Mietvertrag

Ein Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.

Inhaltlich geht es bei einem Mietvertrag um die Vermietung von Wohnraum, der dem Vermieter gehört und den der Mieter für einen Zeitraum bewohnen möchte.

In einem Mietvertrag wird festgehalten, wer die Vertragspartner sind, wie hoch die Miete ist, wo genau sich der Wohnraum befindet, wie viele Zimmer vorhanden sind und wie groß diese sind, wie hoch die Nebenkosten sind und ob es die Möglichkeit gibt, Kellerräume, Gärten oder Ähnliches mitzubenutzen.

Grundsätzlich sollte in einem Mietvertrag all das festgehalten werden, was später zu einem Streitthema zwischen Mieter und Vermieter werden könnte.

Es gibt verschiedene Arten von Mietverträgen:

Art BeschreibungBesonderheiten
Befristeter MietvertragHier steht die Dauer der Vermietung bei Vertragsabschluss fest. Diese Art von Vertrag ist möglich, wenn der Vermieter die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt selbst nutzen oder umfangreich renovieren möchte.Auch bei einem befristeten Mietvertrag ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, wenn der Vermieter einen Grund für die Befristung bei Vertragsschluss angegeben hat.
Unbefristeter MietvertragDieser Mietvertrag gilt solange, bis eine der beiden Parteien das Mietverhältnis schriftlich beendet. Dabei muss aber auf die vereinbarte Kündigungsfrist geachtet werden.Ein Kündigungsausschluss darf auf maximal 4 Jahre begrenzt sein.
IndexmietvertragHier legen Vermieter und Mieter bereits bei Vertragsabschluss fest, in welcher Form die Miete zukünftig ansteigen soll. Meistens wird diese Steigung an die Lebenshaltungskosten gekoppelt. Der Mieter muss nicht mit willkürlichen Mieterhöhungen rechnen, sondern kann sich auf die Zahlen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht, verlassen.
StaffelmietvertragHier wird eine prozentuale Mieterhöhung festgelegt, die jährlich anfällt. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht vor, dass die Mieterhöhung nicht höher als 20 Prozent der am Ort üblichen Vergleichsmiete sein darf.

Generell gilt, dass der Vermieter keine Bearbeitungsgebühren für das Aufsetzen eines Mietvertrages berechnen darf.

Typische Klauseln im Mietvertrag

Grundsätzlich gilt in einem Mietvertrag das, was zwischen Vermieter und Mieter vereinbart worden ist. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Mieter unangemessen benachteiligt wird. In diesem Fall würde der entsprechende Teil des Vertrages unwirksam und die gesetzliche Regelung, die sehr günstig für den Mieter ausfällt, würde gelten.

Ein Beispiel für solch eine Klausel im Vertrag wäre gegeben, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen in unangemessener Häufigkeit auf den Mieter abwälzt. Das BGB sieht zwar nicht vor, dass der Mieter Schönheitsreparaturen vornimmt, allerdings darf der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser Küche und Bad etwa alle drei, Wohn- und Schlafräume alle fünf und Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss. Würde der Vermieter aber eine komplette Renovierung alle zwei Jahre verlangen, wäre dies unwirksam und der Mieter komplett von Renovierungsaufgaben entlastet, da in diesem Fall das BGB greifen würde.

Kaution bei einem Mietvertrag

Teil eines Mietvertrages ist meistens auch das Bezahlen einer Kaution. Auch wenn diese keine Pflicht ist, wollen viele Vermieter einen Geldbetrag als Sicherheit für die Vermietung ihres Eigentums haben.

Es gibt verschiedene Formen der Kaution. Meist wird zu Beginn des Mietvertrages eine bestimmte Summe bezahlt, die man auch in Raten abbezahlen kann, wenn der Vermieter einverstanden ist. Diese Summe darf nicht höher als drei Monatsmieten sein und muss vom Vermieter auf ein extra Bankkonto eingezahlt werden und zum Ende des Mietvertrages, wenn kein Schaden an der Wohnung entstanden ist, inklusive der Zinsen an den Mieter zurückgezahlt werden.

Pflichten und Rechte

 Pflichten Rechte
Mieter- Zahlen einer Mietkaution
- Pünktliches Bezahlen der Miete
- Melden von Mängeln an den Vermieter
- Der Mieter muss in einem angemessenem Rahmen heizen, um Schimmel zu vermeiden. Im Schadensfall kann Schadensersatz von ihm verlangt werden.
- Der Mieter hat das Hausrecht
- Der Mieter hat das Recht, dass der Vermieter die Wohnung in Stand hält.
- Der Mieter darf aus gesetzlicher Sicht Kleintiere in einem Käfig halten. Für andere Tiere muss eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gemacht werden.
Vermieter- Zurverfügungstellen der Wohnung und Aushändigung des Schlüssels zum festgelegten Termin
- Reparatur und Instandhaltung der Wohnung
- Beseitigung von Schäden
- Sicherstellung der Heizungsfunktion zwischen dem 1.10. und dem 30.4 (Die Wohnung muss auf 20 Grad beheizt werden können).
- Der Vermieter muss die Untervermietung der Wohnung zulassen, wenn der Mieter eine berechtigtes Interesse, z.B. wegen beruflicher Tätigkeit im Ausland, hat.
- Mieterhöhungen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
- Umlage der Betriebskosten auf den Mieter, dazu muss er dem Mieter eine Betriebskostenrechnung vorlegen.
- In bestimmten Fällen darf der Vermieter die Wohnung - nach Absprache mit dem Mieter - betreten. Beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch.
- Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, muss sich dabei aber auch an Fristen halten.
- Der Vermieter hat das Recht auf fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug oder wiederholter Störung des Hausfriedens seitens des Mieters.