicherungs- oder Telekommunikationsbereich haben hingegen eine Kündigungsfrist von drei Monaten oder sechs Wochen und laufen zum eine eines Kalender- oder Versicherungsjahres aus. Im letzten Fall sollte man beim Vertrag kündigen genau auf das Datum schauen, wann der entsprechende Versicherungsschutz begann, da der Vertrag nur zu dem selbigen Datum auslaufen kann.In manchen Fällen lässt sich auch auf die Vertragslaufzeit Einfluss nehmen, indem man keine Kündigung ausspricht, sondern es lediglich unterlässt, einen Folgevertrag zwischen beiden Seiten aufzusetzen. Dies ist gerade im beruflichen Sektor nicht unüblich, da hier die erste Vertragslaufzeit bei einem Angestelltenverhältnis durch die Probezeit vorgegeben ist, nach der sich eine der beiden Seiten einfach für eine Nichtfortsetzung des Verhältnisses entscheiden kann. Den Vertrag kündigen muss man somit nicht gesondert, da die gegenseitigen Verpflichtungen mit Ende der Probezeit direkt erlischen.
Kündigungsschreiben
Wer sich in der Situation befindet, ein Kündigungsschreiben aufsetzen zu müssen und so beispielsweise einem teuren Handy- oder DSL-Vertrag ein Ende zu setzen, muss hierfür keine große Begabung im Formbriefschreiben besitzen. Heutzutage wird es vor allem durch Musterbriefe einfach, das Kündigungsschreiben aufzusetzen und dabei vor allem alle formalen Kriterien einzuhalten, die beim Vertrag kündigen zu beachten sind. Vielen Verbrauchern ist schließlich nicht bewusst, dass es beim Vertrag kündigen nicht alleine nur auf die richtige Frist ankommt, sondern das eigene Kündigungsschreiben auch Elemente beinhalten muss, die es rechtlich unanfechtbar machen. Der Wortlaut "Kündigung" muss beispielsweise klar aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, ebenso muss dass Datum klar erkennbar sein, zu welchem man die Kündigung des Vertragsverhältnisses anstrebt. Bei einer Fristlose Kündigung sollte zudem eine ausreichende Begründung mit angehangen werden, so dass dem Vertragspartner klar wird, dass man von der eigentlich noch vorherrschenden Vertragslaufzeit weiß und dennoch den Vertrag kündigen will. Fristlos einen Vertrag kündigen ist durchaus möglich, verlangt aber neben der Begründung in der Kündigung klar erkennbare Mängel, die das Vertrag kündigen auch bei einem objektiven Blick auf den Sachverhalt begründen. Letztlich ergeben sich also viele Möglichkeit, wie sich ein bestehender Vertrag kündigen lässt, wobei es bei der Beachtung von Formen und Fristen auch keine Probleme geben sollte.
