Die GEZ nicht zahlen? Ein Journalist will jetzt eine Möglichkeit gefunden haben, die GEZ-Gebühren zu umgehen. Lies hier, wieso wir davon abraten.
Die GEZ nicht zahlen – das ist für viele Deutsche, die sich über den Rundfunkbeitrag ärgern, ein Traum. Vor allem, wenn man sich das Programm der staatlichen Sender gar nicht ansieht. Der Journalist Norbert Häring stellt in seinem Blog eine Möglichkeit vor, wie man die GEZ-Gebühren umgehen kann – und das angeblich völlig legal. Wir raten jedoch davon ab, diesen Schritt zu ergreifen, da sonst im schlimmsten Fall der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht.
GEZ nicht zahlen: Erfahrungen von Norbert Häring
Norbert Häring will in Zukunft die GEZ nicht zahlen – zumindest nicht bargeldlos. In seinem Blog stellt er seinen Gedankengang und sein Vorgehen vor: Zunächst hat er die Einzugsermächtigung für die GEZ-Gebühren von seinem Konto widerrufen. Als die GEZ sich bei ihm gemeldet hat, hat er dieser mitgeteilt, dass er nicht generell die GEZ nicht zahlen wolle – allerdings wolle er seinen Rundfunkbeitrag in Zukunft bar bezahlen, was ihm laut § 14 Bundesbankgesetz zustehe. Er ist der Ansicht, dass die GEZ ihm keine Mahnung schicken kann, weil er sich nicht im Verzug befindet. Immerhin sei er ja bereit zu bezahlen, nur eben nicht mehr bargeldlos. Bis heute habe er keine Reaktion des Beitragsservices erhalten – auf die Presseanfragen verschiedener Medien habe die GEZ jedoch reagiert, wie er in einem aktuellen Blogbeitrag verdeutlicht.
GEZ nicht zahlen – diese Konsequenzen musst du befürchten
In den Antworten des Beitragsservices hieß es, dass die GEZ nicht verpflichtet sei, bargeldlose Zahlungen anzunehmen, stattdessen müsse der Rundfunkbeitrag bargeldlos bezahlt werden. Dies sei „in § 9 Abs. 2 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge geregelt.“, zitiert Häring ein Schreiben der GEZ in seinem Blog. § 14 Bundesbankgesetz greife in diesem Fall hingegen nicht.
Im Klartext heißt das, dass die GEZ von dir durchaus verlangen darf, deine Gebühren per Lastschrift oder Überweisung zu bezahlen. Wenn du jetzt die GEZ nicht zahlen möchtest und der Lastschrift widersprichst, gerätst du in Zahlungsverzug – und musst mit Konsequenzen rechnen. Zunächst wird der Beitragsservice dich mehrfach abmahnen. Wenn du darauf nicht reagierst, musst du langfristig mit einer Lohnpfändung oder einer Zwangsvollstreckung rechnen. Außerdem begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du die GEZ länger als sechs Monate nicht zahlst – und kannst dafür theoretisch zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt werden.
GEZ nicht zahlen – unsere Tipps
Wir raten dringend davon ab, einfach die GEZ nicht zu zahlen und den Weg von Norbert Häring zu gehen. Wie der Beitragsservice selbst mitteilt, gibt es für die GEZ eigene Regeln, die dich zur bargeldlosen Zahlung verpflichten. Die GEZ nicht zahlen, das ist also ein Vorschlag, bei dem du leicht in ernsthafte Schwierigkeiten geraten könntest. Und wenn du dich einfach weigerst, wird es schnell deutlich teurer als zuvor, da zusätzlich Mahnkosten und Verzugszinsen hinzukommen.
Unter Umständen kannst du dich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wann du eine Befreiung oder zumindest eine Ermäßigung beantragen kannst, erfährst du in unserem Artikel GEZ-Befreiung: So ist’s möglich.
Update 10.6.2015:
Da unser Artikel für sehr viel Aufsehen gesorgt hat, möchten wir unsere Position kurz erläutern. Norbert Häring selbst ist sich durchaus bewusst, dass er mit seinem Verhalten auf kurz oder lang den Gerichtsvollzieher auf den Plan rufen wird. In seinem Blog schreibt er, dass er mit seinem Wunsch nach Barzahlung nur deshalb Erfolg haben werde, weil der Gerichtsvollzieher Bargeld annehme. Dies sei ihm sogar durchaus Recht, weil er vorhabe zu klagen. Norbert Häring hat sich bewusst für diesen Weg entschieden. Wir wollen dich nur davor warnen, diesem leichtfertig zu folgen.
Aktuell kannst du dich bei der Deutschen Anwaltshotline rund um das Thema GEZ-Gebühr beraten lassen. Die Anwaltskosten übernimmt dabei die Deutsche Anwaltshotline für dich – du bezahlst nur den Anruf. Die kostenlose Beratung findet für jeweils eine Stunde an den folgenden Terminen statt:
Mittwoch 24.6.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch 1.7.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch 8.7.2015, 16:00 Uhr
Mittwoch 15.7.2015, 16:00 Uhr
Weitere Informationen zu der Aktion findest du bei der Deutschen Anwaltshotline. Benötigst du Hilfe bei einem Thema rund um die GEZ? Dann wende dich an einem der oben genannten Termine an folgende Hotline: 0911 / 517 9999 4.
Update 12.6.15
Inzwischen ist klar, dass Norbert Häring um die Zahlung wohl nicht herumkommt. Näheres erfährst du bei stern.de.
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