Urteil: Telefonische Kündigungsbestätigung unnötig

Ist eine telefonische Kündigungsbestätigung nötig, bevor der Anbieter deine Kündigung akzeptiert? Das Landgericht Kiel hat hierzu ein Urteil erlassen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat vor dem Landgericht Kiel gegen mobilcom-debitel geklagt. Grund hierfür war, dass der Mobilfunkanbieter von dir eine telefonische Kündigungsbestätigung verlangt. Statt einer Kündigungsbestätigung des Anbieters erhältst du nämlich nur eine Information, dass er den Kündigungswunsch erhalten habe – und du telefonisch deine Kündigung bestätigen sollst. Am 9.4.2015 haben die Richter ein Urteil gefällt (Az. 15 O 99/14).

Kündigungsbestätigung – Ist ein Anruf nötig?

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Wir beobachten das Verhalten, dass der gekündigte Anbieter eine telefonische Kündigungsbestätigung verlangt, schon seit längerer Zeit kritisch. Auch der Fachanwalt Holger Loos von der Kanzlei Loos in Würzburg hat sich hierzu schon eindeutig geäußert und uns bestätigt, dass es nicht nötig ist, deine Kündigung telefonisch zu bestätigen. Das kannst du in unserem Artikel Ist eine telefonische Kündigungsbestätigung notwendig? nachlesen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen teilt unsere Ansicht: Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass eine telefonische Kündigungsbestätigung nicht nötig ist und haben deshalb gegen mobilcom-debitel geklagt. Das Landgericht Kiel hat nun ein Urteil erlassen, demzufolge nicht der Eindruck erweckt werden darf, dass deine Kündigung erst rechtens ist, wenn du sie am Telefon bestätigst. Mit Zugang der Kündigung bei mobilcom-debitel sei diese gültig, immerhin habe der Anbieter das Vertragsende sogar bestätigt. Zudem sind die Richter der Auffassung, dass eine Aufforderung zur telefonischen Kündigungsbestätigung das Verbot der Telefonwerbung umgehe.

Kündigungsbestätigung – schriftliche Kündigung genügt

Die stellvertretende Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Anke Kirchner, weist darauf hin, dass es genügt, wenn du deinen Kündigungswunsch schriftlich äußerst. Außerdem solltest du beachten, dass du im Streitfall den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen musst. Daher ist es empfehlenswert, deine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder über unseren Faxservice zu senden. Von uns erhältst du ein Sendeprotokoll das bestätigt, dass deine Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist.

Kündigung bestätigen – Stärkung deiner Rechte

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz – wir hoffen, dass sich die Anbieter dran halten und umdenken. Wenn du dennoch Probleme hast, lasse dich nicht einschüchtern und geh im Zweifel zu deiner örtlichen Verbraucherzentrale.