Abofalle Handy, Festnetz und Internet: das Treuegeschenk

Laura Lenhart

Dein Anbieter belohnt endlich deine Treue und schenkt dir was? Vorsicht, die Freude darüber währt meist nur kurz! Denn wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy, Festnetz und Co.?

Treue lohnt sich nicht – oder doch?

Des Öfteren haben wir darüber berichtet, dass langjährige Kunden bei Anbietern oft das Nachsehen haben. Sie stecken in überteuerten Verträgen fest und bekommen nichts von den Vorteilen zu spüren, mit denen ihre Anbieter Neukunden anlocken und binden wollen.

Kurz gesagt: Treue wird nicht belohnt!

Wie schön ist es da doch zu hören, dass es scheinbar Ausnahmen gibt! Berichtet wird von sogenannten Treuegeschenken und man möchte glauben, dass ein Umdenken stattgefunden hat und die Anbieter endlich auch Bestandskunden belohnen.

Zu schön, um wahr zu sein: das Treuegeschenk

Es wird von Rabatten, mehr Datenvolumen oder einer zusätzlichen SIM-Karte berichtet. Diese vermeintlichen Geschenke möchten Anbieter ihren Kunden machen. Es soll ein Dankeschön für deine Treue sein und wird dir meist mit einem Telefonat nähergebracht.

Aber Vorsicht! Wenn dein Anbieter mit Geschenken um sich wirft, solltest du vorsichtig sein!

Das schöne Geschenk: doch nur eine versteckte Abofalle?

In der Tat berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg genau das. Das Treuegeschenk einiger Anbieter ist nicht, was es auf den ersten Blick zu sein scheint. Beschrieben werden Fälle, bei denen Kunden Anrufe ihres Anbieters erhalten und ihnen Rabatte auf die nächste Rechnung, mehr Datenvolumen oder eine zusätzliche SIM-Karte als Geschenk für ihre Treue angeboten wird. Natürlich überwiegt erst einmal die Freude über das Treuegeschenk, denn wer mag keine Geschenke? Und wer denkt dabei schon an eine Abofalle bei Handy-, Festnetz- oder Internetverträgen?
Doch wie sich bereits kurze Zeit später herausstellt, sind diese zusätzlich versprochenen Extra-Leistungen keineswegs kostenlos und bringen meist einen zusätzlichen Vertrag oder gar einen teureren Tarif mit sich. Das Erwachen kommt spätestens, sobald du die nächste Rechnung in der Hand hältst.

Und nicht nur das! Meist verlängert sich dein Vertrag außerdem ungewollt, da du mit den neuen Optionen meist unwissentlich einem neuen Vertrag zugestimmt hast. So fängt ab diesem Zeitpunkt eine neue Vertragslaufzeit an.
Oftmals erinnern sich die Betroffenen danach nicht daran einem neuen Vertrag zugestimmt zu haben. Sie hatten ja nur ein Geschenk angenommen und sind dadurch in der Abofalle gelandet.

Abofalle Handy, Festnetz und Internet vermeiden – das kannst vorab tun

Am besten du lässt dich am Telefon auf keinerlei Gespräche um Vertragssachen mit deinem Anbieter ein. Auch wenn es dir unhöflich vorkommt, solltest du das Gespräch abbrechen und keinerlei kostenlosen Zusatzleistungen zustimmen. Das fällt sicher schwer, schützt dich aber vor zusätzlichen Kosten, die hierbei entstehen können. Um ganz sicher zu gehen, dass dein Anbieter dich nicht anruft, untersage Anrufe zu sogenannten Werbezwecken. Das kannst du auch bereits bei Vertragsabschluss tun und es dir am besten schriftlich bestätigen lassen. Falls du dies damals versäumt hast, kannst du den Widerspruch jederzeit nachreichen. Denn dein Anbieter darf dich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zu Werbezwecken kontaktieren.

In die Abofalle Handy, Festnetz und Internet getappt? So kommst du raus!

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Normalerweise darf ein Vertrag am Telefon nur dann zustande kommen, wenn du die Konditionen vorher ausführlich und verständlich erläutert bekommen hast. Doch es ist natürlich im Nachhinein schwierig nachzuweisen, dass das nicht geschehen ist.

Du hast bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit diesen innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen, solltest du dich noch innerhalb der Frist befinden.

Das kannst du ganz einfach und schnell über unseren Versandservice machen, indem du das passende Widerrufsschreiben ausfüllst und direkt über uns an deinen Anbieter verschickst. Du erhältst direkt im Anschluss den Versandnachweis bequem per E-Mail und kannst dich erst einmal zurücklehnen.

Leider ist auch nicht für jeden Vertragsabschluss zwingend eine Unterschrift von dir notwendig. Man sollte jedoch meinen, dass die Vertragsmodalitäten bei Telekommunikationsverträgen so umfangreich sind, dass es hier einer schriftlichen Zustimmung, inklusive der Unterschrift des Vertragsinhabers, bedarf. Der Bundesgerichtshof sieht das in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 tatsächlich ähnlich.
Es empfiehlt sich also den Anbieter darauf hinzuweisen, dass du am Telefon keinem neuen Vertrag zugestimmt hast bzw. zustimmst und natürlich erwartest, dass man dir Änderungen in diesem Umfang immer in schriftlicher Form zukommen lässt.

Solltest du betroffen sein und weitere Schwierigkeiten mit deinem Anbieter auftreten, ist die Verbraucherzentrale in deinem Bundesland eine gute Anlaufstelle. Man hat hier bereits Erfahrungen mit dieser Art von Abofalle bei Handy-, Festnetz- und Internetverträgen gesammelt und kann dir Tipps geben, wie du weiter dagegen vorgehen kannst.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.