Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Erben einiges beachten. Auch über die Erbschaftssteuerreform gibt es erste Infos. Mehr dazu liest du hier.
Es gibt einige Schritte, die du nach dem Tod eines Angehörigen ergreifen solltest. Beispielsweise ist es sinnvoll, dass alle, die als Erben infrage kommen, gemeinsam den Nachlass sichten. Dies ist empfehlenswert, damit später kein Streit um eventuell verschollene Wertgegenstände entsteht.
Erben mit Testament: Das solltest du wissen
Wenn bei der Sichtung des Nachlasses ein Testament auftaucht, muss dieses umgehend zum Nachlassgericht gebracht werden. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht in dem Ort, in dem der Verstorben zuletzt seinen Wohnsitz angemeldet hatte. Wenn du das nicht tust kann es passieren, dass du wegen Testamentsunterdrückung bestraft wirst. Beim Nachlassgericht kannst du auch einen Erbschein beantragen, den du beispielsweise brauchst, wenn du den Grundbucheintrag einer geerbten Immobilie ändern möchtest. Du benötigst nur dann keinen Erbschein, wenn das Testament des Verstorbenen notariell beglaubigt ist.
Wenn du erbst, gehen nicht nur das Geld und die Wertgegenstände des Verstorbenen in deinen Besitz über. Du erbst außerdem auch die meisten bestehenden Verträge.
Daher solltest du unbedingt daran denken, dass du Verträge, wie beispielsweise Handyverträge oder Zeitungsabos, zeitnah kündigen musst, um in Zukunft nicht dafür zu bezahlen.
Nutze hierfür einfach eines unserer Kündigungsschreiben, indem du den Anbieternamen in das Suchfeld eingibst. Du solltest allerdings nur kündigen, wenn du dich entschieden hast, den Nachlass auch anzutreten. Prinzipiell besteht nämlich die Möglichkeit, ihn auszuschlagen, damit du keine Schulden erbst. Mehr dazu kannst du in unserem Artikel Schulden erben: So schützt du dein Geld in unserem kontoalarm-Blog nachlesen.
Erben: Kein Testament wurde hinterlassen
Wenn der Verstorbene vor seinem Tod kein Testament geschrieben hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Verwandten erben in diesem Fall entsprechend ihres Verwandtschaftsgrades:
- Kinder und Enkel
- Eltern und Geschwister
- Großeltern, Onkel und Tanten
Wenn dein Ehepartner verstorben ist, erbst du automatisch 25 Prozent seines Nachlasses – den Rest erben seine Kinder. Unter Umständen erhöht sich dein Anteil, wenn es sich bei deiner Ehe um eine Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB gehandelt hat. Das bedeutet, dass euer Besitz während der Ehe getrennt geblieben ist.
Erben: Geplante Reform der Erbschaftssteuer
Das Handelsblatt teilt mit, dass die zentralen Punkte der Erbschaftssteuerreform feststehen. Wenn du ein großes Unternehmensvermögen erben wirst, soll in Zukunft auch dein privates Vermögen berücksichtigt werden, wenn sich die Frage stellt, ob das Unternehmen von der Steuerzahlung befreit wird. Angeblich plant Bundesfinanzminister Schäuble einen Freibetrag für Erbschaften von Unternehmensvermögen unterhalb von 70 Millionen Euro. Eine endgültige Entscheidung stehe laut Handelsblatt bislang aber noch aus.
Die Erben müssen weitere Schritte ergreifen
Natürlich gibt es nach dem Tod eines Angehörigen noch wesentlich mehr zu erledigen als die Erbschaft zu klären. Beispielsweise solltest du, falls dein Angehöriger zu Hause gestorben ist, schnellstmöglich einen Arzt kontaktieren, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Der Stern hat weitere wichtige Tipps zusammengestellt, die dir dabei helfen, die nötigen Schritte zu ergreifen.