Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt? Beiträge zurückholen

 

Seit Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung fällig ist. Habt ihr den Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt, holt euch die Beiträge zurück!

Du lebst in einer Wohngemeinschaft oder mit deinem Partner/ deiner Partnerin zusammen? Dann müsst ihr nur einmal Rundfunkbeitrag zahlen! Doppelt gezahlte Beiträge können noch bis Ende dieses Jahres zurückgefordert werden. Wer noch gar nicht angemeldet ist, sollte dies bald tun und die Post vom Beitragsservice nicht ignorieren.

Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt? Rückwirkend geltend machen

Du wohnst mit jemandem zusammen in einer Wohnung und ihr habt bisher beide Rundfunkgebühren bezahlt? Diese Doppelzahlungen kannst du dir noch bis 31. Dezember 2014 zurückholen. Wie das geht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wir haben das Vorgehen für dich zusammengefasst.

Hast du doppelt gezahlt?

Pro Wohnung muss eine Person angemeldet sein, die den Beitrag bezahlt. Wer das ist, könnt ihr unter euch ausmachen. Sprich also mit deinen Mitbewohnern und kläre, wer bisher Rundfunkbeitrag bezahlt hat und ob mehr als einer gezahlt hat. Sprecht auch über eine Regelung, wie ihr den Beitrag in Zukunft bezahlen wollt und teilt die Kosten gleichmäßig auf.

Wie holst du doppelte gezahlte Beiträge zurück?

Wenn du feststellst, dass ihr pro Wohnung mehrfach Rundfunkbetrag bezahlt habt, könnt ihr euch diesen noch bis zum 31. Dezember 2014 zurückholen. Doppelzahlungen könnt ihr rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 geltend machen.

Um eine Rückzahlung zu erhalten solltest du dich direkt an den Beitragsservice wenden. Am besten du informierst dich zunächst telefonisch darüber, wie du  vorgehen sollst.

So erreichst du den Beitragsservice:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Tel.: 018 59995 0100
Fax: 018 59995 0105 

Musst du überhaupt bezahlen?

Unter bestimmten Umständen kannst du dich von den Gebühren befreien lassen. Lies dazu alle Informationen in unserem Blogbeitrag GEZ-Befreiung: So ist´s möglich!

Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt? Post nicht ignorieren

Bis zum Stichtag am 31. Dezember gleicht der Beitragsservice seine Daten mit denen des Einwohnermeldeamts ab und schreibt Bürger an, die sich bisher  noch nicht selbst angemeldet haben. Aufgrund dieses Abgleichs kann es sein, dass du in nächster Zeit Post vom Beitragsservice bekommst. Diese solltest du nicht ignorieren, rät die Verbraucherzentrale NRW. Solltest du mit jemandem zusammenwohnen, der den Beitrag zahlt, solltest du sofort dessen Beitragsnummer mitteilen. So kommt es nicht zu doppelten Zahlungen. Auch wenn du noch nicht angemeldet bist und in Zukunft selbst bezahlen musst, solltest du auf das Schreiben antworten, ignorieren bringt in diesem Fall nämlich nichts.

Denn generell gilt für alle Angeschriebenen: Wer sich nach dem dritten Schreiben nicht meldet, der wird automatisch angemeldet und muss bezahlen.