Win AG: Achtung, Abzocke per Telefon

Momentan bekommen viele Verbraucher Anrufe von der Win AG. Wir sagen dir, wie du auf einen solchen Anruf am besten reagieren solltest.

Aktuell kursieren Anrufe von der Win AG, einer Gewinnspielfirma. Allerdings rufen nicht nur Mitarbeiter dieser Firma an, sondern auch Leute, bei denen es sich angeblich um Anwälte, Polizisten und Verbraucherschützer handelt. Der Sinn dieser Anrufe ist in allen Fällen der Selbe: Dich zu einer Zahlung aufzufordern, die eigentlich keinerlei Grundlage hat.

Zahlungsaufforderungen am Telefon

In einem aktuellen Fall hat eine Frau aus Flensburg Anrufe von der Win AG mit einer Zahlungsaufforderung erhalten. Als sie sich weigerte zu zahlen folgten weitere Anrufe: Angeblich von der örtlichen Verbraucherzentrale und von Polizeibeamten. Die Frau teilte jedoch mit, dass die Stimme bei allen vier Anrufern beinahe gleich geklungen hätte – daher kann man davon ausgehen, dass es sich jeweils um die gleiche Person gehandelt hat.

Wie Erfahrungsberichte anderer Betroffener zeigen, handelt es sich hierbei um keinen Einzelfall. Wir haben uns die Meinungen durchgelesen und uns ist aufgefallen, dass es häufiger vorkommt, dass sich die Anrufer als Staatsanwälte oder Mitarbeiter eines Gerichtes ausgeben. Der Zweck dahinter ist offensichtlich: Du sollst eingeschüchtert werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um tatsächliche Anwälte, sondern nur um Leute, die sich als solche ausgeben. Daher brauchst du dir keine Sorgen machen.

Win AG: So kannst du dich schützen

Die Verbraucherzentrale sagte, dass sie nie bei Verbrauchern zu Hause anrufen würde. Generell kann man sagen, dass eine dir unbekannte Zahlungsaufforderung per Telefon nicht seriös ist. Falls du von einem ähnlichen Fall betroffen bist raten wir dir folgendes: Fordere immer eine schriftliche Rechnung an, wende dich an deine Verbraucherzentrale und erstatte bei der Polizei Anzeige – die Win AG ist dort nicht unbekannt. Zahle unter keinen Umständen die Rechnung und lass dich nicht einschüchtern.

Der Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl hat in einem ähnlichen Fall dazu geraten, dem Rechnungssteller einen Brief zu schreiben, in dem du bestreitest, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast. Außerdem rät er dazu, den Vertrag vorsorglich zu widerrufen und anzufechten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband macht auf das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz (§ 675 BGB) aufmerksam, demzufolge telefonische Gewinnspielverträge in Textform – also per Brief, als Fax oder per E-Mail – abgeschlossen werden müssen, wenn das Unternehmen, das dich anruft, lediglich als Vermittler tätig wird. Falls du keinen schriftlichen Vertrag bekommen hast, ist nie ein solcher zustande gekommen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.