Rechte und Pflichten aus einem Handyvertrag
Aus einem Vertrag ergeben sich regelmäßig für beide Vertragspartner Rechte und Pflichten. Das gilt auch für beide Varianten des Handyvertrags. In beiden Fällen verpflichtet sich der Mobilfunkanbieter (Provider) dazu, dem Kunden während der Vertragszeit seine Leitungen und Verbindungsleistungen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen und die zusätzlich erbrachten Leistungen abzurechnen, sei es durch monatliche Rechnung oder durch sofortiges Abbuchen des Guthabens von der Prepaid-Karte.
Der Kunde wiederum verpflichtet sich beim Laufzeitvertrag, die vereinbarten Entgelte für die Bereitstellung des Handys (Grundgebühr), der Leitungen und Netze sowie für die in Anspruch genommenen Verbindungsleistungen zu zahlen. Beim Prepaid-Vertrag hat er diese Leistung bereits im Vorfeld erbracht, eine Grundgebühr fällt meist nicht an.
Quelle: anwalt.de
