Abofallen im Internet: So erkennst du sie!

Wie erkennst du Abofallen im Internet? Gibt es konkrete Hinweis für unseriöse Anbieter? Alle Antworten im aboalarm-Blog!

Immer wieder berichten uns Nutzer, dass sie auf Abofallen im Internet reingefallen sind. Unzureichende Hinweise zu den Kosten oder ein ungewollter Vertragsschluss, bei dem einem gar nicht klar war, dass man ein Abo abgeschlossen hat – all das sind Hinweise auf mögliche Abofallen.  Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertags möchten wir Licht ins Dunkle bringen und dir zeigen, woran du Abofallen im Internet erkennen und was du dagegen tun kannst.

Abofalle – was ist das eigentlich?

Von einer Abofalle wird gesprochen, wenn sich ein angeblich kostenloses Angebot nach Vertragsabschluss überraschend als kostenpflichtig entpuppt, erklärt die Kanzlei Hollweck. Abofallen sind meist so gestaltet, dass Nutzer nicht oder nur schwer erkennen können, dass der Dienst, den sie nutzen möchten, etwas kostet. So verstecken Anbieter Preisinformationen zumeist in sehr kleiner Schrift an kaum einsehbarere Stelle. Schließt der Kunde einen Vertrag ab, erhält er erst im Anschluss genauere Auskunft über den Preis, insbesondere wenn Mahnungen, Droh- oder Anwaltsbriefe im eigenen Briefkasten landen. Häufig lassen sich Verbraucher hiervon einschüchtern und zahlen. Auf diese Art und Weise verdienen unseriöse Anbieter und zwielichtige Inkassobüros ihr Geld.

Abofallen im Internet: Darauf solltest du achten

Was ist aboalarm?
  • sichere Kündigung
  • sofortiger Versand
  • Wichtiger Zugangsnachweis
  • Hilfe bei Problemen
Jetzt mehr erfahren
aboalarm App

Ob unterwegs oder bequem auf dem Sofa, noch nie war Kündigen so einfach wie mit der aboalarm-App.

Jetzt mehr erfahren
Der Großteil aller Abofallen lauert laut Rechtsanwalt Hollweck im Internet. Aus diesem Grund möchten wir dich in unserem Artikel insbesondere über Abofallen im Internet aufklären. Doch auch am Telefon, auf dem Smartphone oder sogar auf offener Straße kannst du von einer Abofalle überrascht werden. Weitere Infos hierzu findest du in unseren Artikeln Abofallen Liste: Wo im alltäglichen Leben Abofallen lauern und Wenn die Abofalle übers Telefon kommt: So kannst du den Aboanruf erkennen.

Auf was du unbedingt achten solltest, wenn du im Internet surfst, Verträge abschließt, Programme herunterlädst oder einkaufst, haben wir für dich im Folgenden zusammengefasst. Beachtest du diese Punkte, ist die Wahrscheinlichkeit in eine Abofalle im Internet zu tappen, sehr gering.

Abofallen im Internet

Seriöse Website?

Zunächst solltest du prüfen, ob es sich bei der von dir besuchten Website um eine seriöse Seite handelt. Indizien für unseriöse Websites sind laut Burkhard Heidenberger beispielsweise:

  • Unvollständiges oder fehlendes Impressum
  • Keine Kontaktmöglichkeit
  • Domainregistrierung im Ausland
  • Abtreten des Widerrufsrechts
  • Rechtschreib- und Grammatikfehler
  • Fehlende AGB
  • Unübersichtliche/ Verwirrende Navigation

Solltest du eines dieser Merkmale entdecken, bedeutet das nicht gleich, dass du auf dieser Website in eine Abofalle geraten könntest, dennoch solltest du vorsichtig sein und dich beispielsweise nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer umsehen.

Möchtest du ein Programm aus dem Internet laden, empfehlen wir dir unbedingt über die offiziellen Stores zu gehen oder Seiten wie computerbild.de oder chip.de zu verwenden.

Button korrekt?

Zudem solltest du überprüfen, ob die sogenannte Button-Lösung eingehalten wurde.

Die Button-Lösung bedeutet, dass die für den Kauf entscheidende Schaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig formulieren“ oder nach § 312 j III BGB einer anderen eindeutigen Beschriftung versehen ist, berichtet die Verbraucherzentrale.

Erhältst du eine Rechnung, nachdem dir auf der Website eigentlich erklärt wurde, dass die Produkte kostenlos seien, solltest du unbedingt überprüfen, ob sich der Anbieter an die Button-Lösung gehalten und kurz vor Abschluss des Bestellvorgangs auf die Zahlungspflicht hingewiesen hat. Fehlt es an einem korrekt beschrifteten Button, kommt laut Verbraucherzentrale kein Vertrag zustande.

Alle Infos enthalten?

Wurde der Button richtig beschriftet, muss kurz vor Abschluss der Bestellung zudem auf alle notwendigen Infos, wie Laufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen, Kündigungsbedingungen, das Widerrufsrecht und den Preis hingewiesen werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Kleingedrucktes gelesen?

Obwohl theoretisch alle Informationen zu einem kostenpflichtigen Vertrag gut einsehbar auf der Website aufgelistet werden müssen, handeln unseriöse Anbieter zumeist anders und verstecken sämtliche Informationen gut, sodass diese nur schwer auffindbar sind.

Bevor du etwas herunterlädst, lies dir die Infos auf der Seite ganz genau durch. Die Preise oder eventuelle Abo-Bestimmungen werden gerne am Rand oder auf der Seite versteckt. Scrolle deswegen auch immer bis ganz zum Ende der Seite und achte auf *-Markierungen. Auch die AGB sind eine Pflichtlektüre, sofern diese vorhanden sind.

Akzeptiere auf undurchsichtigen Websites niemals AGB, die du nicht gelesen hast.

Name, Bankverbindung oder Einzugsermächtigung verlangt?

Besonders achtsam solltest du sein, wenn du für das Herunterladen eines angeblich kostenlosen Programms deinen Namen, deine Adresse oder gar deine Bankverbindung verlangt wird.

Gib niemals deine Daten auf Seiten an, denen du nicht vertraust.

Erscheint dir eine Website auf irgendeine Art und Weise dubios oder entdeckst du eines oder mehrere der oben erläuterten Merkmal, solltest du Produkte auf keinen Fall über diese bestellen oder herunterladen. Trage zudem keine persönlichen Daten ein, sondern wende dich am besten direkt an deine örtliche Verbraucherzentrale und berichte von deiner Erfahrung.

Abofallen im Internet: So wehrst du dich!

Du hast bereits die gefürchtete Rechnung oder den anwaltlichen Drohbrief erhalten, kannst dir jedoch nicht erklären, wann oder wie du einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben sollst? Dann bist du vermutlich versehentlich in eine Abofalle getappt.

Begleiche auf keinen Fall die gestellten Rechnungen, da du dem Vertragsschluss sonst zustimmst. Wehre dich stattdessen zeitnah gegen etwaige Forderungen.

Wie das geht? Gegen Abofallen im Internet kannst du auf verschiedene Arten vorgehen:

Angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen

Die wohl einfachste Möglichkeit ist, den Vertrag mit Hilfe des gesetzlichen Widerrufsrechts zu widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für alle online oder am Telefon geschlossenen Verträge innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Wurdest du jedoch bei Vertragsschluss nicht auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Prüfe deswegen unbedingt, ob du auf dein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen wurdest und widerrufe den Vertrag, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. Weitere Infos findest du in unserem Artikel Abofalle Widerruf: So gehst du gegen Abzocke vor.

Versende dein Widerrufsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll an den Anbieter. Nur so erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang. Alternativ kannst du selbstverständlich auch unsere Widerrufsvorlage verwenden und direkt an den Anbieter schicken. Auch hier erhältst du im Anschluss einen Versandnachweis per E-Mail.

Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung oder Irrtums

Ein Vertrag kann nach deutschem Recht ausschließlich zustande kommen, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmende Vorstellungen von Laufzeit, Gegenstand und Kosten haben. Immer dann, wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, den du eigentlich gar nicht abschließend wolltest, weil du ihn unbewusst geschlossen hast, kannst du diesen Vertrag wegen Irrtums anfechten.

Zudem hast du die Möglichkeit der Anfechtung wegen Täuschung, berichtet Rechtsanwalt Hollweck, sofern die für den Vertrag geltenden Bedingungen lediglich versteckt auf die Kostenpflicht hinweist. Wenn du also nicht deutlich oder gar nicht darauf hingewiesen wurdest, dass der Dienst etwas kostet und es sich oft sogar um ein teures Abo handelt, das im Voraus bezahlt werden muss, kannst du den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Auch eine Anfechtung muss schriftlich erklärt und am besten per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit du einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang erhältst.

In unserem Artikel Abofalle Musterbrief findest du das richtige Schreiben, um deinen angeblich geschlossenen Vertrag schnell wieder loszuwerden. Dein minderjähriges Kind ist versehentlich in die Abofalle getappt? Auch hierfür findest du in eben genanntem Artikel das passende vorformulierte Schreiben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.