Die Reform Digitale Verwaltung 2020 soll die Nutzung digitaler Dienste auf die Behörden übertragen. Alle wichtigen Infos dazu findest du in diesem Artikel.
Am 8. April 2014 hat die Bundesregierung das Programm Digitale Verwaltung 2020 beschlossen. Die Verwaltung Deutschlands soll modernisiert und digitalisiert werden, die Behördengänge durch E-Mails ersetzt und der Papierverbrauch vermindert. Eine längst überfällige Maßnahme, denn andere europäische Länder wie Österreich, England und Dänemark haben erfolgreiches E-Government bereits vorgemacht. Deutschland belegt im europäischen Vergleich momentan lediglich den neunten Platz, was die Verbreitung von E-Government-Angeboten angeht, berichtet computerbase.de. Nun wird es Zeit, auch in Deutschland schnellere und effizientere Verfahren einzuführen, kostspielige und zeitintensive bürokratische Prozesse durch elektronische Verwaltungsarbeit zu ersetzen und vor allen Dingen Bürgernähe und Transparenz im Verwaltungssystem zu schaffen. Die Eckpunkte, Grundlagen und Ziele der Verwaltungsreform haben wir für dich zusammengefasst.
Digitale Verwaltung 2020 – Grundlagen
Mit der Digitalen Agenda 2014-2017 verabschiedete die Bundesregierung ihr Vorhaben die Entwicklungen der Digitalisierung in der Mitte der Gesellschaft zu verankern und ihre Chancen zu nutzen, um Deutschland zu einem innovativen und leistungsstarken Land auszubauen. Grundlage für die Digitale Agenda 2020 ist das bereits am 1. August 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz (EGovG). Kernpunkte des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sind u.a.:
- Elektronischer Zugang zur Verwaltung (§ 2)
- Information zu Behörden/Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen (§ 3)
- Elektronische Bezahlmöglichkeiten (§ 4)
- Nachweise (§ 5)
- Elektronische Aktenführung (§ 6)
- Übertragen und Vernichten des Papieroriginals (§ 7)
- Optimierung von Verwaltungsabläufen und Info zum Verfahrensstand (§ 9)
- Anforderungen an das Bereitstellen von Daten (§ 12)
- Elektronische Formulare (§ 13)
- Georeferenzierung (§ 14)
Das Bestreben der Digitalen Verwaltung 2020 besteht darin, das E-Government-Gesetz im Bund koordiniert umzusetzen.
Digitale Verwaltung 2020 – Ziele
Einfach gesagt sind die Ziele der Digitalen Verwaltung 2020:
- effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund
- gemeinsames Informations- und Wissensmanagement
- bedarfsorientierte, nutzerfreundliche und nachnutzbare Angebote
- medienbruchfreie staatliche Dienstleistungen, die sich nicht an den Fachzuständigkeiten der Behörden, sondern am Bedarf und den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft orientieren
Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft die öffentliche Verwaltung auch elektronisch erreichen können. Unnötige
Rechtsvorschriften und
Schriftformerfordernisse werden im Idealfall entfallen.
Stattdessen sollen nutzerfreundliche und digitale Verfahren eingesetzt werden, so der Programmentwurf der Bundesregierung. Natürlich spielt der
Datenschutz bei diesem Prozess eine große Rolle. Durch den Einsatz neuer Technologien soll Deutschlands Verwaltung auf der einen Seite bürgernah und transparent, auf der anderen Seite informationssicher werden.
Digitale Verwaltung 2020 – erste Maßnahmen
Zu den ersten Handlungsfeldern der Digitalen Verwaltung 2020 gehören u.a.:
- Aufbau und Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen im Bund (De-Mail, eID, ePayment, Formularserver)
- E-Verwaltung / E-Akte
- Einführung der standardisierten E-Rechnung
- Einführung des Normenscreenings, d.h. Überprüfen des öffentlich-rechtlichen Normbestands, um rechtliche Hindernisse abzubauen (Schriftform, Anordnung persönlichen Erscheinens)
- Redaktionelle und technische Standardisierung des Informationsaustausches in der Verwaltung
- Open Data
- Georeferenzierung (Raumbezug von Daten)
Für den normalen Bürger heißt es in erster Linie, dass der persönliche Amtsbesuch in Zukunft durch eine E-Mail oder das Ausfüllen eines E-Formulars ersetzt werden kann. So weit die Theorie. Doch bis dieses Vorhaben realisiert werden kann, müssen einige Hürden überwunden werden: „verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes werden darauf überprüft, welche Schriftformerfordernisse und Pflichten zum persönlichen Erscheinen wegfallen können.“ Laut golem.de sollen Projekte wie der Online-Antrag für Führungszeugnisse (Olaf) sowie die Fahrzeugan- und -abmeldung per Internet (iKfZ) gesondert behandelt werden.
Digitale Verwaltung 2020 – Kritik
So erfreulich sich die Digitale Agenda auch anhört, bleibt sie nicht von Kritik verschont. Der Hightech-Verband BITKOM bezeichnet die Digitale Verwaltung 2020 als „zu halbherzig“. So ist die Finanzierung des Programms Digitale Verwaltung 2020 laut BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder nicht gesichert. Woher die für die Umstellung auf die elektronische Akte notwendigen 242 Millionen Euro kommen sollen, wird im vorgestellten Programm nicht erwähnt. Ebenfalls kritisch gesehen werden die gesetzlichen Bestimmungen, die z.B. eine Unterschrift auf einem Formular verlangen. BITKOM befürchtet, dass die Vereinfachung der elektronischen Prozesse viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird, denn die dafür nötigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurden bisher nicht angestoßen. Außerdem wird die Bevölkerung über die Einführung der neuen digitalisierten Prozesse wenig informiert. Die Zahlen der Bundesbürger, die sich amtliche Formulare im Internet herunterladen oder ihre Anträge per E-Mail schicken, bleibt sei Jahren unverändert, obwohl jedes Jahr neue Online-Angebote entwickelt und zur Verfügung gestellt werden.
Digitale Verwaltung 2020 – Aboalarm-Fazit
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Digitale Verwaltung 2020 ist eine gute und von vielen Bürgern lang ersehnte Entwicklung. Es ist unvorstellbar, dass im heutigen digitalen Zeitalter viele einfache Angelegenheiten immer noch ausschließlich durch einen Behördengang geregelt werden können, obwohl eine Anfrage per E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars genauso gut funktionieren würden. Von der Einführung einer modernen digitalen Verwaltung Deutschlands, werden sowohl der Staat und als auch der einzelne Bürger gleichermaßen profitieren. Doch wie schnell, sicher und teuer die Umsetzung der
Digitalen Verwaltung 2020 realisiert wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass erst viele bürokratische Hindernisse überwunden werden müssen, bevor eine E-Mail den persönlichen Amtsbesuch ersetzten kann.
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