Bei Kundenkarten werden oft mehr Daten von dir erfragt, als eigentlich nötig sind. Wir haben uns angeschaut, was es damit auf sich hat.
In Deutschland bieten viele Anbieter eigene Kundenkarten an. Manche sind nur für ein bestimmtes Unternehmen, wie die Douglas-Card, andere sind für einen Verbund von Firmen, wie die Payback-Card. Du profitierst bei der Nutzung von Kundenkarten von verschiedenen Boni, wie beispielsweise Vergünstigungen auf bestimmte Produkte. Eine Alternative zu direkten Rabatten sind Punkte, die du für deinen getätigten Umsatz auf deiner Kundenkarte ansammelst und dann gegen Bargeld oder Prämien eintauschen kannst.
Kundenkarten: So profitieren die Anbieter
Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass die meisten Kundenkarten Ersparnisse von 0,5 bis 3% bringen – wenn überhaupt. Bis auf wenige Ausnahmen sind die angebotenen Karten kostenfrei. Das bedeutet aber nicht, dass die Unternehmen dir mit diesen Kundenkarten etwas schenken wollen. Einerseits wird natürlich die Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen erhöht, andererseits profitieren die Unternehmen auch ganz konkret: Und zwar von deinen Daten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass von dir oftmals Daten erfragt werden, die eigentlich unnötig sind – das heißt, das Unternehmen benötigt diese Informationen nicht, um dir das Bonusprogramm zur Verfügung stellen zu können. Aus diesen Daten können Nutzungs- und Kundenprofile erstellt werden, warnt die Verbraucherzentrale weiterhin: Denn auch die Produkte, die du gekauft hast, können erfasst werden.
Je öfter du deine Kundenkarte nutzt, desto deutlicher wird dieses Profil: Weil bei jedem Einkauf, bei dem du die Kundenkarte nutzt, erfährt das Unternehmen, was du gekauft hast und wie viel davon.
Das erlaubt dann unter anderem Rückschlüsse darüber, wie du lebst und ob du Haustiere hast.
Und wie sieht die rechtliche Lage aus?
Unternehmen dürfen laut Gesetz nur die Kundendaten speichern, die zur Abwicklung des Bonusprogramms notwendig sind. Dazu zählen neben dem Namen, der Anschrift und dem Geburtsdatum des Kundenkarten-Inhabers auch Informationen wie Umsatz, Ort, Datum und Zeit des Einkaufs. Die Waren und Dienstleitungen, die du während der Nutzung einer Kundenkarte erhalten hast, dürfen ebenfalls gespeichert werden. Daten, wie beispielsweise dein Familienstand, deine Haushaltsgröße oder das Haushaltseinkommen, dürfen demnach nicht erhoben werden – da sie für die Durchführung des Bonusprogramms nicht benötigt werden.
Darüber hinaus können deine Telefonnummer und deine E-Mail-Adresse für Werbezwecke genutzt werden, wenn du dem zuvor zugestimmt hast. Die Zustimmung kannst du laut § 28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) jederzeit widerrufen, wodurch die weitere Nutzung deiner Daten unzulässig wird.
Kundenkarten: Achte auf deine Daten
Teilweise informieren dich die Unternehmen nicht genug über deine Datenschutzrechte und über die Verwendung persönlicher Informationen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zu prüfen, welche Daten das Unternehmen tatsächlich benötigt. Außerdem weißt sie darauf hin, dass alle Angaben freiwillig sein sollten.
Wir empfehlen dir, genau zu lesen was in dem zugehörigen
Vertrag steht, bevor du eine neue Kundenkarte beantragst. Bedenke dabei immer: Die Teilnahme darf laut BDSG nicht davon abhängig sein, ob du der Verwendung deiner Daten zustimmst oder nicht.
Letztendlich steht es dir natürlich frei, ob du eine Kundenkarte nutzt oder nicht: Du solltest dabei jedoch nicht aus den Augen verlieren, welche Daten von dir erhoben werden – und für dich selbst abwägen, ob dir das den
geringen Rabatt, den du erhältst, wert ist.