Sonderkündigungsrechte bei einem DSL-Vertrag
Eine außerordentliche Kündigung ist notwendig, wenn man einen befristeten Vertrag noch vor dem vereinbarten Laufzeitende auflösen möchte oder wenn man einen unbefristeten Vertrag sofort und ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beenden will. Wie der Begriff schon zeigt, ist die außerordentliche Kündigung nicht der Regelfall und bedarf deshalb auch stets eines Kündigungsgrundes. Die Verträge oder AGB der DSL-Anbieter enthalten in der Regel nur die allgemeine Standardformulierung, dass ein „Kündigungsrecht aus wichtigem Grund“ besteht. Folgende Aspekte sind bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten:
a) Kündigungsfrist
Weil die außerordentliche Kündigung, einen Vertrag unverzüglich beenden soll, ist hier keine Frist einzuhalten. Frühestmöglicher Zeitpunkt des Vertragsendes ist allerdings der Zugang der Kündigung beim Anbieter als Empfänger.
b) Form
Hinsichtlich der Form unterscheidet sich die außerordentliche Kündigung nicht von einer ordentlichen Kündigung (vgl. oben). Ist keine bestimmte Form vertraglich vereinbart, ist auch die außerordentliche Kündigung formfrei möglich, sie sollte jedoch aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, ist diese entsprechend einzuhalten. Was für Ihren individuellen Vertrag gilt, erfahren Sie aus dem Vertrag, den AGB oder auf Nachfrage auch von Ihrem DSL-Anbieter.
c) Besonderer Inhalt: Kündigungsgrund
Der Inhalt der außerordentlichen Kündigung unterscheidet sich von dem einer ordentlichen Kündigung dadurch, dass die außerordentliche Kündigung nur aufgrund eines Kündigungsgrundes möglich ist. Diesen Kündigungsgrund müssen Sie als DSL-Kunde neben den weiteren notwendigen Angaben in der Kündigung (Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Kundennummer und die Vertragsart) zusätzlich angeben.
Achtung: Ohne einen Kündigungsgrund ist eine außerordentliche Kündigung stets unwirksam.
Sie können einen konkreten Kündigungszeitpunkt (z.B. den Zeitpunkt Ihres Umzugs) angeben oder allgemein die „sofortige“ Kündigung erklären. Bei der „sofortigen“ Kündigung ist der früheste Zeitpunkt der Eingang der Kündigung beim Anbieter.
Kündigungsgrund Umzug: Ein Umzug steht oft unerwartet und kurzfristig an. Einen Grund zur außerordentlichen Kündigung stellt er jedoch nicht dar, insbesondere da er nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Hier verhalten sich die Anbieter jedoch unterschiedlich und teilweise kulant. Manche bieten an, den DSL-Vertrag an den neuen Wohnort „mitzunehmen“. Ist dort gar kein DSL verfügbar, lassen sich einige auch auf die vorzeitige Vertragsbeendigung zum Umzugszeitpunkt oder zum nächsten Abrechnungszeitpunkt ein. Teilweise wird für die vorzeitige Beendigung eine geringere Restzahlung verlangt. Ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung besteht nicht, ein Entgegenkommen der Anbieter erfolgt hier rein aus Kulanz.
Kündigungsgrund Pflegebedürftigkeit oder Todesfall: Ein wichtiger Grund liegt hingegen bei unvorhergesehenen und einschneidenden Ereignissen vor. So etwa wenn der Kunde zum Pflegefall wird und in ein Pflegeheim umzieht oder gar verstirbt. Die Betreuer bzw. Erben können dann in seinem Namen den DSL-Vertrag grundsätzlich außerordentlich kündigen.
Kündigungsgrund geringere Leistung: Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde nicht die vertraglich vereinbarte Übertragungsleistung an seinem Anschluss erhält. Ist beispielsweise ein DSL 6000-Vertrag vereinbart sein, kann es aus technischen Gründen sein, dass die tatsächliche Übertragungsrate jedoch weit unter den 6 Mbit/s liegt. In der Regel ist jedoch auch hier keine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, denn die Anbieter sichern sich in ihren Verträgen für diesen Fall ab, indem es beispielsweise heißt „...der Anschluss DSL ... wird auch dann überlassen, wenn die vertragstypische Übertragungsgeschwindigkeit ... nicht erreicht wird.“
Am ehesten berechtigen also schwerwiegende Verstöße gegen die Vertragspflichten zu einer außerordentlichen Kündigung. Zu solchen Verstößen zählt etwa eine extrem lange Wartezeit bei der Einrichtung des DSL-Anschlusses, wiederholt fehlerhafte Abrechnungen oder wiederholt bzw. dauerhaft schwerwiegende Mängel bei der DSL-Leistung. In zweifelhaften Fällen, kann man nur auf Kulanz des Anbieters hoffen und sich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen.
