Abofalle – kein Vertragsschluss nach Anruf

Fiese Abofalle: Am Telefon bekommt man die tollsten Gewinnspiele versprochen und hinterher hat man ohne Wissen ein dubioses Abo abgeschlossen. Mit solchen Abofallen ist jetzt Schluss.

Beim Thema Abofalle kann die Verbraucherzentrale Sachsen über einen kleinen Vorstoß berichten: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen, die von Dritten durchgeführt werden, nur noch in Textform, also per Brief, E-Mail oder Fax, geschlossen werden können. Damit ist solchen Abofallen in Zukunft hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.

Abofalle nach Telefonanruf – der konkrete Fall

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Wie die Verbraucherzentrale Sachsen schildert, hatte Herr S. aus Leipzig einen Anruf erhalten, in dem um seine Teilnahme an einem Gewinnspiel geworben wurde. Genervt stimmte er der Zusendung der entsprechenden Unterlagen zu. Einige Tage später erhielt er statt der Informationsunterlagen eine Zahlungsaufforderung über 178,50 Euro. Dafür würde er monatlich an über 200 Preisausschreiben mitmachen und hätte sogar täglich die Chance auf einen Millionengewinn. Herr S. konnte sich allerdings nicht daran erinnern, je einen Vertrag mit dem Gewinnspielunternehmen, in diesem Fall €urowin Deutschland, geschlossen zu haben. Er ist in eine Abofalle getappt.

Abofalle nach Telefonanruf– neues Gesetz seit Oktober 2013

Mit solchen Vertragsschlüssen zu Gewinnspielen ist seit Oktober 2013 allerdings Schluss. Der §675 Abs. 3 des BGB regelt genau solche Fälle von Abofallen. Diese neue Regelung besagt: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.“

Kurz gesagt: Wer Leute anwirbt, die sich für ein Gewinnspiel anmelden oder registrieren, der braucht für diese Anmeldung eine Bestätigung in Textform. Das bedeutet, selbst wenn du am Telefon zustimmst, an derartigen Gewinnspielen teilzunehmen, ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen.

Damit soll sichergestellt werden, dass du dir die Bedingungen in Ruhe ansehen kannst, um nicht in eine Abofalle zu tappen.

Abofalle nach Telefonanruf – was tun, wenn ich doch eine Rechnung bekomme?

Wenn es dir so geht wie Herrn S. aus Leipzig und du dennoch eine Rechnung bekommst, obwohl du keinen Vertrag abgeschlossen hast, kannst du diese Zahlungsaufforderung problemlos zurückweisen. Einen Musterbrief dafür hat die Verbraucherzentrale für dich bereitgestellt.

Doch Vorsicht: Diese Regelung betrifft nur die Vermittlung von Gewinnspielen, andere Abofallen, die durch Telefonanrufe angedreht werden, sind davon nicht betroffen.

Hier bleibt dir nach wie vor nur die Möglichkeit, möglichst schnell Widerspruch gegen den Vertragsschluss einzulegen. Beratend stehen dir in solchen Fällen von Abofallen auch immer die Verbraucherzentralen zur Seite. Beachte allerdings, dass diese Beratung nicht kostenlos ist. Eine Übersicht über die ungefähren Kosten der Verbraucherzentralen haben wir in einem anderen Blogbeitrag für dich zusammengestellt.

Übrigens: Ein Vertragsschluss am Telefon kann, selbst wenn er rechtsgültig zustandegekommen ist, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Weitere Infos liest du in unserem Artikel am Telefon verlängerte Verträge widerrufen – geht das? 

Wenn du mehr zum Thema Abofallen wissen willst, sieh dich doch in unserer Kategorie Abofallen um.