5 hilfreiche Urlaubstipps für dich: So wird der Sommerurlaub nicht zum Albtraum

Sommer, Sonne, Ferienzeit: Der Urlaub ist genommen, die Reise gebucht und die wichtigsten Vorkehrungen getroffen? Wir haben 5 hilfreiche Urlaubstipps für dich, die dir helfen, deinen Urlaub ganz entspannt anzutreten.

Wer kennt es nicht? Man freut sich auf den geplanten Urlaub und dann das: Der Flug hat Verspätung, der eigene Koffer kommt nicht am Zielflughafen an oder das Hotelzimmer entspricht nicht den Erwartungen? Wir haben 5 hilfreiche Urlaubstipps, die dir erklären, was du tun kannst, wenn du auf Reisen so manchen Unannehmlichkeiten begegnest.

Tipp 1: Flug verspätet oder annulliert – Reiche Beschwerde ein!

Flugausfälle, Verspätungen und Streiks sind auch zur Urlaubszeit keine Seltenheit. Wie die Verbraucherzentrale Bayern berichtet, sind für die diesjährige Urlaubssaison beispielsweise Flugstreiks bei der Airline Ryanair angesetzt. Doch Flugausfälle und -verspätungen musst du nicht einfach hinnehmen, auch nicht, wenn sie aus einem Streik resultieren.

Sollte dein Flug annulliert werden, ist die Airline beispielsweise verpflichtet, dir einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es allerdings passieren, dass du keinen Flug am selben Tag mehr bekommst, sondern einige Tage früher oder später fliegen musst. Kommt es dadurch zu unerwarteten Kosten kannst du je nach Flugstrecke eine finanzielle Entschädigung verlangen. Zudem ist die Airline verpflichtet für etwaige Kosten, die für weitere Übernachtungen in deinem Urlaubsort anfallen, aufzukommen.

Ist dein Flug mehr als zwei Stunden verspätet, allerdings nach wie vor für den geplanten Tag angesetzt, muss dir die Fluggesellschaft kostenloses Essen und Getränke zur Verfügung stellen.

Zwar gelten Flugausfälle oder -verspätungen, die aufgrund von Streiks entstehen als „besondere Umstände“, dennoch ist die Airline auch hier verpflichtet, deine diesbezüglich anfallenden Hotelkosten zu übernehmen.

Da viele Fluggesellschaften versuchen, sich rauszureden, solltest du in jedem Fall schriftlich Beschwerde einreichen und Belege für alle angefallenen Kosten aufbewahren.

Hast du deinen Urlaub als Pauschalreise gebucht, brauchst du dir bei einem Flugausfall noch weniger Sorgen zu machen. Hier ist dein Reiseleiter verpflichtet, dir einen neuen Flug zu verschaffen und für etwaige Zusatzkosten aufzukommen. Bei langen Verspätungen kannst du hier zudem eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Weitere Infos zu diesem Thema findest du in unseren Artikeln Hilfe Flughafenstreik, Kenne deine Rechte bei Flugverspätung und Flugverspätung und Co. – so bekommst du dein Geld zurück.

Tipp 2: Koffer verschwunden – Verlange Entschädigung!

Dass ein Koffer auf Flugreisen verloren geht, ist gar nicht so selten, wie man vielleicht denken mag. Verschwindet dein Koffer, kommt verspätet oder beschädigt an, hast du grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Diese gilt allerdings pro Fluggast und nicht pro Gepäckstück und beträgt je nach Inhalt maximal 1.400 Euro, berichtet rechtscheck.de . Weißt du schon vor Flugantritt, dass der Inhalt deines Koffers mehr wert ist, solltest du dies vorab bei der Abgabe am Flughafen sagen. Anschließend kann die Haftungsgrenze für deinen Koffer gegen eine Gebühr angehoben werden. Eine zusätzliche Versicherung lohnt sich demnach in den meisten Fällen nicht.

Bemerkst du, dass dein Koffer nicht mit dir gelandet ist, solltest du dich umgehend bei den sogenannten Lost-and-Found-Schaltern deiner Fluggesellschaft melden. Wenn du dich nicht direkt beim Schalter meldest, solltest du dich innerhalb von 21 Tagen schriftlich beschweren. Ist dein Koffer lediglich beschädigt, verkürzt sich die Meldefrist auf sieben Tage.

Die Fluggesellschaft haftet nur bei eigenem Verschulden. Hast du deinen Koffer beispielsweise unbeaufsichtigt abgestellt und verschwindet er daraufhin, kannst du nicht auf eine Entschädigung hoffen.

Hast du deinen Urlaub als Pauschalreise gebucht, profitierst du auch in diesem Fall, da dein Reiseleiter zum einen haftet und du dich nicht mit der Airline herumärgern musst, zum anderen kannst du zusätzlich eine Reiseminderung verlangen. Für weitere Informationen wirf gerne einen Blick in unseren Beitrag Koffer verloren – Wann hast du Anspruch auf Ersatz?

Tipp 3: Achte auf hohe Bußgelder im Ausland!

Doch nicht nur bei Flugreisen lauern einige Stolpersteine. Fährst du mit dem Auto in den Urlaub übertrittst dort die Geschwindigkeit, überfährst eine rote Ampel oder telefonierst am Steuer, kann das schnell sehr teuer werden, denn Bußgelder im Ausland fallen zumeist höher aus, als in Deutschland. Haften musst du aufgrund eines 2010 in Kraft getretenen europäischen Rahmenbeschlusses trotzdem, denn das Urlaubsland, in dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, kann die Strafe über das deutsche Bundesamt für Justiz von dir eintreiben. Genauere Details dazu hier. Wie hoch diese unter Umständen ausfällt, kannst du der folgenden Grafik entnehmen.

Bußgeld - Ausland

 

Ausführliche Informationen über die Besonderheiten und Bußgelder einiger Urlaubsländer hat der ADAC noch einmal zusammengefasst.

Tipp 4: Roaming-Gebühren – Vorsicht bei Flügen und Schiffsreisen!

Vor einem Jahr wurden die Roaming-Gebühren für Reisen innerhalb der EU endlich abgeschafft. Das bedeutet, du kannst nun innerhalb von EU-Ländern zum gleich Preis surfen, telefonieren und SMS versenden, wie im Inland auch. Genauere Infos erhältst du in unserem Artikel EU-Roaming-Gebühren 2017.

Doch aufgepasst, diese Neuregelung gilt nicht für den Aufenthalt auf Schiffen und in Flugzeugen.

Wer hier surft, telefoniert oder SMS versendet, muss häufig mit horrenden Handyrechnungen am Monatsende rechnen, denn die meisten der normalen Mobilfunknetze funktionieren hier nicht. Viele Redereien und Fluggesellschaften bieten aus diesem Grund eigene Netze an, deren Preise jedoch deutlich höher sind, als die des eigenen Vertragsanbieters. Deswegen empfehlen wir dir, vor Antritt einer Schiffs- oder Flugreise unbedingt bei deinem Anbieter, der Fluggesellschaft oder der Rederei nach potentiellen Kosten für die Nutzung des mobilen Internets und des Handynetzes zu fragen. Kommen dir diese sehr hoch vor, empfiehlt es sich, das Handy im Flugmodus beiseite zu legen und erst wieder in Betrieb zu nehmen, wenn eine funktionierende WLAN-Verbindung hergestellt werden konnte oder du in einem EU-Land angekommen bist. Weitere Infos zu diesem Thema findest du in unseren Artikeln Roaming auf Schiffen und Flügen: Die wichtigsten Besonderheiten auf Reisen und Roaming Gebühren in der EU: In diesen Ländern gilt die Abschaffung.

Tipp 5: Reisemängel reklamieren – Mache von deinem Recht Gebrauch!

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Du kommst an deinem Urlaubsziel an und stellst fest, dass das Hotelzimmer nicht die Bedingungen erfüllt, die dir zuvor versprochen wurden? Hast du eine Pauschalreise gebucht, solltest du die Mängel unverzüglich deinem Reiseleiter melden. Ist dieser nicht zu erreichen, kannst du dich auch an das Hotelpersonal wenden. Nun muss sich dein Reiseleiter darum kümmern, dass du ein Zimmer beziehen kannst, dass die zuvor vereinbarten Bedingungen erfüllt. Wir empfehlen dir auf jeden Fall, eine Mängelliste zu erstellen, also beispielsweise Fotos von Mängeln oder auch Protokolle von Lärmbelästigungen oder Ähnlichem anzufertigen, um eine Preisminderung verlangen zu können oder gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Darum musst du dich jedoch nicht direkt während deiner Reise kümmern. Hier reicht es, deinem Reiseleiter Bescheid zu sagen und Beweise zu sammeln. Schadensersatz kannst du noch bis zu zwei Jahren nach deiner Reise per Brief anfordern. In unserem Artikel in 5 Schritten Reisemängel reklamieren findest du zusätzliche Informationen.

 

Du bist auf der Suche nach weiteren Ulaubstipps? Dann wirf gerne einen Blick in unsere Artikel:

Flug verpasst – Erstattung oder nicht? 

Reiserücktritt mit und ohne Versicherung 

Reiseversicherung: Welche gibt es und was bringen sie? 

Mietwagen im Ausland – Das gibt es zu beachten