In 5 Schritten Reisemängel reklamieren [Update: 01.07.18]

Dreckiges Zimmer, Baulärm oder Zimmer ohne Fenster? Wir zeigen dir, wie du in 5 Schritten Reisemängel reklamieren kannst.

Endlich ist sie da, die lang ersehnte Urlaubszeit. Man freut sich auf Sommer, Sonne, Strand und leckeres Essen oder auf Abenteuer und Action. Egal welcher Urlaubstyp du bist, eines will man während der freien Tage auf keinen Fall: dreckige Zimmer, Baulärm oder gar ein Zimmer ohne Fenster.

Doch was kannst du tun, wenn du statt im Urlaubsparadies mit Meerblick in einer Bauruine mit Blick auf die nächste Hauswand gelandet bist?

Wir zeigen dir, wie du in 5 Schritten Reisemängel reklamierst!

Wie Finanztip.de berichtet, kannst du Reisemängel wie hier beschrieben nur reklamieren, wenn du eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht hast – für private Vermietungen gelten andere Regeln.

Schritt 1: Reisemängel reklamieren – Mängel unverzüglich melden

Reisemängel reklamieren
© Paul Hill – Fotolia.de

Zunächst solltest du dich unverzüglich bei deinem Reiseleiter melden und die Mängel bei ihm anzeigen. Dabei ist es wichtig, dass du den Namen deines Reiseveranstalters kennst, denn oft gibt es mehrere Reiseveranstalter in einer Hotelanlage. Am besten du wendest dich an die Rezeption in deinem Hotel und fragst dort nach. Oft gibt es eine Art Sprechstunde bei deinem Reiseleiter.

Sollte dein Reiseleiter nicht erreichbar sein und der Zustand unzumutbar, dann wende dich an das Hotelpersonal. Oft kann durch ein anderes Zimmer schon Abhilfe geschafft werden und das Problem ist schnell gelöst. Dennoch solltest du immer auch den Reiseveranstalter in Deutschland per E-Mail informieren. Auch, ob das Problem gelöst wurde oder nicht.

Schritt 2: Frist zur Verbesserung setzen

Stellst du einen Reisemangel fest, musst du dem Anbieter eine Frist zur Abhilfe setzen.

Was genau jedoch eine angemessene Frist ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Der Anbieter kann dir auch ein Ersatzangebot machen, in einem anderen Hotel oder einem anderen Zimmer. Dieses Angebot musst du jedoch nur annehmen, wenn es gleichwertig oder höherwertig ist als dein eigentlich gebuchter Urlaub. Schlägst du das gleich- oder höherwertige Angebot aus, so verletzt du die sogenannte Schadenminderungspflicht und es kann sein, dass du – trotz vermiestem Urlaub – später keinerlei Schadenersatz verlangen kannst.

Schritt 3: Reisemängel reklamieren – Protokoll erstellen

Bei vielen Reiseveranstaltern gibt es ein Beschwerdeformular, das du nur noch ausfüllen musst. Dieses Formular solltest du auf jeden Fall nutzen, damit du später Beweise über deine Beschwerde hast.

Gibt es kein solches Formular, kannst du selbst eine Mängelliste erstellen. Du solltest dir aber in diesem Fall vom Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen, dass du dich beschwert hast.

Ein Formular zum Erfassen solcher Reisemängel bietet der ADAC.

Schritt 4: Beweise sammeln

Willst du deine Reisemängel reklamieren und nach der Reise sogar Geld zurückfordern, so ist es wichtig, dass du deine Beschwerde begründen kannst und ausreichend Beweise dafür hast. Das Smartphone, das die meisten auch im Urlaub dabei haben oder auch die gute alte Kamera, tun dabei gute Dienste. Mache Fotos von den Mängeln – lieber zu viele als zu wenige – und zeige am besten auch noch einem Zeugen die Zustände. Wirst du von Lärm gestört, erstelle ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Stärke der Lärmbelästigung.

Sei beim Beweise sammeln nicht sparsam, denn am Ende musst du darlegen und beweisen, warum du Geld zurückbekommen solltest. Da hilft es, alles so genau wie möglich beschreiben zu können.

Schritt 5: Reisemängel reklamieren – Frist beachten!

Wurden die Reisemängel nicht vor Ort behoben, hast du nach deiner Rückkehr zumeist zwei Jahre Zeit, deine Mängel beim Reiseveranstalter geltend zu machen und Minderung des Reisepreises oder gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern. Die Meldung beim Reiseleiter vor Ort reicht hierfür nicht aus!

Die zweijährige Frist gilt lediglich für Pauschalreisen. Bei Individualreisen kannst du Mängel lediglich bis spätestens einen Monat nach Rückkehr geltend machen!

Auch hier gilt: Immer schriftlich, eine E-Mail reicht nicht aus! Außerdem solltest du alle gesammelten Beweise und eine genaue Beschreibung der Mängel beifügen. Falls du Zeugen hast, solltest du diese nennen. Zudem ist es wichtig, dass du deinen Anspruch genau definierst – also die Summe, die du vom Reiseveranstalter zurück verlangst. Hier kann dir die Mängelliste des ADAC oder die Frankfurter Tabelle gute Hilfe leisten.

Sollte es zum Äußersten kommen und du willst klagen, so gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Doch Vorsicht: Diese kann vom Reiseleiter auf ein Jahr begrenzt werden. Lies also unbedingt genau in deinen Reiseunterlagen nach.

Update Juli 2018: Fristverlängerung bei Pauschalreisen

Seit 1. Juli diesen Jahres hast du Dank einer neuen EU-Richtlinie bei Pauschalreisen künftig mehr Zeit, Reisemängel zu reklamieren. Während zuvor eine Frist von einem Monat galt, kannst du Mängel nun noch bis zu zwei Jahre nach deiner Rückkehr geltend machen. Dafür dürfen Reiseveranstalter den Preis bis 20 Tage vor Antritt der Reise um acht statt bisher lediglich fünf Prozent erhöhen. Erst dann darfst du von der Reise kostenlos zurücktreten. Weitere Infos hierzu findest du auf Stern.de.

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