Handyvertrag

Mobilität – eines der großen Themen unserer Zeit spiegelt sich inzwischen ganz wesentlich im Bereich der Kommunikation wider. Seit Ende der 80er Jahre hat die Anzahl der Mobilfunkgeräte, die landläufig als Handy bezeichnet werden, rasant zugenommen. Nach Studien des Allensbacher Instituts hatten schon 2007 bereits 78,4 % aller Bundesbürger ein Handy. Die Mehrzahl der Handys wird dabei im Rahmen eines Mobilfunkvertrags, oder „Handyvertrags“ erworben, vertragsfreie Handys finden sich eher auf dem Gebrauchtmarkt oder teilweise bei Prepaid-Handys. Was es mit dem Handyvertrag auf sich hat, welche Rechte und Pflichten gelten und wie man ihn kündigt, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Große Vielfalt an Handytarifen

Neben den Grundvarianten von Postpaid-Vertrag oder Prepaid-Vertrag lassen sich weitere zahlreiche Handytarife unterscheiden. Im Wesentlichen richtet sich der Handytarif dabei nach der Art der Nutzung (Telefonie, SMS, Datendownload, Online-Verbindung etc.), der Dauer der Nutzung oder Datenmenge, nach dem verwendeten Netz (Netz des Providers oder anderes Netz) sowie nach Wochentag oder Tageszeit (teilweise gibt es günstigere Wochenend- und Nachttarife).

Dabei wird auch eine Vielfalt an Kombinationen angeboten, von der Flatrate zum Bucket-Tarif bis zur Einzelleistungsberechnung. Bei der Flatrate zahlt man monatlich einen höheren Fixbetrag, dafür ist die Nutzungsmenge (Anzahl SMS, Dauer Telefonate, Dauer Online-Verbindung etc.) unbegrenzt. Beim sogenannten Buckettarif (bucket, engl. für „Eimer“) zahlt man ebenfalls einen höheren Fixbetrag, der jedoch niedriger als die Flatrate liegt und der nur ein bestimmtes Nutzungskontingent abdeckt (z.B. 300 SMS, 240 min. Telefonie, 10 MB Datenübertragung). Die Einzelleistungsabrechnung lohnt sich für die Mobilfunknutzer, die in der Regel mit ihrer Nutzung unterhalb der Kosten für Flatrate-Tarife oder Bucket-Tarife bleiben.

Je nach Anbieter ist die Zusammenstellung eines individuellen Tarifs möglich, der den eigenen Nutzungsgewohnheiten am nächsten kommt. So kann beispielsweise eine Flatrate für Telefonie mit einem Buckettarif für SMS und einer Einzelleistungsabrechnung für Datendownload kombiniert werden o.Ä.


Typische Probleme beim Handyvertrag

Jeder Vertragstyp hat seine eigenen Problemquellen. Wie sich anhand der vorgenannten Beispiele bereits zeigt, wird wird im Rahmen eines Handyvertrags besonders häufig über die korrekte Abrechnung gestritten, über noch unbezahlte Verbindungsrechnungen oder auch über Defekte am Handy selbst oder die Nichterreichbarkeit des Mobilfunknetzes. Auch ein Widerruf oder die Kündigung eines Handyvertrags sorgen regelmäßig für Auseinandersetzungen zwischen Provider und Mobilfunkkunde. Im Streitfall sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen, der Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.

Quelle: anwalt.de