Kann der Chef fordern, dass du deinen Urlaub abbrechen musst? Was ist, wenn du ihn wegen Krankheit oder eines Todesfalles beendest? Lies hier mehr.
Endlich ist der lang ersehnte Urlaub da und du bist mit deiner Familie ans Meer gefahren. Doch dann kommt plötzlich etwas Unerwartetes und du musst deinen Urlaub abbrechen. Was sind deine Rechte, wenn du deinen Urlaub wegen einer Krankheit oder eines Todesfalles frühzeitig beendest? Und kann dein Arbeitgeber von dir verlangen, dass du deinen Urlaub aufgrund Personalmangels oder einer hohen Auftragslage vorzeitig beendest?
Urlaub abbrechen? Nicht unbedingt nötig
Niemand möchte im Urlaub krank werden. Doch es kann immer passieren, dass du oder ein Familienmitglied erkrankt. Wenn es nicht so schlimm ist, kann eventuell ein Arzt oder eine Apotheke vor Ort dem Problem Abhilfe schaffen.
Ein Arztbesuch im Ausland kann zwar schnell teuer werden, ist aber noch immer besser als den Urlaub abbrechen zu müssen.
Und vor den hohen Arztkosten kann dich eine Auslandskrankenversicherung schützen. Mehr dazu erfährst du in unserem Blogartikel Reiseversicherung – welche gibt es und was bringen sie?
Urlaub abbrechen wegen Krankheit oder Todesfall
Doch was ist, wenn du aufgrund einer Erkrankung tatsächlich nach Hause zurückkehren musst? Oder wenn ein
Angehöriger zu Hause krank wird oder gar stirbt und du deshalb den Urlaub abbrechen musst?
Den Urlaub hast du dann schon bezahlt und für einen vorherigen Reiserücktritt ist es zu spät. Mehr zum Reiserücktritt erfährst du in unserem Artikel Reiserücktritt mit und ohne Versicherung. Auf den Kosten für den Urlaub bleibst du dennoch nicht unbedingt sitzen. Hast du eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen, kann es sein, dass sie die Kosten übernimmt, wenn du den Urlaub abbrechen musst.
Nach Urlaubsbeginn haftet die Reiserücktrittversicherung allerdings nur, falls in deinem Versicherungsvertrag eine Reiseabbruchklausel inbegriffen ist. Achte also am besten bereits bei Versicherungsabschluss darauf, ob eine derartige Klausel in dem Versicherungsvertrag enthalten ist. Außerdem solltest du schauen, welche Gründe vorliegen müssen, damit die Reiseabbruchversicherung greift.
Möchtest du keine Reiserücktrittversicherung abschließen, wünschst dir aber dennoch, gegen einen Reiseabbruch geschützt zu sein? Manche Versicherungen bieten eine Reiseabbruchversicherung getrennt von einer Reiserücktrittversicherung.
Aber aufgepasst: Hier können Abfallen lauern, wie du in unserem Artikel
Abofalle bei Reiseversicherung der BD24 nachlesen kannst.
Urlaub abbrechen – Arbeitgeber
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Doch nicht nur eine Erkältung kann dafür verantwortlich sein, dass du vorzeitig deinen
Urlaub abbrechen musst. Teilweise verlangt auch der
Arbeitgeber, dass du deinen
Urlaub wegen Personalmangels oder einer erhöhten Auftragslage
beendest. Allerdings darf er dies nicht einfach so verlangen– egal ob du verreist bist oder nicht.
Laut § 1 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) hast du als Arbeitnehmer jedes Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Jan Schaeffer, Anwalt für Arbeitsrecht, zufolge kann ein Urlaub, der einmal genehmigt wurde, nicht mehr zurückgenommen werden. Und dabei ist es egal, ob du ihn bereits angetreten hast oder nicht.
© artbalance – Fotolia.com
Nur in absoluten Notfällen kann dein Arbeitgeber von dir verlangen, dass du deinen Urlaub abbrichst. Laut Jan Schaeffer sei ein derartiger Notfall beispielsweise, wenn du in einer kleinen Firma arbeitest und alle anderen Angestellten plötzlich krank werden. Falls nun der Betrieb ohne dich zusammenbricht, darf dein Arbeitgeber verlangen, dass du deinen Urlaub frühzeitig abbrichst. Lauf dem Anwalt für Arbeitsrecht kommen derartige Fälle in der Praxis jedoch kaum vor.
Krankmeldung und Resturlaub
Wenn du aufgrund einer Erkrankung deinen Urlaub abbrechen musst, ist das natürlich ärgerlich. Mit einer Reiseabbruchversicherung kannst du den finanziellen Schaden jedoch erheblich reduzieren. Ob sich eine derartige Versicherung für dich lohnt, musst du selbst entscheiden. Wäge deine Situation vor Versicherungsabschluss gut ab und vergleiche unterschiedliche Angebote miteinander, um das beste zu finden.
Solltest du deinen
Urlaub aufgrund einer Erkrankung beenden müssen, solltest du dich
bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Denn dann verbrauchst du keine Urlaubstage mehr. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel
Krankmeldung – das musst du beachten.
Bleiben dir nach der Krankmeldung die genommenen Urlaubstage übrig, solltest du daran denken, rechtzeitig einen neuen Urlaub zu beantragen. Unter Umständen kannst du deinen Urlaubsanspruch zwar mit ins Folgejahr nehmen, allerdings ist das nicht immer möglich. Das kannst du in unserem Blogartikel Resturlaub: Wann verfällt der Anspruch? nachlesen.