Ombudsmann: Dein Helfer im Streitfall

Brauchst du Rat oder Hilfe beim Rechtsstreit mit deiner Bank, deiner Versicherung oder Krankenkasse? Ein Ombudsmann kann viele Probleme lösen. 

Wer Differenzen mit seiner Bank, seiner Versicherung oder seiner Krankenkasse hat, muss die Sache nicht immer gleich vors Gericht zerren. Es gibt auch die Möglichkeit einen Ombudsmann einzuschalten, der zwischen dem Kunden und der entsprechenden Institution vermittelt und die Unstimmigkeiten beilegen kann. Vorteil ist, dass die Einschaltung eines Ombudsmannes hohe Anwalts- und Gerichtskosten spart, allerdings läufst du auch Gefahr, dass das Schlichtungsverfahren nicht unbedingt zu deinen Gunsten endet. Was genau Ombudsleute sind, wie objektiv sie vorgehen und wann es sinnvoll ist, einen Ombudsmann einzusetzen, erklären wir dir hier in unserem Beitrag.

Was ist ein Ombudsmann?

Der Begriff Ombud kommt aus dem altnordischen und bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter. Ein Ombudsmann ist demnach eine unparteiische Schiedsperson, die zwischen einer Organisation, z.B. einer Bank, einer Bausparkasse, einer Versicherung usw. und seinen Kunden bzw. den Verbrauchern vermittelt, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Die Funktion eines Ombudsmannes besteht darin, dem Verbraucher zu helfen, seine Rechte durchzusetzen, die Gerichte zu entlasten und gleichzeitig das Image des jeweiligen Unternehmens oder Organisation zu bewahren. Im Idealfall profitieren also alle Parteien vom Einsatz eines Ombudsmannes.

Was macht ein Ombudsmann?

Ein Ombudsmann soll den Streitfall unparteiisch betrachten, die von beiden Seiten eingebrachten Argumente abwägen, den Schaden bzw. Aufwand und sämtliche Kostenfaktoren vergleichen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung anbieten.

In welchen Branchen gibt es Ombudsmänner?

In Deutschland sind Ombudsmänner vor allem im Versicherungs- und Bankenwesen tätig. Es gibt aber auch Ombudsstellen im Gefängnis, im öffentlichen Dienst und in der Kinder- und Jugendhilfe. Auch Bürgerbeauftragte, die die Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung unterstützen, zählen dazu.

Wie objektiv sind Ombudsmänner?

Idealerweise betrachtet der Ombudsmann beide Seiten unvoreingenommen, neutral und fair. Oft sind die Ombudsleute jedoch direkt bei den Instituten oder den Unternehmensverbänden angesiedelt. Sparkassenkunden, die Differenzen mit ihrer Bank haben, müssen sich zum Beispiel beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) melden, um einen zuständigen Ombudsmann zu kontaktieren. Bist du Volksbankkunde, müsstest du deine Beschwerde beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) einlegen, wie der ntv.de-Ratgeber berichtet. In solchen Fallen sei die Objektivität der Ombudsleute erst mal dahingestellt. Da es keine unabhängige Beschwerdestelle gibt, bleibt dem Verbraucher leider nichts anderes übrig, als sich den Schlichtungsvorschlag des jeweilige Ombudsmannes anzuhören und im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn die Lösung des Ombudsmannes nicht zufriedenstellend ist.

Was sind die Vorteile eines Ombudsmannes?

Viele Gründe sprechen dafür, im Streitfall einen Ombudsmann zu konsultieren:

  1. Ombudsmänner kosten dich nichts, denn sie werden von den beteiligten Instituten und Organisationen finanziert.
  2. Wenn du mit dem Lösungsvorschlag deines Ombudsmannes unzufrieden bist, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten und vor Gericht gehen.
  3. Wurde ein Ombudsmann eingeschaltet, tritt die sogenannte Verjährungshemmung in Kraft. Das heißt, dass dein Anspruch während des Schlichtungsverfahrens nicht verjähren kann, ähnlich wie bei einem Gerichtsverfahren. Das gilt allerdings nur, wenn der zuständige Ombudsmann eine anerkannte Schlichtungsstelle ist. Hier findest du eine Auflistung solcher anerkannter Ombudsstellen für Banken und Versicherungen.

Welche Risiken können beim Einsatz von Ombudsmännern entstehen?

Mit dem Einschalten eines Ombudsmannes gehst du in der Regel kein Risiko ein. Die Beratung ist für dich kostenlos, der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend und du kannst im Zweifelsfall immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen, wenn du mit der Lösung des Ombudsmannes nicht einverstanden bist. Leider sind die Schlichtersprüche auch für Banken, Versicherungen und andere Organisationen nicht bindend – diese sind also ebenfalls nicht verpflichtet, den Forderungen des Ombudsmannes nachzukommen. Lediglich die Privatbanken müssen sich an das Ombudsmann-Urteil halten, wenn der Streitwert bei einem Wert bis zu 5000 Euro liegt. Ab 2015 wird der verbindliche Streitwert sogar auf 10 000 Euro erhöht, wie Stiftung Warentest berichtet.

Achte in jedem Fall darauf, dass der Ombudsmann sich auch tatsächlich für deine Interessen einsetzt und nicht nur die Seite der Bank oder der Versicherung berücksichtigt. Wenn du unsicher bist oder dich ungerecht behandelt fühlst, solltest du dich womöglich an eine andere Schlichtungsstelle richten oder deinen Anwalt befragen.

In welchen Fällen kann ein Ombudsmann nicht eingeschaltet werden?

Die Dienste eines Ombudsmannes können nicht in Anspruch genommen werden, wenn du dich mit deiner Bank, Versicherung etc. bereits geeinigt hast. Auch wenn du zu spät dran bist und dein Anspruch bereits verjährt ist, kann der Ombudsmann nicht mehr helfen. Das gleiche gilt dann auch, wenn du bereits eine Klage beim Gericht eingereicht hast. Hier kann die Schlichtungsstelle nichts mehr für dich tun.

Einsatz eines Ombudsmannes – Aboalarm-Fazit

Bist du mit den Konditionen deiner Bank nicht einverstanden, siehst du die Versicherungssumme als zu hoch an oder ist der Bonuszins bei deinem Sparvertrag unangemessen? All das sind Fälle, in denen ein Ombudsmann durchaus hilfreich sein kann – und das ohne hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Bedenke jedoch, dass nicht nur du, sondern auch die Gegenseite nicht an den Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes gebunden ist. Statistisch gesehen geht nur jedes zweite Verfahren zugunsten der Kunden aus. Sei realistisch und versichere dich, dass die zuständige Schlichtungsstelle objektiv und fair handelt. Dann kann sich der Einsatz eines Ombudsmannes für dich lohnen, ganz ohne Risiken und Verluste.

Der Artikel war hilfreich für dich? Dann nimm dir doch bitte kurz Zeit und bewerte ihn anhand der Sternchen-Skala. Danke!