Anrufe bei einer 0900-Nummer entpuppen sich häufig als Kostenfallen. Nun regelt ein neues BGH-Urteil deine Rechte. Bei uns erfährst du alles Wichtige dazu.
Es ist der Albtraum aller Eltern. Das eigene Kind ruft bei einer 0900-Nummer an und macht dich so schnell zum ahnungslosen Schuldner eines meist hohen Geldbetrags. Dieser Abzockmethode macht ein Urteil des Bundegerichtshofs nun ein Ende. Lies hier, was es damit auf sich hat und wie du etwaige Anrufe unterbinden kannst.
Urteil zu 0900-Nummern: Eltern haften nicht für ihre Kinder
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag dieser Woche müssen Eltern die durch teure Einkäufe über 0900-Nummern entstehenden Rechnungen ihrer Kinder künftig nicht mehr bezahlen.
Auslöser des Urteils war der Fall einer Mutter, deren 13-jähriger Sohn, wie die Welt berichtet, Zusatzfunktionen für ein Computerspiel über 1250 Euro bestellte. Dabei entschied er sich für die Zahlvariante des sogenannten „Pay-by-Call“-Verfahrens, bei dem Bestellungen mittels eines kostenpflichtigen Anrufs über die Telefonrechnung bezahlt werden können. Der BGH entschied nun in seinem Urteil, dass Eltern für die entstandene Summe der Bezahlanrufe ihrer Kinder nicht aufkommen müssen.
Dies soll nicht nur nichtsahnende Eltern vor horrenden Posten auf der Telefonrechnung, sondern alle Verbraucher, deren Telefonanschluss
ohne ihr Wissen für teure Bestellungen missbraucht wird, schützen.
Einschränkungen des Urteils
Schon seit einigen Jahren bereitet das Thema Kinder in Verbindung mit Handys mehr Sorgen, als Freude. Was früher versehentlich abgeschlossene Klingeltöneabonnements waren, sind heute kostenpflichtige Bezahlmethoden per Telefonrechnung. Hier soll das Urteil des BGH Abhilfe schaffen, jedoch gibt es einige Einschränkungen.
Hast du deinem Kind als Anschlussinhaber die Zahlung per Telefon erlaubt, kannst du dich bei Erhalt der Rechnung
nicht von dieser befreien.
In diesem Fall greift das Urteil des BGH nicht. Denn das gilt nur, wenn dein Kind ohne deine Zustimmung Zahlungen per Pay-by-Call vornimmt, wie Spiegel Online berichtet.
Zudem kannst du dich von einer Zahlung der Rechnung nicht befreien, wenn das Telefon nicht nur als reines Zahlungsmittel fungiert, sondern eine direkte Gegenleistung erbracht wird, wie beispielsweise bei einem Telefonsexanruf.
Bevor du Klage einreichst, solltest du also unbedingt überprüfen, ob dein Kind
lediglich Zahlungen über das Telefon vorgenommen, oder eine
direkte Gegenleistung erhalten hat.
Anruf bei der 0900-Nummer: So umgehst du die teure Kostenfalle
Doch es gibt auch Methoden mit denen du unkontrollierten Anrufen bei 0900-Nummern gänzlich vorbeugen kannst.
Zum einen bietet es sich es an, Guthabenkarten für App-Stores oder einzelne Spieleanbieter zu kaufen, da viele kostenpflichtige Spiele auf dem Smartphone oder Tablet gespielt werden und die Bezahlung auch auf diese Weise erfolgen kann.
So kann im Vorherein festgelegt werden, wie viel Geld maximal ausgegeben werden kann.
Zudem lässt sich bei den meisten Telefonanbietern eine Rufsperre für bestimmte Rufnummern einrichten. So kannst du verhindern, dass dein Kind eine 0900-Nummer wählen kann.
Von Telefonanschlüssen mit eingerichteter Rufsperre kann anschließend
keine Verbindung mehr zu den gesperrten Nummern aufgebaut werden.
Wie diese eingerichtet wird, erfragst du am besten bei deinem jeweiligen Anbieter.
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