Abofalle Melango: Handelsportal für Gewerbekunden

Immer wieder fielen Verbraucher auf die Abofalle Melango herein. Ein Gericht hat entschieden, dass Melango gegen die sogenannte Button-Regelung verstoßen hatte.

Das Landgericht Leipzig hat im Juli 2013 der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Waren auf melango.de anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Laut dem Urteil war auf der Seite nicht klar zu erkennen, dass die Angebote nur für gewerbliche Kunden gelten würden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Was genau ist problematisch an Melango?

Immer wieder sind Verbraucher auf das Angebot von Online-Plattformen für Großhändler hereingefallen. Solche Seiten sind beispielsweise melango.de, gewerblicheinkaufen.de oder online-businessportal.de. Diese bieten Artikel zu extrem günstigen Preisen, für die  Bestellung ist eine Anmeldung erforderlich.

Mit der Anmeldung wird eine Mitgliedschaft geschlossen, die einen Jahresbeitrag von 249 Euro und eine Aufnahmegebühr von 199 Euro kostet.

Der Preishinweis war am rechten Bildrand der Anmeldeseite versteckt und erst im Kleingedruckten steht, dass das Angebot nur für Gewerbekunden und nicht für Verbraucher gilt. Für viele Verbraucher war diese Tatsache nicht ausreichend gekennzeichnet und wurde leicht übersehen. Ein Feld für den Firmennamen gab es zwar, dieses musste aber nicht ausgefüllt werden.

Außerdem enthielt die Bestellung keinen Hinweis auf das Widerrufsrecht, dass im §355 BGB geregelt ist und eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorschreibt. Der Betreiber JW Handelssysteme, der mittlerweile B2B Technologies Chemnitz GmbH heißt, begründete das damit, dass es bei Verträgen von Gewerbetreibenden keine Widerrufsfrist gibt. Das ließen die Leipziger Richter aber nicht gelten, da Verbraucher auf der Seite nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren und eine Bestellung ohne Firmenname möglich war. Das Unternehmen muss deswegen alle Vorschriften für Verbraucher einhalten.

Melango: Privatpersonen dürfen sich nicht anmelden

Melde dich als Privatperson nicht auf Melango an und gib vor allem keinen falschen Firmennamen an, wenn du gar keine Firma hast.

Das Unternehmen prüft Widerrufe genau und wenn der Verdacht besteht, dass du wissentlich falsche Angaben gemacht hast, kann es passieren, dass Strafanzeige wegen versuchten Betrugs gegen dich gestellt wird.

Wenn du dich bereits bei Melango oder einer der Partnerseiten angemeldet hast und eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag bekommen hast, solltest du unbedingt innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf  schicken. aboalarm hat ein vorgefertigtes Widerrufsschreiben für dich, ergänze einfach deine persönlichen Daten und los geht’s.

Rechtsstreite: Melango gegen Verbraucher und die Verbraucherzentrale

Zwischen den Verbraucherzentralen, der JW Handelssysteme GmbH (jetzt B2B Technologies Chemnitz GmbH) und Kunden kam es immer wieder zu Rechtsstreiten. Die für sie positiven Urteile zeigt die Firma auf einer eigens eingerichteten Website. Was die Seite nicht zeigt: In einigen Prozessen, wie dem schon erwähnten Rechtsstreit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband verlor das Unternehmen aber. Die rechtliche Lage ist also nicht eindeutig, es wird von Fall zu Fall unterschieden.

Update 8.10.2016

Wer heute nach melango.de sucht wird nicht mehr fündig, auch die Websiten der JW Handelssysteme GmbH oder B2B Technologies Chemnitz GmbH sucht man vergeblich. Stattdessen betreibt der gemeinsame Geschäftsführer David Jähn seit Oktober 2015 eine neue Abzock-Plattform nämlich habibi.de, wie die Rechtsanwaltskanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn berichtet. Altes Spiel, nur neuer Name so scheint es! Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wurde 2015 übrigens gegen Jähn wegen versuchten und vollendeten Betruges ermittelt.