Steht dir eine Erstattung zu, wenn du deinen Flug verpasst? Und was solltest du unternehmen, wenn du deinen Flieger nicht erwischst? Lies hier mehr.
In den Sommerferien mit den Kindern in den Urlaub fliegen. Das Auto ist da eine bequeme Möglichkeit, um mit Kindern und Gepäck an den Flughafen zu kommen. Doch was kannst du tun, wenn sich das viele andere ebenfalls denken? Wenn du im Stau stehst? Welche Rechte hast du, wenn du wegen eines Staus oder aus einem anderen Grund deinen Flug verpasst hast? Das haben wir uns für dich angeschaut.
Flug verpasst – was tun?
Stell dir vor, du kommst nach einem nervenaufreibenden Stau endlich am Flughafen an – nur um dort festzustellen, dass das Gate bereits geschlossen wurde. Deinen Flug hast du damit verpasst. In diesem Fall kannst du am Schalter deiner Airline versuchen, dir einen neuen Flug oder einen späteren Flieger buchen zu lassen. Allerdings ist dies in der Regel mit zusätzlichen Kosten für dich verbunden.
Weißt du schon frühzeitig, dass du deinen Flug verpassen wirst? Dann solltest du frühzeitig bei deiner Fluggesellschaft anrufen. In diesem Fall kann sich die Airline nämlich früher um deine Umbuchung kümmern – wodurch deine Chance auf einen Ersatz steigt. Auch das ist jedoch meist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
Möchtest du diese Gebühren von Anfang an umgehen, kannst du ein Ticket wählen, bei dem du die Möglichkeit hast, deinen Flug bis kurz vor Reiseantritt zu stornieren.
Allerdings sind diese Tickets deutlich teurer als die normalen Flugtickets.
Flug verpasst wegen Verspätung
Welche Rechte hast du, wenn du deinen Anschlussflug verpasst hast, weil dein Flugzeug Verspätung hatte? Musst du dann etwa für die Umbuchung aufkommen? Und wie sieht es aus, wenn du mit dem Zug anreist und die Bahn Verspätung hat? Zahlst du dann oder die Bahn, da sie Schuld ist, dass du deinen Flug verpasst hast? Diese Fragen erläutern wir dir im Anschluss ausführlich.
Was tun, wenn du deinen Anschlussflug wegen Verspätung verpasst?
Das Landgericht Berlin hat entschieden (AZ.: 54 S 22/13) dass dir eine Entschädigung zusteht, wenn du deinen Anschlussflug verpasst, weil dein Flug Verspätung hatte. Und das unabhängig davon, ob beide Flüge bei der gleichen Airline gebucht wurden oder nicht.
Im vom Landgericht Berlin verhandelten Fall entschieden die Richter, dass die Airline eine Entschädigung leisten müsse, weil der betroffene Fluggast beide Flüge als Einheit gebucht habe. Für die Fluggesellschaft sei somit erkennbar gewesen, dass es sich bei dem ersten Flug nur um eine Teilstrecke handle – auch wenn der Anschlussflug bei einer anderen Airline gewesen sei. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hatte 2013 ebenso entschieden (C-11/11).
Was tun, wenn du deinen Flug verpasst wegen einer Verspätung der Bahn?
Wenn du wegen einer Verspätung der Bahn deinen Flug verpasst hast, muss die Bahn prinzipiell nicht für deinen Schaden aufkommen. In diesem Fall kannst du nur auf die Kulanz deiner Fluggesellschaft hoffen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es jedoch: Hast du ein sogenanntes Rail & Fly-Ticket gebucht und verpasst wegen einer Bahnverspätung deinen Flug, muss der Reiseveranstalter dem vzbv zufolge eine Entschädigung leisten. Ist die Bahnfahrt bei deiner Reise also als eigene Leistung des Veranstalters inbegriffen, muss er auch für Mängelansprüche haften. Dies hat der BGH im Oktober 2010 entschieden (AZ.: Xa ZR 46/10).
Flug verpasst wegen Krankheit
Hast du deinen Flug wegen einer Krankheit verpasst, gelten für dich die gleichen Regelungen wie im Falle eines Staus: Bei einer Umbuchung musst du in diesem Fall ebenfalls auf die Kulanz deiner Fluggesellschaft hoffen. Wichtig ist, dass du die möglichst frühzeitig mit deinem Reiseveranstalter in Verbindung setzt.
Weißt du bereits frühzeitig, dass du nicht fliegen kannst, kannst du unter Umständen von deiner Reise zurücktreten. Welche Folgen das für dich hat kannst du in unserem Artikel Reiserücktritt mit und ohne Versicherung nachlesen.
Flug verpasst – Geld zurück?
Bekommst du dein Geld zurück, wenn du deinen Flug verpasst hast? Hast du deinen Flug aus eigenem Verschulden verpasst, dazu zählt beispielsweise auch ein Stau, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Ebenso wenig ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, deinen Flug umzubuchen – egal ob gegen einen Aufpreis oder nicht. Die erhobenen Steuern und Gebühren müssen hingegen erstattet werden, wenn du deinen Flug verpasst, so Eva Klaar, Reiseexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Ob Gebühren für Kreditkartenzahlungen oder Kerosinzuschläge oder ähnliches erstattet werden, wenn du deinen Flug verpasst hast, liegt allein im Ermessen der Airline. Manche Fluggesellschaften zahlen diese überhaupt nicht zurück, andere nur teilweise.
In den wenigsten Fällen bekommst du dein Geld automatisch zurück, wenn du deinen Flug verpasst. Stattdessen musst du in der Regel einen Erstattungsantrag stellen. Die Forderung nach einer Erstattung wird jedoch oftmals zunächst ignoriert. Hier hilft nur beharrlich zu bleiben und deine Fluggesellschaft erneut zu kontaktieren.
Deinen Anspruch kannst du in Deutschland übrigens
drei Jahre lang geltend machen – erst danach verjährt er.
Flug verpasst? Lieber vorbeugen
Damit du nicht aus eigenem Verschulden deinen Flug verpasst, empfehlen wir dir, frühzeitig loszufahren. Lieber setzt du dich an den Flughafen und hörst ein wenig Musik, als dass du wegen eines Staus deinen Flug verpasst und dir dein Sommerurlaub verdorben wird. Im schlimmsten Fall kann es dir nämlich passieren, dass deine Airline deinen Flug nicht umbucht und du weder eine Erstattung noch deine Reise erhältst.
Anders sieht es übrigens aus, wenn dein Flugzeug gar nicht erst abfliegt oder Verspätung hat und du deshalb nicht oder erst verspätet zu deinem Reiseziel gelangst. Wann dir in diesem Fall eine Erstattung zusteht und wann nicht erfährst du in unserem Artikel Kenne deine Rechte bei Flugverspätung.
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