Wir liefern dir alle relevanten Informationen, wenn du deinen Versorgungsvertrag bei der RheinEnergie kündigen möchtest.
Das Unternehmen RheinEnergie versorgt Kunden in Köln und der rheinischen Region mit Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Als Tochterfirma der mehr als 130 Jahre alten GEW Köln AG hält das Unternehmen einen großen Kundenstamm in und um die Domstadt. In unserem Artikel erfährst du die wichtigsten Dinge zur erfolgreichen
Kündigung bei der RheinEnergie und einem stressfreien Wechsel.
RheinEnergie kündigen – Kündigungsfrist und -form
Die Kündigungsfristen der RheinEnergie unterscheiden sich – je nachdem welchen Tarif du gebucht hast. Es gibt Tarife die mit kurzen Fristen von 2 Wochen beworben werden, bei anderen muss einen Monat vor dem gewünschten Termin bei der RheinEnergie gekündigt werden. Deine persönliche Kündigungsfrist entnimmst du aus deinen Unterlagen mit der RheinEnergie. Laut allgemeinen Geschäftsbedingungen der RheinEnergie muss die Kündigung schriftlich eingehen. Wenn du deinen Vertrag mit der RheinEnergie kündigen möchtest, hast du demnach die Möglichkeit dies per Post, Fax oder e-Mail zu tun. Dafür kannst du das von unseren Anwälten erstellte Kündigungsschreiben benutzen um es entweder auszudrucken und per Post zu verschicken oder schnell und bequem per Telefax abzuschicken.
Weitere Zahlungen aufgrund der Kündigung darf die RheinEnergie nicht erheben – es fallen also keine zusätzlichen Kosten für dich an.
RheinEnergie kündigen – Widerrufsrecht
Du hast das Recht deinen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die
Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Wenn du deinen Vertrag mit der
RheinEnergie widerrufst, müssen dir alle Zahlungen die du schon getätigt hast unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen zurückgezahlt werden. Diese
vierzehn Tage beginnen an dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen
Widerruf bei der
RheinEnergie eingeht.
RheinEnergie kündigen – Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung gewähren einige Stromanbieter nur eine geringe Kündigungsfrist von ca. 2 Wochen um vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die jeweilige Kündigungsfrist muss jedoch im Falle einer Preiserhöhung von der RheinEnergie schriftlich mitgeteilt werden. Außerdem ist die RheinEnergie verpflichtet, auf das Sonderkündigungsrecht explizit hinzuweisen. Die Kündigung wird spätestens zwei Wochen nach Eingang vom Anbieter bestätigt. Neben deinem Namen, der Anschrift und der Vertragsnummer sollte in diesem Kündigungsschreiben unbedingt auch der Grund vermerkt sein, warum du bei der RheinEnergie kündigen möchtest – die Preiserhöhung.
RheinEnergie kündigen – Umzug
Es besteht der Irrglaube, dass man als Mieter ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn man einen Umzug durchführt. Diese Aussage entspricht jedoch nur in zwei Fällen der Wahrheit.
Das eine Szenario gestaltet sich bei einem geplanten Umzug, wobei der Strompreis beim selben Anbieter, in unserem Fall die RheinEnergie, in der neuen Wohnung teurer ist als in der alten. Dies kommt dann einer Preiserhöhung gleich und gibt dir die Möglichkeit deinen Vertrag mittels des Sonderkündigungsrecht zu kündigen.
Das zweite Szenario ist der Umzug in eine Region oder ein Gebiet, das außerhalb des Bezugsradius der RheinEnergie liegt. Hier ist ein Wechsel des Stromanbieters selbstverständlich unumgänglich und du kannst deinen Vertrag vorzeitig bei der RheinEnergie kündigen.
Eine solche Kündigung sollte in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Umzug angekündigt werden. Ausführliche Informationen, was du bei deinem Umzug beachten solltest, findest du in unserem Blogartikel zu diesem Thema.
RheinEnergie kündigen – lass andere die Arbeit machen
Solltest du einen Anbieterwechsel durchführen, musst du nicht unbedingt selber bei der RheinEnergie kündigen. Das übernimmt dein zukünftiger Stromanbieter für dich. Für die Formalitäten dazu setzt du dich am besten mit deinem neuen Anbieter in Verbindung. Natürlich hast du trotzdem die Möglichkeit deine Kündigung selber abzuschicken.
Bei Sonderkündigungen durch Preiserhöhung ist es ratsam die Kündigung selber an die RheinEnergie zu versenden. Achte darauf, dass auf dem Kündigungsschreiben dein Name, Adresse und Kundennummer vermerkt ist. Zusätzlich solltest du in der Formulierung erwähnen, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht durch Preiserhöhung Gebrauch machst.
RheinEnergie kündigen – unser Fazit
Die Kündigung bei der RheinEnergie ist alles andere als kompliziert. Die Bestimmungen des Stromanbieters besagen, dass deine Kündigung in Textform bei der RheinEnergie eingehen muss. Das bedeutet du kannst per Post, Fax oder e-Mail bei der RheinEnergie kündigen. Achte außerdem darauf nicht zu vergessen deine Kontaktdaten wie Name, Adresse und Kundennummer zu erwähnen. Bei einer Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht, solltest du dies ebenfalls in deinem Schreiben an die RheinEnergie erwähnen. Da die Fristen der Verträge bei der RheinEnergie variieren, entnimmst du deine persönliche Kündigungsfrist deinen Unterlagen.