Fernbus-Anbieter: Vorsicht vor unverschämten Klauseln

Fernbus-Reisen locken mit besonders günstigen Konditionen. WLAN und großzügige Sitzmöglichkeiten werden versprochen. Doch oft trüben versteckte Klauseln den Spaß am Reisen.

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Fernbus-Reisen sind inzwischen eine echte Alternative zu Flugzeug und Bahn geworden, was die steigenden Nutzerzahlen zeigen. Auch locken die Fernbus-Unternehmen mit allerlei Komfort wie großzügigen Sitzabständen oder kostenlosem WLAN. Doch nicht immer ist die Welt der Fernbusse für Verbraucher so schön, wie sie auf den ersten Blick dargestellt wird. aboalarm zeigt dir, worauf du beim Buchen einer Fernbusreise achten musst und welche Rechte du dabei hast.

Fernbus-Anbieter: Achtung vor versteckten Klauseln in den AGB

Wirft man einen genaueren Blick in die AGB führender Fernbusunternehmen können einem mitunter Zweifel an der versprochenen Kundenfreundlichkeit kommen. In einer Untersuchung der AGB führender Fernbusunternehmen haben Verbraucherschützer zahlreiche versteckte Klauseln gefunden. Teilweise verstoßen einzelne davon sogar gegen gesetzliche Auflagen. Einige Beispiele haben wir dir hier zusammengefasst:

  • Das Kleingedruckte schließt bei manchen Fernbusunternehmen die Haftung für Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der technischen und sanitären Anlagen aus, obwohl diese in der Werbung hervorgehoben werden.
  • Das Gesetz sieht eine Haftungsgrenze von 1200 Euro für jedes Gepäckstück vor, einige Fernbusunternehmen beschränken die Haftung für Sachschäden aber auf 1000 Euro.
  • Teilweise wird die Erstattung des Fahrpreises bei Nichtantritt der Fahrt komplett ausgeschlossen. Dabei wäre der Unternehmer aus gesetzlicher Sicht zur Rückerstattung verpflichtet, vorausgesetzt er schafft es, den Platz an eine andere Person zu verkaufen und den Bus voll zu bekommen.
  • Bei Abweichungen des Fahrplans von bis zu zwei Stunden schließen manchen Anbieter sämtliche Ersatzansprüche komplett aus, obwohl eine Richtlinie der EU diesen Fall regelt.

Da diese Studie jedoch schon einige Jahre alt ist und keine aktuelleren Daten dazu vorliegen, ist leider davon auszugehen, dass sich für den Verbraucher in der Sache nicht recht viel geändert hat. Deshalb lohnt sich bei der Buchung einer Fernbus-Reise immer ein Blick in die AGB, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Die Sache mit dem Gepäck: Vorsicht vor Diebstahl und Verlust!

Kommt dein Gepäck durch Diebstahl abhanden stellt sich natürlich erstmal die Frage wer für den Schaden aufkommt. Die Fernbus-Unternehmen sind das in der Regel allerdings nicht. Die meisten schließen nämlich eine Haftung bei Schäden am Gepäck durch Diebstahl in ihren AGB grundsätzlich aus. Viele haften daher nur für Schäden die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder infolge eines Unfalls entstanden sind.

Auch bei vertauschten Gepäckstücken bleibst du meist auf deinem Schaden sitzen, da für diesen Fall kein Versicherungsschutz besteht. Das gleiche gilt, wenn du dein Gepäckstück im Bus vergisst.

Ist der Fall eingetreten, dass dein Gepäck durch einen Unfall beschädigt wurde und das Fernbus-Unternehmen zur Haftung herangezogen wird, steht bereits die nächste Hürde im Raum. Es ist zwar geregelt, dass dein Verlust bis zu einer Schadensgrenze von 1200 Euro erstattet werden muss, allerdings liegt die Beweislast zum Wert deines Gepäckinhalts bei dir. Außerdem wird bei gebrauchten Gegenständen vom Zeitwert und nicht vom Neuwert ausgegangen. Tipps für die Sicherheit deines Reisegepäcks findest du in folgender Grafik zusammengefasst.

Fernbus-Reisen

 

Reisen mit dem Fernbus: Diese Rechte hast du

Bei allen einschränkenden Klauseln gibt es allerdings noch einige Rechte, auf die du bestehen kannst, weil sie gesetzlich geregelt sind. Hat der Bus Verspätung oder wird die Reise komplett annuliert ist das Beförderungsunternehmen dazu verpflichtet, dich zeitnah darüber zu informieren. Dies sollte spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit passieren. Bei einer Verzögerung der Abfahrt von über 90 bzw. 120 Minuten hast du zudem das Recht auf eine angemessene Erstattungsleistung. Je nachdem kann die in Form von Verpflegung, Unterkunft oder einer Alternativbeförderung ausfallen. Ähnliches gilt, wenn die Fahrt durch einen Unfall oder eine Panne unterbrochen wird. Kommst du dabei zu Schaden, kannst du zusätzlich noch einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.

Bei Verzögerungen durch Stau verfällt dein Anspruch auf die Erstattungsleistung. Im Einzelfall können aber Ansprüche geltend gemacht werden

Wurde dein Ticket bereits ausgestellt, darf der Busanbieter die geplanten Abfahrtszeiten und Haltestellen nicht mehr willkürlich ändern. Außerdem muss die Möglichkeit bestehen dein Ticket auf einen Dritten zu übertragen, wenn du aus bestimmten Gründen die Reise nicht mehr antreten kannst.

Fernbus-Reisen

 

Reisen mit dem Fernbus: Das solltest du vor Fahrtantritt beachten

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben solltest du vor dem Fahrkartenkauf einige Sachen im Hinterkopf behalten:

  • Teilweise können für dein Gepäck Extrakosten erhoben werden, die den ursprünglich billigen Ticketpreis schnell in die Höhe schießen lassen können
  • Meist keine Sitzplatzreservierung möglich
  • Serviceangebot bzgl. Snacks, Toiletten, WLAN und Komfort kann je nach Anbieter und Fahrzeug stark variieren
  • Stau kann die Reisezeit verlängern, sodass auf die Fahrpläne keine Gewähr gegeben werden kann
  • Stornierungs- und Umbuchungsrichtlinien unterscheiden sich teils stark
Es lohnt sich in jedem Fall, vor der Buchung immer auch die AGB des Fernbus-Anbieters auf versteckte und verbraucherunfreundliche Klauseln zu überprüfen.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.