Grünwelt Energie kündigen – nur schriftlich möglich

Du möchtest Grünwelt Energie kündigen? Hier sind alle wichtigen Eckpunkte, die du beachten musst.

Du hast einen billigeren Anbieter gefunden, bist unzufrieden, ziehst um oder möchtest aus einem anderen Grund Grünwelt Energie kündigen – wir erklären dir, worauf du achten musst und wie es funktioniert.

Grünwelt Energie kündigen: Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Form

Egal ob du StromGas oder Wärmestrom kündigen möchtest, die AGB weichen hinsichtlich der Paragrafen für die Kündigung nicht voneinander ab. Sprich, es gelten die gleichen Kündigungsbedingungen für Strom, Gas und Wärmestrom.

Die Mindestlaufzeit deines Vertrages beträgt in der Regel 12 Monate, wenn du keine anderen Vereinbarungen oder Abmachungen getroffen hast. Diese kannst du gegebenenfalls in deiner Vertragsbetätigung nachlesen.
Die Kündigungsfrist beläuft sich auf sechs Wochen. Laut AGB ist es auch hier möglich, dass eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde, die du ebenfalls deinem Vertrag entnehmen kannst.
Die Form ist für die Kündigung von Grünwelt Energie entscheidend! Nur der klassische Postweg ist laut AGB erlaubt.

Falls du deine Kündigung nicht rechtzeitig einreichst, verlängert sich – wenn nicht anders vereinbart – dein Vertrag mit Grünwelt Energie um weitere 12 Monate.

So kannst du Grünwelt Energie kündigen

Da eine Kündigung per Fax oder E-Mail ausgeschlossen ist, musst du deine Kündigung klassisch per Post versenden.
Doch auch dafür kannst du unsere Kündigungsvorlage verwenden. Fülle das Muster mit deinen Daten und drucke es aus. Für den Versand empfehlen wir dir ein Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Denn so erhältst du einen Nachweis über den fristgerechten Eingang deiner Kündigung, der dir helfen wird, falls es zu Problemen kommt.

Kündigen bei Umzug

Wenn du umziehst und deswegen deinen Vertrag mit Grünwelt Energie auflösen möchtest, musst du deine Kündigung mit einer zwei wöchigen Frist einreichen, mit dem Verweis auf deinen Auszugstermin. Erkläre auch kurz, dass du auf Grund eines Umzuges kündigst. Wenn deine Kündigung rechtzeitig einging, endet der Vertrag, laut Paragraf 21 der AGB, am Auszugstermin. Auch für diese Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Du musst die Kündigung also wieder mit der Post schicken, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Du bist in diesem Fall auch verpflichtet, deinen Zählerstand am Tag des Auszugs abzulesen und deinem Anbieter unaufgefordert zukommen zu lassen.

An diese Adresse sendest du deine Kündigung

Wenn du unsere kostenlose Kündigungsvorlage verwendest, ist die Adresse bereits richtig eingetragen. Nicht über die Adresse wundern, denn Grünwelt Energie gehört mit Stromio zusammen.
Du musst deine Kündigung also an die Stromio GmbH senden. Die Adresse lautet:

Fazit

Leider ermöglicht Grünwelt Energie/Stromio die Kündigung nur per Brief. Das heißt für dich, dass du besonders früh dran sein musst, damit deine Kündigung auch rechtzeitig vor der sechswöchigen Kündigungsfrist dort eingeht.  Du solltest immer 2-3 Werktage für den Postweg einplanen. Und denke daran: Als Stichtag gilt immer das Eingangsdatum bei deinem Anbieter und nicht der Poststempel. Ansonsten verlängert sich dein Vertrag um ein ganzes Jahr.

Wie du Stromio kündigst, erfährst du in diesem Artikel: Stromio kündigen – zieh den Stecker

Weitere Infos über das Sonderkündigungsrecht bei Strom haben wir hier bereits für dich zusammengefasst: Sonderkündigungsrecht Strom und Gas – Gründe – Update

 

Update [5.5.17]

Am 1.Oktober 2016 hat Grünwelt Energie seine AGB geändert. Nun muss die Kündigung nur noch der Textform entsprechen.
Leider gilt das aber nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober geschlossen wurden. Die Kündigungsfrist beträgt weiterhin, falls nicht anders vereinbart, 6 Wochen und die Mindestlaufzeit 12 Monate. Wenn du also genau am 1. Oktober 2016 deinen Vertrag mit Grünwelt Energie abgeschlossen hast, musst du bis Mitte August kündigen, um die 6-wöchige Frist einzuhalten. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich dein Vertrag automatisch um 12 Monate (oder um deine Erstlaufzeit).

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Artikeln lediglich um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keinerlei Rechtsberatung oder ähnliches darstellen.