MoCoPay kann wegen verschiedensten Gründen auf deiner Telefonrechnung auftauchen. Wir erklären dir, was dahintersteckt und wie du MoCoPay kündigen kannst.
MoCoPay ist ein Anbieter für Mobile Payment, Mobile Messaging und Servicenummern. Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher den Anbieter auf ihrer Mobilfunkrechnung finden, ohne sich erklären zu können, woher der Betrag genau kommt. Wie es scheint, ist MoCoPay dabei nur eine „vermittelnde Instanz“, die die Abrechnung für den Drittanbieter sozusagen übernimmt. Du musst also nicht direkt MoCoPay kündigen, sondern den Drittanbieter, der darüber abrechnet.
Mocopay kündigen: So gehst du vor, wenn du bewusst ein Abo geschlossen hast
Hast du wissentlich ein Abo mit einem Drittanbieter geschlossen, der über Mocopay abrechnet, so musst du dein Abo direkt bei diesem Drittanbieter kündigen. Eine Kündigung bei Mocopay bringt leider nichts. Wenn du ein Abo im Internet abgeschlossen hast, bekommst du meist im Anschluss darauf eine SMS, die dich über dein Abo in Kenntnis setzt.
Um herauszufinden, wer dein Vertragspartner ist, kannst du dich jedoch an MoCoPay wenden.
Am schnellsten geht es jedoch, wenn du das Portal http://ccsupport.biz/ aufrufst. Dort kannst du dich mit deiner Mobilfunknummer einloggen und bekommst dann eine Übersicht über alle deine Abos, die über die Handyrechnung abgebucht werden und kannst diese auch direkt kündigen. Der Umweg über den Drittanbieter sollte also nicht nötig sein und du kannst dein Abo direkt über MoCoPay kündigen.
Ich habe das soeben für dich getestet, habe aber leider – oder zum Glück – keine Abos auf meiner Handyrechnung.

MoCoPay Kontakt
MoCoPay GmbH
Kaiserswerther Str. 115
40880 Ratingen
Deutschland
Telefon: +49 (2102) 953 33 00
Ich habe gar kein Abo mit MoCoPay oder irgendwem anders geschlossen!
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Du bist dir sicher, dass du kein Abo mit einem Drittanbieter abgeschlossen hast? Oder kannst dir zwar vorstellen, wann das mit dem Abo passiert ist, bist aber nicht ausdrücklich auf Preis und Laufzeit hingewiesen worden? Dann kannst du laut Rechtsanwalt
Hollweg wie folgt vorgehen:
Den Betrag der Handyrechnung über die Bank zurückbuchen und im Anschluss lediglich den Rechnungsbetrag der normalen Telefonrechnung überweisen. Gleichzeitig solltest du der Rechnung schriftlich widersprechen und dabei erklären, warum du den Betrag zurückbuchen hast lassen und nur den gewöhnlichen Teil überwiesen hast.
Diesen Widerspruch solltest du sowohl deinem Mobilfunkbetreiber, als auch dem Drittanbieter senden.
Eine
hilfsweise Kündigung solltest du ebenfalls an den Drittanbieter senden und darin auch erwähnen, dass es sich um eine
hilfsweise Kündigung handelt. Damit du abgesichert bist, falls der Widerspruch nicht anerkannt wird. Den Drittanbieter kannst du von
MoCoPay erfragen. Nutze dafür die oben genannte Adresse oder das Portal
http://ccsupport.biz/.
Einen Musterbrief, den du für deinen Widerruf verwenden kannst, findest du in diesem Artikel: Abofalle Musterbrief: Für Erwachsene & Kinder
Gut zu wissen: Das Drittanbieter-Urteil vom LG Potsdam
Das Landgericht Potsdam stärkte in seinem Urteil vom November 2015 die Kundenrechte. Es klagte die Verbraucherzentrale, weil eine Kundin von E-Plus abgemahnt wurde. Sie wollte die Kosten, die von einem Drittanbieter berechnet wurden, nicht bezahlen. E-Plus verwies die Kundin zur Klärung an den Drittanbieter. Die Richter beschlossen jedoch, dass die Kunden vom Mobilfunkanbieter so in die Irre geführt werden. Sie würden den Eindruck erwecken, dass die Forderungen des Drittanbieters nur gegen diesen selbst erhoben werden können, erklären die Rechtsanwälte Wilde Berger Solmecke.
Wir haben darüber bereits ausführlich berichtet. Hier kannst du den Artikel nachlesen: Drittanbieter-Urteil: Wichtige Entscheidung für Verbraucher
MoCoPay kündigen: Fazit
Wenn MoCoPay auf deiner Mobilfunkrechnung auftaucht, heißt das noch lange nicht, dass du ein Abo mit gleichnamigem abgeschlossen hast. MoCoPay rechnet für Drittanbieter ab.
Du musst also nicht
MoCoPay kündigen, sondern den
Drittanbieter.
Wenn du dir sicher bist, dass du kein Abo geschlossen hast, kannst den unberechtigten Betrag zurückbuchen lassen und dem Vertragsschluss widersprechen. Das Problem ist hierbei jedoch: es lässt sich
schlecht beweisen, dass die Informationen im Internet nicht ausreichend waren. Denn kaum Jemand mach von jedem Klick im Internet einen Screenshot.
Generell gibt es dafür nämlich Regeln, wie die
Button-Lösung, die besagt, dass der Kunde eindeutig erkennen können muss, mit welchem Klick er einen Kauf auslöst. Der Button, also die Schaltfläche, muss dafür eindeutig beschriftet sein. Außerdem muss auf der Seite der
Preis zu lesen sein. Auch auf die
AGB muss auf dieser Seite verwiesen werden. Anbieter sind
verpflichtet, diese
Button-Lösung anzuwenden, ließ die Bundesregierung verlauten. Wenn du also nicht darauf hingewiesen wurdest, wie lang dein
Vertrag beispielsweise läuft oder dir aufgrund der Seite oder des Klicks nicht eindeutig klar gemacht wurde, dass du damit einen Vertrag abschließt, kannst du diesen Vertrag
anfechten und widerrufen.
Schützen kann man sich im Vorfeld aber schon gegen Drittanbieter. Es gibt eine
Drittanbietersperre, die man bei seinem Anbieter einfordern kann. Damit verbietest du deinem Mobilfunkanbieter, dass er
Abbuchungen von Drittanbietern über deine Telefonrechnung erlaubt. Die Drittanbietersperre kannst du bei deinem Mobilfunkbetreiber kostenlos einfordern. Die Kontaktinformationen und noch mehr Wissenswertes über die Drittanbietersperre haben wir hier für dich zusammengefasst:
Drittanbietersperre einrichten & Handyabos loswerden
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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.