Wer bei Profi Kochrezepte auf der Suche nach einem guten Rezept ist, der muss schnell tief in die Tasche greifen. Musst du als Verbraucher bezahlen?
Das Portal profi-kochrezepte.de bezeichnet sich selbst als B2B-Portal und weist auch auf der Startseite darauf hin, dass die „Nutzung des Angebots […] ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig [sei].“
Doch in verschiedenen Verbraucherportalen liest man immer wieder von Nutzern, denen das offensichtlich nicht so bewusst war oder die gar nichts dort bestellt haben.
Wer dort ein Abo abschließt, der zahlt 19,90 Euro monatlich und das bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Das macht insgesamt für die Mindestdauer von zwei Jahren 477,60 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Profi Kochrezepte: Die Probleme
Was ist aboalarm?
- sichere Kündigung
- sofortiger Versand
- Wichtiger Zugangsnachweis
- Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App
Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.
Jetzt mehr erfahren
Auf Verbraucherschutz.de berichten einige Nutzer, dass sie von der Seite eine
Rechnung bekommen haben, obwohl sie diese gar nicht besucht haben oder sich nicht angemeldet haben.
Sollte es dir genauso gehen, stelle bitte zunächst sicher, dass du dich wirklich nicht dort angemeldet hast und auch keine Bestätigung über einen Vertragsschluss vorliegt. Bist du dir hier sicher, musst du eigentlich nichts befürchten. Dennoch solltest du antworten und erklären, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast und sie dir hierfür doch bitte einen schriftlichen Nachweis geben sollen. Vermutlich können sie das nicht und du wirst nichts mehr von Profi Kochrezepte hören.
Etwas anders stellt es sich dar, wenn du dich jedoch
als „normaler“ Verbraucher bei Profi Kochrezepte angemeldet hast, sieht die Sache etwas schwieriger aus.
Sowohl auf der Startseite, als auch auf der Anmelden-Seite findet sich der Hinweis, dass sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet. Wie Watchlist-Internet richtigerweise feststellt, verstößt die Website gegen einige gesetzliche Bestimmungen, die gegenüber Verbrauchern gelten – ein Beispiel ist etwa die sogenannte Button Lösung, außerdem haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Verträgen. Doch all diese Regelungen fallen weg, sobald der Vertrag nicht zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, sondern zwischen zwei Unternehmern geschlossen wird.
Profi Kochrezepte: Das sagt die Fachanwältin
Doch wer ist am Ende in der Pflicht, das zu überprüfen? Hast du als Verbraucher dann einfach Pech gehabt, wenn du dich dort anmeldest? Dazu haben wir mit Beatriz Loos von der Kanzlei Loos gesprochen.
Hat Profi Kochrezepte die Pflicht, zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen gewerblichen Nutzer handelt?
Nein, in dieser Hinsicht besteht keine Pflicht für Profi Kochrezepte.
Das heißt, der Nutzer ist selbst Schuld und muss den geforderten Betrag bezahlen?
Nicht unbedingt. Die Firma versucht hiermit, den § 312j BGB gegenüber Verbrauchern zu umgehen und den Verbraucherschutz auszuhebeln (das ist die Buttonlösung). Daher würden wir dazu raten, die Rechnung nicht zu bezahlen, Widerspruch dagegen erheben, die Verbraucherzentrale darüber informieren und dann abwarten. Sie werden noch eine Weile mahnen und dann die Sache einstellen.
Das heißt der Nutzer kann das Ganze nach dem Widerspruch einfach aussitzen?
Im Prinzip ja, handeln muss der Nutzer nur sofort, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht. Gegen diesen muss man unbedingt sofort Widerspruch einlegen.
Wie du gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen kannst, hat bereits Rechtsanwalt Thomas Hollweck in einem anderen Artikel ausführlich erklärt.
Profi Kochrezepte: Fazit
Lasse dich von den Rechnungen von Profi Kochrezepte nicht einschüchtern.
Wichtig ist jedoch trotz allem, dass du reagierst und bei Profi Kochrezepte Widerspruch einlegst. Außerdem solltest du die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland informieren.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.