Bist du Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht geworden, gilt es schnell zu handeln. Wird der Unfallverursacher allerdings nicht gefunden, bleibst du in den meisten Fällen selbst auf deinem Schaden sitzen.
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Der wohl klassischste Fall eines
Unfalls mit Fahrerflucht ist das Beschädigen eines Fahrzeugs beim Ausparken. Stellst du an deinem geparkten Auto Kratzer, Dellen oder einen abgefahrenen Spiegel fest und der Verursacher ist nicht auffindbar, liegt ein Unfall mit Fahrerflucht vor.
Wie du dann vorgehen solltest und in welchen Fällen
die Versicherung für den Schaden aufkommt, kannst du
hier nachlesen.
Um Unfallschäden durch Fahrerflucht am geparkten Auto zu vermeiden, kannst du im Vorhinein darauf achten, wo und wie du dein Auto abstellst.
Wann liegt eine Fahrerflucht vor?
In dem Moment, in dem man sich nach einem selbstverschuldeten Unfall vom Tatort entfernt, begeht man einen Unfall mit Fahrerflucht. Ausnahmen gelten, wenn du Hilfe für verletze Personen holst oder aber dein nächster Halt die Polizeistelle ist, auf der du den Unfall unverzüglich meldest. Ein Unfall mit Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 142 des Strafgesetzbuches. Die Strafen reichen von Geldbußen, Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren in schweren Fällen.
Ein
hinterlassener Zettel des Unfallverursachers zum Beispiel an der Windschutzscheibe
reicht nicht aus und wird daher auch
als Unfall mit Fahrerflucht gewertet.
Unfall mit Fahrerflucht: So verhältst du dich richtig, wenn du Opfer einer Unfallflucht bist
Hast du einen Schaden an deinem Auto bemerkt und vom Unfallverursacher ist weit und breit keine Spur, bist du womöglich Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht geworden. Jetzt heißt es schnell zu handeln, um alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten:
- Kontaktiere die Polizei und melde den Unfall. Eventuell hat der Unfallverursacher auch bereits dort Bescheid gegeben.
- Sieh nach, ob du vor Ort mögliche Zeugen ausfindig machen kannst. Vielleicht hat jemand etwas beobachtet und kann dir so helfen, den Täter zu finden.
- Protokolliere genau, welche Schäden an deinem Auto entstanden sind. Mache dafür am besten Fotos.
- Hat sich der Täter nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet, kannst du eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten. Hast du keine Zeugen gefunden, ist die Wahrscheinlichkeit den Täter ausfindig zu machen allerdings sehr gering.
- Falls du keine Unfallzeugen hast, kann es sinnvoll sein ein Gutachten deines Schadens zu erstellen. So kannst du beweisen, dass die Schäden nicht durch deine eigene Fahrlässigkeit entstanden sind, sondern durch Fremdverschulden.
Unfall mit Fahrerflucht: Zahlt die Versicherung?
Wenn du Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht geworden bist, heißt das leider nicht automatisch, dass die Versicherung für deine Schäden aufkommt. Im Wesentlichen kommt es darauf an, ob der Schuldige gefunden wird oder nicht.
Fall 1: Unfallverursacher wird (nachträglich) ausfindig gemacht
In diesem Fall hast du Glück: die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers springt ein und erstattet dir den Schaden. In den meisten Fällen holt sich die Versicherung anschließend das Geld in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurück.
Fall 2: Unfallverursacher wird nicht gefunden
Bist du Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht geworden und der Täter konnte nicht ausfindig gemacht werden, bleibst du leider meistens selbst auf deinem Schaden sitzen. In einigen Fällen springt die Vollkasko-Versicherung ein – sofern du eine hast – und übernimmt die Kosten, allerdings nur abzüglich deiner vereinbarten Selbstbeteiligung. Dabei solltet du beachten, dass du auch als Opfer einer Unfallflucht in einem solchen Fall beim Schadensfreiheitsrabatt hochgestuft wirst. Deshalb solltest du vorher genau überprüfen, ob es günstiger wäre, den Schaden ohne Versicherung selbst zu begleichen. Hilfestellung erhältst du in unserem Artikel Unfallschaden selbst zahlen: Wann lohnt es sich?.
Bei einer Unfallflucht mit Personenschaden springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein, wenn der Täter nicht ausfindig gemacht werden konnte.
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