Abofalle Widerruf: So gehst du gegen Abzocke vor

Wenn du angeblich einen Vertrag geschlossen hast, ohne es zu merken, musst du nicht zahlen. Wir zeigen, wie du einen Abofalle-Widerruf verfasst.

Es gibt die unterschiedlichsten Arten von Abofallen, die bekanntesten sind dabei eine angeblich kostenlose Registrierung für Onlineangebote, die dann doch etwas kosten.

Dann gibt es die Variante der Probeabos, diese ist sehr beliebt bei Online-Dating-Portalen, des unbemerkten Vertragsschlusses am Telefon oder einen sehr typischen Fall, den Drittanbieter auf der Handyrechnung.

Widerrufen kannst du die Abofalle hier: Vorgefertigtes Widerrufsschreiben

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Doch eines haben diese Varianten alle gemeinsam, es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Denn: „Unser Gesetz verlangt für einen Vertragsschluss die Einigung zwischen beiden Parteien, die einen Vertrag schließen wollen. Man muss sich sowohl über den Vertragsinhalt als auch über den Vertragspreis einig sein. Nur wenn in diesen beiden Punkten Übereinstimmung vorliegt, kann ein Vertrag geschlossen werden. Ist das nicht der Fall, so redet man praktisch aneinander vorbei und kann sich nicht auf einen gemeinsamen Vertragsinhalt einigen,“ So schreibt es Thomas Hollweck, Anwalt für Verbraucherrecht, auf seiner Website.

Demnach ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn du nicht ausreichend über die Kosten informiert wurdest.

Die geforderten Zahlungen musst du also nicht begleichen. Bezahle bitte auch die Rechungen nicht, nur um danach vermeintlich Ruhe zu haben. Denn meist sind es ja Abomodelle von denen wir hier sprechen, das bedeutet, dass dieses nach einmaliger Zahlung nicht beendet ist. Im schlimmsten Fall bestätigst du mit der Zahlung sogar den Vertragsschluss und musst dann wirklich bis zum Ende der Laufzeit bezahlen. Statt zu zahlen solltest du also sofort reagieren und zwar in Form einer Anfechtung und eines Widerrufs der Abofalle. Wie das geht, erfährst du hier.

Abofalle Widerruf: Anfechtung

Ein Vertrag kann nur dann abgeschlossen werden, wenn beide Parteien (also du und der Anbieter/ Vertragspartner) die selben Vorstellungen von dem Vertrag haben vor allem über welche Laufzeit und zu welchem Preis. Ist das nicht der Fall, kann auch kein Vertrag zustandekommen.

Das bedeutet also, wenn für dich nicht klar war, dass der Vertrag langfristig zu einem bestimmten Preis läuft, kannst du den Vertragsschluss anfechten. Hierzu solltest du den Betreiber dann genau aufzeigen, welche Vorstellungen du von dem Vertrag hattest und verweise darauf, dass deshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Das machst du am besten sofort per E-Mail oder Fax und im zweiten Schritt noch einmal per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast, dass dein Schreiben auch angekommen ist.

Dies gilt auch wenn der Vertrag versehentlich abgeschlossen wurde, dann handelt es sich um eine sogenannte Anfechtung wegen Irrtums.

Zusätzlich: Abofalle Widerruf

Außerdem hast du als Verbraucher für jeden im Internet oder am Telefon abgeschlossenen Vertrag nach deutschem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn dir dieses Widerrufsrecht nicht per E-Mail oder Post mitgeteilt wird, gilt es nach dem neuen Widerrufsrecht ab Juni 2014 sogar bis 12 Monate und 14 Tage nach dem vermeintlichen Abschluss des Vertrags.

Widerrufe deinen Vertrag hier: Vorformuliertes Widerrufsschreiben

Wichtig: Du kannst nicht erst die Rechnung bezahlen und dann widerrufen. Das Begleichen der Rechnung ist ein Zeichen dafür, dass du mit dem Vertrag einverstanden bist.

Abofalle Widerruf und Anfechtung: Wie gehst du vor?

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät allen, die eine Rechnung einer Abofalle bekommen haben, den Vertrag anzufechten und vorsorglich ebenfalls den Widerspruch zu erklären. Ein Widerrufsschreiben findest du hier:

Vorformuliertes Widerrufsschreiben

Fülle es vollständig aus, unterschreibe es und schicke es dann am besten gleich über unseren Service an den Rechnungssteller. Du erhältst von uns den Versandnachweis, hebe diesen als Beweis auf. Danach brauchst du nicht mehr auf Mahnungen oder Drohungen von dem Abofallen-Betreiber oder dessen Anwalt reagieren.

Einzige Ausnahme: Wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst, musst du diesem innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

Abofalle: So kommt es nicht mehr dazu

Das nächste Mal wenn du im Internet surfst, egal ob am Computer, Laptop, Tablet oder Handy solltest du genau auf das Kleingedruckte und die AGB achten. Klicke nie wahllos auf Buttons wie „Ok“ oder „Weiter“ ohne den dazugehörigen Text gelesen zu haben – auch wenn es mühsam ist.

Außerdem kannst du dich vor Abofallen auf dem Handy mit einer Drittanbietersperre schützen. Wie das geht erfährst du hier: Drittanbieter: Wie du Abofallen auf dem Handy verhinderst

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.