Bike Sharing – gerade im Sommer in der Stadt die perfekte Lösung für spontane Ausflüge. Die roten Call a Bike-Räder der Deutschen Bahn teilen sich den deutschen Markt mit den blauen Nextbikes. Aber welcher der beiden Bike Sharing Anbieter ist eigentlich kundenfreundlicher für dich als Verbraucher?
Gerade in Städten kommt es häufig zu Fahrraddiebstählen – vielleicht spielen auch diese hohen Raten eine Rolle im Aufschwung des Bike Sharings in viel bevölkerten Gebieten. Die meisten Leihfahrräder gibt es in München, dicht gefolgt von Frankfurt und Köln. Auf den ersten Blick eine einfache Möglichkeit, spontan mobil zu sein – wir haben den zweiten Blick gewagt und uns mit den AGB der beiden großen Bike Sharing Anbieter auseinandergesetzt.
Call a Bike: Das Bike Sharing der Deutsche Bahn Connect GmbH
Der Fahrer eines Call a Bike Leihrads muss
volljährig sein –
Minderjährige dürfen den Service nur in
Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
Zahlungsmodell
Das Modell basiert auf einem Basis– und einem Komforttarif, sowie einem Tagespass.
| Basis-Tarif | Komfort-Tarif |
Grundgebühr/Laufzeit | 3 Euro/Jahr | 49 Euro/Jahr
39 Euro ermäßigt
9 Euro/Monat
7 Euro ermäßigt |
30 Minuten | 1 Euro | 1 Euro
(erste halbe Stunde kostenfrei) |
24 Stunden | 15 Euro
12 Euro ermäßigt | 12 Euro
9 Euro ermäßigt |
Tagespässe können für 24 oder 72 Stunden ausgewählt werden: Ein Fahrrad kostet für 24 Stunden 15 Euro, zwei 30 Euro. Möchtest du drei Tage lang fahren, zahlst du für ein Fahrrad 40 Euro, für zwei 80 Euro.
Kritik am Abomodell
2015 stand Call a Bike in der Kritik, als die Deutsche Bahn 700.000 Bestandskunden (Quelle: mobil: das Magazin der Deutschen Bahn, 3/15) vor vollendete Tatsachen stellte: In einer E-Mail wurde verkündet, dass jeder zum Abonnenten wird, der Call a Bike nach dem 31.07. desselben Jahres weiter nutzte. Dafür war keine explizite Zustimmung nötig, sondern der Kunde bekam das Abonnement ungefragt auferlegt.
Die Kundschaft nahm die prompte Umstellung von der flexiblen Minutenzahlung auf das Abomodell – wie unsere Beispiele von Twitter zeigen – weniger gut auf:
Rückgabebedingungen
Das Leihrad muss grundsätzlich an den Call a Bike Stationen zurückgegeben werden. In einigen Städten gibt es zwar andere klar definierte mögliche Rückgabezonen, hältst du diese jedoch nicht ein, zahlst du ein Entgelt nach aktueller Preisliste.
Weitere Entgelte fallen an, wenn du
- das Fahrrad „nicht regelgerecht“ abstellst.
- falsche Angaben zum Abstellort machst.
- dein Fahrrad nicht abschließt, bevor du es stehen lässt.
Haftung
Den Call a Bike AGB zufolge haftest du als Nutzer für Schäden wie den Verlust oder die Beschädigung deines Leihrads – wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden – nur bis zu einem Höchstbetrag von aktuell 140 Euro.
Kündigungskonditionen
Deine Laufzeit findest du in deinen Vertragsunterlagen, genauso wie eventuell abweichende Kündigungsformalitäten – sieh dort vor deiner Kündigung also unbedingt nach.
Prinzipiell ist ein Tarif bei Call a Bike mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in Textform zu beenden.
Versäumst du die Kündigung deines Vertrags mit der Deutsche Bahn Connect GmbH, verlängert sich deine Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat beziehungsweise ein weiteres Jahr.
Call a Bike Kündigung: Kontakt
Nextbike: Von der regionalen Firma zu 35.000 Fahrrädern auf vier Kontinenten
Nextbikes dürfen
den AGB zufolge bereits
ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen verwendet werden.
Zahlungsmodell
Nextbike bietet Bike Sharing sowohl mit dem flexiblen Basis-Tarif, als auch mit Tarifen mit Grundgebühr.
| Basistarif | Jahrestarif |
Grundgebühr/Laufzeit | - | 48 Euro/Jahr |
30 Minuten | 1 Euro | 1 Euro
(erste halbe Stunde kostenfrei) |
24 Stunden | 9 Euro | 9 Euro |
In Berlin gibt es außerdem noch einen Deezer–Tarif.
Rückgabebedingungen
Nextbikes werden nach der Nutzung grundsätzlich an die Stationen des Unternehmens zurückgestellt.
Gegebenenfalls kannst du dein Leihrad je nach Stadt jedoch auch gut sichtbar an von Nextbike festgelegten, öffentlich zugänglichen Orten parken.
Nach dem Abstellen und Abschließen deines Nextbikes, musst du das Unternehmen telefonisch, online, per App, am Verleihterminal oder am BikeComputer über die Rückgabe deines Leihrads informieren. Mit der Rückgabebenachrichtigung „enden der Mietzeitraum und damit die Fahrtkostenberechnung für den Kunden“ und du erhältst eine telefonische oder eine Rückgabebestätigung auf dem Display des Verleihterminals der nextbike GmbH. Erst mit dieser ist der Rückgabevorgang abgeschlossen.
Übrigens: In §6 der Nexbike AGB ist darüberhinaus festgelegt, dass dir ein Serviceentgelt auferlegt wird, wenn du
- das Mietfahrrad an einem falschen Ort abstellst (Du musst nach Abstellen des Rads 48 Stunden lang in der Lage sein, den Standort des Nextbikes zu nennen).
- falsche Angaben zum Standort machst.
- vergisst, das Rad (korrekt) zurückzugeben.
Leihfahrräder müssen
bei jedem Abstellen mit dem dazugehörigen Zahlenschloss gesichert werden – du haftest schließlich für das Rad.
Nextbike legt die Kundenhaftung derart fest, dass du ab Erhalt des Öffnungscodes bis zur Kontrolle eines Nextbike-Mitarbeiters – laut AGB maximal 48 Stunden nach der Rückgabe, beziehungsweise bis zur Ausleihe des Rads durch einen anderen Nutzer, für Schäden wie Diebstahl oder Beschädigung haftest.
Der Höchstbetrag liegt bei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erbrachten Schäden bei 75 Euro.
Kündigungskonditionen
§15 der Nextbike AGB zufolge ist eine Kündigung eines Vertrags ohne Laufzeit jederzeit möglich.
Bei Sondertarifen mit Laufzeit, wie beispielsweise dem RadCard-Tarif, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn du ihn nicht bis vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich oder per Mail unter Angabe deines Namens und deiner Telefonnummer beendest.
Sieh vor der Kündigung in deinen Vertragsunterlagen nach, wie dein Tarif geregelt ist, da die Kündigungsformalitäten wie immer individuell abweichen können.
Nextbike Kündigung: Kontakt
(auch für die Rückgabe der RadCard)
online: www.nextbike.de
Bike Sharing Vergleich: Pros und Cons der beiden Marktführer

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.