Corona legt das öffentliche Leben lahm – was geschieht mit Verträgen und Abos?

Laura Lenhart

Die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst derzeit Abos und Verträge, die durch Einschränkungen des öffentlichen Leben nicht mehr erfüllt werden können. Wir beantworten deine wichtigsten Fragen hierzu.

Wir aktualisieren diesen Beitrag ständig, um dich mit den aktuellsten Infos zum Thema Corona & Verträge zu versorgen. Durch die am 20. März 2020 eingeführte Gutscheinlösung sind alle Veranstalter dazu berechtigt, alle Tickets mit Kaufdatum vor dem 8. Mai 2020 durch Gutscheine zu ersetzen. Das Recht auf Rückerstattung wurde hiermit außer Kraft gesetzt.

Letztes Update dieses Beitrags: 30.03.2021

Wir erleben aufgrund des Coronavirus derzeit Einschränkungen, die in dieser Form noch nicht dagewesen sind. Alle Bereiche unseres Lebens sind davon betroffen, so auch Verträge und Abos. Diese können beispielsweise nicht mehr erfüllt werden, wenn Fußballspiele nicht stattfinden oder Fitnessstudios geschlossen bleiben.

Corona und Fitnessstudio-Verträge 

Bei Fitnessstudio-Verträgen hat die Verbraucherzentrale eine ganz klare Meinung. Diese besagt, dass keine Beiträge gezahlt werden müssen, solange das Fitnessstudio die Leistung wegen Schließung der Räumlichkeiten nicht erbringen kann. Da diese Situation jedoch weder vorhersehbar, noch jemals dagewesen ist, beinhalten die meisten Verträge hierzu keine Regelung. So liegt laut Verbraucherzentrale zwar eine sog. Vertragsstörung vor, jedoch solltest du auf jeden Fall versuchen, eine einvernehmliche Lösung zusammen mit deinem Anbieter zu finden. In den meisten Fällen ist eine Pausierung der Beiträge in Absprache mit dem Fitnessstudio möglich.

Viele Fitnessstudios nutzen diese ungewöhnliche Situation auch dazu, um unkonventionelle Methoden zu entwickeln. Auf diese Art bleiben sie mit ihren Mitgliedern in Verbindung, was für viele Betriebe existenzrelevant ist. Es entstehen zum Beispiel spontane Liveübertragungen von Fitnesskursen oder Yogasessions. Frage am besten in deinem Fitnessstudio nach Alternativen, die es dir in dieser trainingsfreien Zeit bieten kann.

Weitere Infos zum Thema erhältst du in unserem Blogartikel Fitnessstudio und Corona-Lockdown: Kenne deine Rechte.

Corona und Pay-TV-Abos

Pay-TV-Anbieter, die vor allem von der Übertragung von Sportveranstaltungen leben, standen zu Beginn der Pandemie natürlich schlecht da, denn Sportveranstaltungen fanden weitestgehend nicht mehr statt. Die Fußball-Ligen haben ihren Spielbetrieb komplett eingestellt und auch die UEFA-Europameisterschaft wurde abgesagt und auf das Jahr 2021 verschoben.

Mittlerweile laufen die Spielbetriebe allerdings wieder annähernd normal, sodass du keine pandemiebedingten Sonderregelungen mehr erwarten kannst. Möchtest du dein Pay-TV Abonnement dennoch schnell loswerden, sieh am besten in deinen Vertragskonditionen nach. Viele Abomodelle lassen sich mittlerweile ohnehin monatlich kündigen, wenn du nicht mehr mit dem Programm zufrieden bist.

Corona und Kfz-Versicherungen

Ausgangsbeschränkungen und Home Office sorgen bei vielen dafür, dass das Auto öfter in der Garage bleibt als gewöhnlich. Sollte es für dich jetzt schon absehbar sein, dass du deine angegebene Jahreskilometerleistung unterschreitest, kontaktiere deinen Versicherungsanbieter und korrigiere deine Angaben. Einige Versicherer haben bereits angekündigt, ihren Kunden Geld zurückzuerstatten, falls sie in diesem Jahr weniger Kilometer zurücklegen als geplant. Auch für 2021 wird aufgrund der Pandemie mit einem verringerten Verkehrsaufkommen und einem zurückgehenden Unfallgeschehen gerechnet. Ob und wie sich das auf deine Prämien auswirkt, kann zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar vorhergesagt werden.

Hast du weitere Fragen, kontaktiere am besten deinen Versicherer und lasse dich dort über das weitere Vorgehen beraten. Viele Versicherer zeigen sich derzeit kulant und bieten ihren Kunden verbraucherfreundliche Lösungen an.

Corona und Theater-Abos

Wer ein Theater-Abo hat, der sollte während der Schließung des Theaters auch von den Zahlungen befreit sein – denn wo keine Leistung erbracht wird dort sollten auch keine Beiträge erhoben werden. So zumindest die Theorie. In der Praxis werden sicher einige Veranstalter über eine Pausierung der Zahlungen nachdenken. Die Zahlungen könnten dann wieder weiterlaufen, sobald das Theater erneut eröffnet und die Veranstaltungen wieder gezeigt und besucht werden können. Aber auch hier solltest du dringend mit deinem Anbieter Rücksprache halten, bevor du eigenständig Zahlungen zurückholst oder einstellst.

Corona und Konzerte bzw. Großveranstaltungen

Deine Karte für ein Konzert oder eine Großveranstaltung ist bereits lange gekauft und jetzt wird die Veranstaltung abgesagt? Laut Verbraucherzentrale bekommst du normalerweise den regulären Kaufpreis zurückerstattet. Die Verbraucherzentrale weist auf ihrer Webseite auf den grundsätzlich geltenden Erstattungsanspruch hin, der bei einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter greift. Auch wenn ein Ersatztermin gefunden wird und die Tickets ihre Gültigkeit behalten, bedeutet es nicht, dass du diesen Ersatztermin hinnehmen musst. Solltest du aus Termingründen die Veranstaltung nicht besuchen können, hast du die Möglichkeit die Karten zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu erhalten. Kannst du deinen Gutschein zudem nicht bis zum Ende des Jahres 2021 einlösen, hast du das Recht den Kaufpreis vom Veranstalter zurück zu verlangen.

Corona und der ÖPNV

Du pendelst zur Arbeit oder nutzt den öffentlichen Nahverkehr normalerweise aus anderen Gründen intensiv? Wenn du durch Corona deine Jahreskarte oder ein anderes Abonnement des ÖPNV nicht mehr so oft brauchst, wie du es bisher getan hast, ist es verständlich, dass du dein Abo schnell loswerden möchtest. Informiere dich am besten direkt bei deinem örtlichen Verbund und frage nach, inwieweit eine Pausierung oder eine anteilige Erstattung deines Tarifs möglich ist.

Beachte, dass für die Aussetzung deines Tickets ein Bearbeitungsentgeld erhoben werden kann.

Corona und Versicherungen

Viele Verbraucher stehen derzeit vor dem Problem, dass sie

  1. ihre Versicherung aufgrund von Corona derzeit nicht benötigen, oder
  2. durch die wirtschaftlich angespannte Situation Schwierigkeiten mit der Bezahlung der Versicherungsbeiträge haben.

Es ist daher naheliegend, dass man sich Gedanken um eine Kündigung der Versicherung macht. Da es eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen und Anbietern gibt, ist eine pauschale Antwort, inwieweit du deine Versicherung aufgrund von Corona kündigen kannst, unmöglich. Deswegen gilt auch hier: werde aktiv und geh auf deinen Anbieter zu. So könnt ihr zusammen nach einer Lösung suchen. Zum Beispiel ist es in manchen Fällen möglich, die Versicherung vorübergehend zu pausieren oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lass dir solche Änderungen aber in jedem Fall schriftlich bestätigen.

Die meisten Anbieter haben auf ihrer Website bereits umfangreiche FAQ´s zu Corona. Informiere dich am besten zuerst dort über deine Möglichkeiten, bevor du den Kundenservice kontaktierst.

Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich davor, wichtige Versicherungen wie eine Renten- oder Lebensversicherung unüberlegt zu kündigen. Falls du dich in einer finanziellen Notlage befindest, in der es dir momentan nachweislich nicht möglich ist deine Versicherung zu bezahlen, kannst du unter Umständen deine Beitragszahlungen verschieben und sie zu einem späteren Zeitpunkt begleichen. Sprich dies unbedingt mit deinem Anbieter ab.

Corona und Sonderkündigungen

Obwohl du die Angebote deiner Anbieter momentan vielleicht nicht nutzen kannst, hast du normalerweise kein Recht auf eine Sonderkündigung deines Vertrages. Wir haben zu diesem Thema unseren Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Holger Loos, befragt. Seine Aussage: Die aktuell herrschenden Umstände, aufgrund deren die Vertragsausübung nicht möglich ist, können einem Verschulden des Anbieters nicht angerechnet werden. Deshalb rät er in jedem Fall dazu, sich einvernehmlich mit dem Anbieter zu einigen, da es immer auf die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertrags ankommt und die Frage nicht allgemeingültig beantwortet werden kann.

Dieser Tage wird „Solidarität“ ganz groß geschrieben – aus dem Grund prüfe bitte genau, von wem du Zahlungen zurückforderst oder wo genau du Beiträge einstellst:
Vielleicht schmerzt dich die Weiterzahlung weniger, als deinen Vertragspartner der Wegfall des Geldes und du hilfst einem kleinen Unternehmen beim Überleben der Coronakrise. Uns gegenseitig zu unterstützen, wo immer wir es können – das sollte nun an erster Stelle stehen!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.