Extra Energie darf Preiserhöhung per E-Mail nicht verschleiern

Eine Preiserhöhung per E-Mail darf nicht verschleiert werden! Das entschied das Landgericht Düsseldorf im Fall Extra Energie. Wir haben die Hintergründe.

Am 9.12.2015 ist ein Urteil gegen Extra Energie verkündet worden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Extra Energie geklagt. Laut dem Gerichtsurteil (Az. 12 O 177/14) darf der Energieversorger Preiserhöhungen nicht in Form einer scheinbar unbedeutenden E-Mail verschicken. Wir haben für dich die Hintergründe und Folgen des Urteils gegen Extra Energie angeschaut.

Preiserhöhung per E-Mail: Die Hintergründe des Urteils

Urteil gegen Extra Energie
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Bereits seit zwei Jahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen nach eigenen Angaben Anfragen von Extra Energie-Kunden erhalten, die sich erkundigten, ob die Preiserhöhung wirksam ist. Der Energieversorger hatte seine Kunden nämlich per E-Mail über eine anstehende Preiserhöhung informiert.

Der Haken an der Sache: In dieser E-Mail wurde die Energiewende und deren wirtschaftliche Folgen ausführlich erläutert. Erst später wurde in zwei Sätzen darauf hingewiesen, dass Extra Energie die Preise erhöht.

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Richter entscheiden gegen Preiserhöhung per E-Mail

Die Richter des Landgerichts Düsseldorf sind der Auffassung, dass diese Nachrichten verschleiern, dass sie eigentlich eine Vertragsänderung – die steigenden Preise – beinhalten. Laut Katja Henschler von der Verbraucherzentrale hat diese Taktik jetzt mit dem Urteil gegen Extra Energie ein Ende.

Urteil gegen Extra Energie
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Zudem darf sich der Energieversorger nicht auf die Preiserhöhungen, die er in diesen E-Mails angekündigt hat, berufen. Bist du Kunde von Extra Energie und hast wegen einer derartigen E-Mail mehr bezahlt? Dann kannst du jetzt die zusätzlich entstandenen Kosten von dem Energieanbieter zurückfordern.

Urteil gegen Extra Energie ist noch nicht rechtskräftig

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist zudem der Ansicht, dass Extra Energie in den AGB nicht festlegen darf, dass Vertragsänderungen nur per E-Mail mitgeteilt werden dürfen. Diese Auffassung teilten die Richter jedoch nicht.

Dennoch ist das Urteil gegen Extra Energie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: So ist es dem Energieanbieter weiterhin erlaubt, dich per E-Mail über eine anstehende Preiserhöhung zu informieren. Allerdings muss dies klar ersichtlich sein und darf sich nicht als kurzer Satz irgendwo im Text verbergen.

Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wir behalten die weitere Entwicklung gespannt im Auge und halten dich natürlich auf dem Laufenden, sobald es etwas Neues gibt.

Urteil gegen Extra Energie
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Übrigens musst du dir eine Strompreiserhöhung auch dann nicht gefallen lassen, wenn du korrekt darüber informiert wurdest. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel Sonderkündigungsrecht Strom und Gas – Gründe.

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