Der aboalarm Blog - Abofalle

In eine Abofalle tappt man meist ungewollt. Bis man weiß, wer einem da Geld abknöpft vergeht oft viel Zeit. Hier erfährst du alles zur Abofalle Kündigung, außerdem stellen wir die wichtigsten Abofallen vor.

Wie reagierst du richtig auf eine Abofalle?

Schätzungen zufolge fallen monatlich 20.000 Nutzer auf eine Abofalle herein. Dabei gehen Verbraucher im Internet oder auf dem Handy ungewollt ein kostenpflichtiges Abo ein. Skeptisch solltest du immer dann werden, wenn du bei einem vermeintlich kostenlosen Angebot aufgefordert wirst, deine persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Name und Vorname, Anschrift oder Handynummer einzugeben. Abofallen werden oft über die Handyrechnung eingezogen, oder es folgen Zahlungsaufforderungen per Brief. Nicht selten kommen diese direkt von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen. Auch WhatsApp wird gerne benutzt um mit vermeintlichen Updates die Nutzer zum Klick auf einen Button zu bewegen. Glaube solchen angeblichen Updates bitte nie. Dahinter verbirgt sich eigentlich immer Spam oder eine Abofalle, die geschickt über WhatsApp verbreitet wird. Alle seriösen Updates findest du immer im jeweiligen App Store. Mehr zu den angeblichen WhatsApp Abos findest du bei uns im Blog: WhatsApp Gold: Vorsicht vor Betrug, WhatsApp verlängern: Vorsicht Abofalle Achte im Internet und auch auf dem Handy immer auf alle Texte. Hinweise zum Preis finden sich oft in Fließtexten versteckt oder unter einem großen Button. Klicke niemals etwas an, ohne dich vorher genau umgesehen zu haben. Außerdem solltest du, wenn du dich für irgendetwas anmeldest, immer die AGB prüfen. Oft verstecken sich auch dort Hinweise zum Abo und machen die Abofalle erkennbar.

Wie kannst du eine Abofalle kündigen?

Bevor du die Abofalle kündigst solltest du zunächst genau nachdenken. Kannst du dich daran erinnern, einen Vertrag abgeschlossen zu haben? Auf welchen Seiten warst du unterwegs? Hast du irgendwo deine Daten angegeben? Dann solltest du den Ablauf rekonstruieren. Wurdest du auf einen Preis aufmerksam gemacht? Hat man dich über dein Widerrufsrecht informiert? Geschah dies nicht, solltest du auf jeden Fall den Vertrag widerrufen. Mit dem Hinweis, nie willentlich einen Vertrag mit dem Betreiber eingegangen zu sein. Wenn du keine Widerrufsbelehrung bekommen hast, kannst du übrigens bis zu 12 Monate und 14 Tage lang deinen Vertrag widerrufen. Alle Hinweise zum Abofalle Widerruf findest du im Artikel: Abofalle Widerruf: So gehst du gegen Abzocke vor. Das passende Widerrufsschreiben findest du bei aboalarm. Im Blog haben wir außerdem einen Abofalle Musterbrief für dich. Falls du nicht genau weißt, was du schreiben sollst, kannst du diese Vorlage nutzen. Hast du das Abo willentlich abgeschlossen, so kannst du es regulär kündigen. Auch hierfür haben wir das passende Kündigungsschreiben für dich parat.

Wie kannst du bei einer Abofalle auf dem Handy vorgehen?

Abofallen, die du aus Versehen oder auch willentlich auf dem Handy abgeschlossen hast, werden in der Regel über die Handyrechnung abgerechnet. Hier tauchen dann oft Payment-Dienste wie z.B. die NetMobile AG oder die Dimoco GmbH auf. Bei diesen zu kündigen bringt nur leider nichts. Du musst dich an deinen Mobilfunk-Anbieter wenden, um herauszufinden, woher die Abofalle kommt. Deine Einwendungen, deinen Widerruf oder die kündigen schickst du dann direkt zum Betreiber der Abofalle. Wie du bei einigen Betreibern vorgehst, haben wir bereits in unseren Verbrauchertipps für dich zusammengefasst: Außerdem solltest du dir zum Schutz vor Abofallen auf dem Handy dringend eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Wie das geht erklären wir dir im Blogbeitrag: Drittanbietersperre einrichten & Handyabos loswerden

Ich habe eine Abofalle einer Zeitschrift?

Doch auch Offline-Verbraucher sind nicht sicher vor Abofallen. Vor allem die PVZ machte lange Zeit von sich reden, weil sie unter immer neuen Vorwänden auf der Straße Daten eingesammelt hatte und die Verbraucher kurze Zeit später eine Benachrichtigung der Verlag Service GmbH (VSR) über ein abgeschlossenes Abo erhalten haben. Auch hier gilt dasselbe Vorgehen wie bei einer online abgeschlossenen Abofalle. Mehr zur PVZ erfährst du in diesen Blogbeiträgen: Abofalle PVZ: Verbraucherzentrale warnt vor ungewollten Abos und PVZ kündigen: Raus aus dem Abo. Insgesamt musst du also wirklich aufpassen, was du im Internet oder auf dem Handy anklickst. Wir haben dir ein paar Verbrauchertipps zusammengestellt, wie du Abofallen im Internet erkennen kannst: Abofallen im Internet: So erkennst du sie!