Menschen, die sich nicht um Handyreparaturen kümmern oder öfter das Modell wechseln wollen, können ein Handy mieten statt kaufen. turbado.de bietet Handymietverträge an – klärt aber laut Verbraucherzentrale unzureichend darüber auf, dass die Geräte bei Vertragsschluss nicht wirklich den Eigentümer wechseln. Statt eines neuen Handys, bekommt der vermeintliche Käufer ein Handy auf Zeit mit Mietsicherheit und -zinsen.
turbado.de bietet auf der unternehmenseigenen
Website Endgeräte wie
Smartphones und Tablets zur Miete an. Der Kunde bestellt ein Gerät nach Hause und zahlt eine
Mietsicherheit plus regelmäßige Mietzinsen. Es wird also, ähnlich wie bei der
Kaution beim Mieten einer Wohnung, eine Zahlung geleistet, die
von turbado.de einbehalten wird, um
im Falle eines Verlusts des Geräts oder ähnlichen Problemen zum Nachteil des Unternehmens,
als Sicherheit zu dienen.
Handy mieten statt kaufen: Das Mietmodell auf turbado.de
Neben der einmaligen Mietsicherheit, handelt es sich beim Mietzins um eine regelmäßige Zahlung, die turbado.de abhängig von Mietlaufzeit und Wert des Geräts in Rechnung stellt. Den unternehmenseigenen AGB zufolge werden die Gesamtkosten der Geräte grundsätzlich „halbjährlich gestaffelt“ und in kleiner werdenden Raten vom Kunden verlangt: In den ersten sechs Monaten 60 Prozent des Werts, in den nächsten sechs Monaten 20 Prozent und in den folgenden Halbjahresabschnitten die Hälfte der vorangegangenen Kosten.
turbado.de gibt das Beispiel eines Geräts im Wert von 1000 Euro: In den ersten sechs Monaten deines Mietvertrags zahlst du 600 Euro, dann 200 Euro und die darauffolgenden sechs Monate 100 Euro.
Geht dein gemietetes Gerät kaputt oder zeigt sonstige Schäden, die dich in der Nutzung einschränken, musst du dies turbado.de melden, und sie lassen das Gerät reparieren oder tauschen es innerhalb von 30 Tagen aus.
Schwammige Werbeversprechen: turbado.de bleibt Eigentümer
Natürlich kann jeder für sich entscheiden, ob er sein Handy mieten oder kaufen möchte, und Miethandys sind nicht grundsätzlich schlecht. Doch der Verbraucherzentrale zufolge hagelte es Beschwerden von turbado.de-Nutzern, die davon ausgegangen sind, dass sie ein Handy kaufen – von einem Mietvertrag ging kaum jemand aus.
Auch auf der Website und auf Google ist offenbar nie die Rede von „Miete“, stattdessen wird mit kostenlosem, schnellen Versand, günstigen, aktuellen Handys, einfachen Reparaturen, transparenten Konditionen und einem hilfsbereiten Kundenservice geworben. Erst ganz unten unter dem Reiter „Wir bieten mehr“ und in den AGB wird ersichtlich, dass es sich um die Vermietung von Endgeräten handelt.
Screenshot vom 16.05.2018 – turbado.de
Screenshot vom 16.05.2018 – Google
In den turbado.de-Texten, in denen die Rückgabe des Handys überhaupt erwähnt wird, wird das ausschließlich als Mehrwert verkauft, und es erscheint, als könne man sein gekauftes Handy praktischerweise noch nach Monaten oder Jahren einfach zurückgeben, wenn man es nicht mehr möchte. Dass man das Handy mieten statt kaufen muss, und es schlicht und ergreifend nach Ablauf der Mietzeit zurückgeben muss, wird erst in den AGB klipp und klar gesagt.
Screenshot vom 17.05.2018 – turbado.de
Natürlich ist das Modell, das Turbado zugrunde liegt, an sich nicht schlecht – schließlich möchten manche Menschen ein Handy ja nur mieten. Nur wird eben Kaufinteressenten nicht klar, dass es sich nicht um einen Kauf handelt. Der springende Punkt bei diesem Irrtum: Ist der Mietvertrag beendet, muss das Mietgerät an turbado.de zurückgegeben werden. Du darfst es nicht behalten oder weiterverkaufen, was sich jedoch Kaufinteressenten von einem Handy erhoffen.
Handy mieten statt kaufen: Du bist
nur vorübergehend Besitzer deines Handys, turbado.de bleibt Eigentümer.
Das bedeutet zum Beispiel, dass du selbst weder Reparaturen, noch Veränderungen oder Verbesserungen am Mietgerät vornehmen darfst, und du Schadenersatz an turbado.de als rechtmäßigen Eigentümer zahlen musst, wenn du dem Unternehmen nicht „unverzüglich“ Bescheid gibst, wenn ein Schadenfall eintritt.
Nach erfolgreicher Rückgabe erhältst du zwar einen aus Mietsicherheit und Mietzinsen verrechneten Betrag zurück, oder kannst ihn für dein nächstes Mietgerät nutzen. Dieser wird jedoch mit gegebenenfalls durch überdurchschnittliche Verschleißspuren für turbado.de anfallende Kosten verrechnet.
Handy mieten statt kaufen: Handyabo bei turbado.de kündigen und widerrufen
Turbado Widerruf
Hast du dich auf turbado.de für ein Handy entschieden und merkst kurz danach, dass du dir das alles anders vorgestellt hast, hast du als Verbraucher das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Dafür musst du turbado.de innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses eine eindeutige Widerrufserklärung in Textform zukommen lassen. turbado.de bietet dafür ein Formular in den AGB, du kannst aber auch unseren Widerrufsservice nutzen.
Die Kosten für die Rücksendung deines Mietgeräts musst du selbst übernehmen.
Nach deinem Widerruf muss dir turbado.de „alle Zahlungen […], einschließlich der Versandkosten […], unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen“ zurückzuerstatten.
[achuntg]Hast du zugestimmt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, musst du einen Betrag zahlen, der dem Anteil der Gesamtkosten entspricht, der in der Zeit bis zum Widerruf angefallen ist.[/achtung]
Turbado Kündigung und Rückgabe
Mietverträge werden den unternehmenseigenen AGB zufolge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Du kannst deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen zum Ende des Kalendermonats in Textform kündigen.
Nach Kündigung deines Vertrags und Rückgabe des Geräts berechnet Turbado auf Grundlage des festen Anteiles der Miete sowie der vereinbarten Staffelung des variablen Anteils der Miete und der geleisteten Mietsicherheit, ob dir ein Restbetrag aus der Kaution zusteht. Dieser wird dir gegebenenfalls ausgezahlt, oder kann für ein neues Handy auf turbado.de verwendet werden.
Sollte Turbado bei der Überprüfung des zurückgesendeten Handys über ein normales Maß hinausgehende Schäden feststellen, werden vom dir zustehenden Restbetrag die deshalb entstandenen Kosten abgezogen.
Die individuellen Vertragsregelungen können immer von den in den AGB festgehaltenen abweichen – sieh deshalb unbedingt in deinen Vertragsunterlagen deine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist nach, um Missverständnissen vorzubeugen.
turbado.de auch auf Amazon: Verbraucherzentrale prüft Klage
Auch als Verkäufer auf Amazon zog turbado.de die Aufmerksamkeit des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale auf sich: Es kaufte daraufhin ein Smartphone von Turbados Amazon-Präsenz und erkundigte sich dann nach dem Vertragsverhältnis. Vom Turbado-Kundendienst erfuhr es, dass der Kunde „auf unbefristete Zeit mieten könne und formal das Gerät im Eigentum von Turbado bleibe“. Eine klare Aussage, ob es sich um eine Miete oder einen Kauf handelt, blieb aus.
Die Verbraucherzentrale betont, dass es eindeutig klar sein muss, ob ein Kauf- oder ein Mietvertrag geschlossen wird. Deshalb hat sie das Unternehmen Ende 2017 abgemahnt: turbado.de suggeriere in seinem Angebot und in Werbeanzeigen einen Kauf, der jedoch gemäß den AGB nicht möglich ist. Die Verbraucherzentrale begann auf das Antwortschreiben hin mit der Prüfung einer Klage.