Bahncard kündigen: Die Bedingungen im aboalarm-Check

Wer seine Bahncard kündigen möchte, muss sich keine Sorgen machen: Bei der Deutschen Bahn klappen Kündigungen zumeist reibungslos. Der aboalarm-Check.

Ob Bahncard 25, 50 oder 100 – mit jeder der Bahncards lässt sich beim Zugfahren einiges sparen. Brauchst du deine Bahncard allerdings nicht mehr, läuft sie nicht automatisch ab, sondern muss gekündigt werden.

Bahncard kündigen: Laufzeit und Frist

Alle Bahncards (außer spezielle Einsteiger-Angebote) haben eine Laufzeit von einem Jahr. Vergisst du zu kündigen, verlängert sich die Bahncard. Deine Kündigung musst du bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Laufzeit an die Deutsche Bahn schicken. Hast du eine Bahncard 100, kannst du sie nach Ablauf des ersten Geltungsjahres auch jeden Monat mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen kündigen.

Die Bahncard-Kündigung Schritt für Schritt

Die Kündigung muss immer schriftlich, also per Post, Fax oder E-Mail, erfolgen.

  1. Verfasse eine schriftliche Kündigung, die deinen Namen, deine Adresse und deine Bahncard-Nummer enthält.
  2. Alternativ kannst du auch unser vorformuliertes und anwaltlich geprüftes Kündigungsschreiben verwenden und lediglich die fehlenden Daten ergänzen.
  3. Verschicke das fertige Schreiben anschließend entweder über uns oder per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendeprotokoll an die Deutsche Bahn.
  4. Im Anschluss erhältst du einen Nachweis über den erfolgreichen Eingang deiner Kündigung, den du in einem potentiellen Streitfall verwenden kannst.

Bahncard kündigen: Kontakt

Deine Bahncard-Kündigung musst du an folgende Adresse schicken (Brief, Fax oder Mail sind möglich):

Bahncard: Sonderkündigungsrecht

Ändert die Bahn die Bahncard-Bedingungen, also beispielsweise bei einer Preiserhöhung, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Bahn teilt dir die Änderung in einem Brief mit. Dann hast du 4 Wochen Zeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Lässt du diese Frist verstreichen, verlängert sich deine Bahncard.

Der Kündigungs-Check

Die Bahncard zu kündigen, klappt in der Regel problemlos. Die Deutsche Bahn verschickt eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Außerdem ist sie in vielen Fällen kulant: Stimmt einmal eine Angabe nicht, weil sie aus Versehen vergessen oder falsch angegeben wurde, lässt die Deutsche Bahn die Kündigung meist trotzdem gelten. Aber Achtung: Du solltest natürlich deine Daten bei der Kündigung immer vollständig und korrekt angeben und dich nicht auf die Kulanz der Bahn verlassen. Im Fall der Bahncard sind das Name, Adresse und die 16-stellige Bahncard-Nummer, die du direkt auf deiner Bahncard findest.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.