Minijob kündigen – Kündigungsfrist und -form

Du möchtest deinen Minijob kündigen? Das kannst du mit einer Frist von 4 Wochen per Brief oder persönlich tun. Lies hier, was du beachten solltest.

Mit kleinen Kindern ist ein Minijob praktisch: Du verdienst ein wenig Geld dazu, aber hast dennoch viel Zeit für deine Familie. Doch was ist, wenn deine Kinder größer werden und du gerne wieder Vollzeit arbeiten möchtest? Lies hier, wie du deinen Minijob kündigen kannst.

Minijob kündigen: Kündigungsfrist in der Probezeit und danach

© dessauer - Fotolia.com
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In der Regel hast du auch bei einem geringfügig entlohnten Job eine Probezeit, in der deine Kündigungsfrist kürzer ist – wie das bei dir geregelt ist, kannst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. In der Probezeit gilt prinzipiell eine Frist von zwei Wochen, wenn du deinen Minijob kündigen möchtest.

Im Anschluss daran gibt es laut § 622 BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des laufenden Monats. Kündigst du also beispielsweise zum 31. Juli, wird deine Kündigung zum 1. September wirksam. In deinem Arbeitsvertrag kann dein Arbeitgeber andere Kündigungsfristen festlegen – jedoch nur, wenn sie zu deinen Gunsten ausfallen. Beispielsweise kann er also eine kürzere Kündigungsfrist gewähren, wenn du selbst kündigen möchtest. Dein Arbeitgeber kann dich hingegen nicht zwingen, eine längere Frist einzuhalten.

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht ebenfalls. In diesem Fall musst du keine Kündigungsfrist beachten, allerdings muss ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen – ein Grund kann beispielsweise sein, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht bezahlt.

Minijob kündigen: Kündigungsform

Wenn du deinen Minijob kündigen möchtest, erfordert das stets die Schriftform. Deinen Minijob kannst du also nicht per Fax oder E-Mail kündigen. Du musst deine Kündigung immer handschriftlich unterschreiben.

Am einfachsten ist es, wenn du eines unserer Kündigungsschreiben verwendest. Wir haben für dich Kündigungsschreiben erstellt, die dir dabei helfen, deinen Arbeitsvertrag ordentlich zu kündigen. Auch ein Musterschreiben zur fristlosen Kündigung findest du bei aboalarm.

© B. Wylezich - Fotolia.com
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Drucke einfach eines unserer Kündigungsschreiben aus und schicke es per Post an die Adresse deines Arbeitgebers oder übergebe es ihm persönlich.

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Minijob kündigen – Hartz 4 wird gesperrt?

Du willst deinen Minijob kündigen und bist dann auf Hartz 4 angewiesen – hast du dann mit einer Sperre zu rechnen? Prinzipiell kann Hartz 4 nur gesperrt werden, wenn es sich um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Ein Minijob ist jedoch nicht sozialversicherungspflichtig. Daher kannst du einen Minijob auch ohne wichtigen Grund kündigen, ohne mit Sanktionen zu rechnen.

Etwas anderes ist es jedoch, wenn du freiwillig auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtest. Zahlst du bei deinem Minijob Geld in die Arbeitslosenversicherung ein, kannst du deinen Minijob nur aus einem wichtigen Grund kündigen, ohne dass Hartz 4 gesperrt wird.

Beziehst du parallel zum Minijob bereits Hartz 4, wird dein Minijob wie ein normales Arbeitsverhältnis behandelt. Daher wird in diesem Fall dein Hartz 4-Satz gemindert – es kann sogar sein, dass Hartz 4 komplett gesperrt wird. Ohne wichtigen Grund darfst du laut § 31 Abs. 2 Abschn. 1 SGB II (Sozialgesetzbuch) dein Einkommen nämlich nicht mutwillig reduzieren, um auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen zu sein.

Was ist überhaupt ein Minijob?

Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn es sich um eine regelmäßig ausgeübte Tätigkeit handelt, bei der du nicht mehr als 400€ pro Monat verdienen darfst. Der Verdienst wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag festgelegt. Im Arbeitsrecht wird ein Minijob wie ein normaler Arbeitsvertrag behandelt – daher gelten für dich die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei einer Vollzeitstelle.

Minijob kündigen – kurze Fristen und volle Flexibilität

Möchtest du deinen Minijob kündigen, ist das mit einer relativ kurzen Kündigungsfrist möglich. Mit etwas Glück hat dein Arbeitgeber in deinem Vertrag sogar kürzere Kündigungsfristen für deinen geringfügigen Job festgelegt, als es laut § 622 BGB Vorschrift ist. Das ermöglicht es dir, flexibel deine Arbeitsstelle zu wechseln, wenn du ein passenderes Angebot findest.

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Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.