E.on Konzerntrennung – aus eins mach zwei

Der Stromversorger E.on will den Konzern aufteilen. Wir sagen dir, welche Folgen das hat und was das für dich als Kunde und Steuerzahler bedeutet.

Laut welt.de plant E.on, den Konzern in zwei Teile zu spalten. Künftig soll es ein Unternehmen geben, das weiterhin den Namen E.on trägt. Dieses wird vor allem erneuerbare Energien bereitstellen. Der abgespaltene Unternehmensteil, ein Name wurde bisher nicht bekannt gegeben, wird sich dann weiterhin um die konventionelle Energieversorgung kümmern. Dazu zählt neben Erdöl und Kohle auch Atomstrom.

Was bedeutet die E.on-Konzerntrennung für dich?

Der Konzernchef Johannes Teyssen gab bekannt, dass sich an deinem E.on-Tarif zunächst nichts ändern wird. Zudem sei nicht geplant, die Strompreise anzuheben. Allerdings ist es fraglich, ob das tatsächlich so sein wird. Letztendlich ist Ökostrom für E.on nämlich teurer als konventioneller Strom. Und diese Mehrkosten werden in der Regel leider an den Verbraucher abgewälzt.

Splitterkonzern von E.on zahlt die Atom-Verpflichtungen

Für die Kosten, die durch den Abbau der Atomkraftwerke und die Endlagerung von Atommüll entstehen, soll in Zukunft der neue Teil von E.on aufkommen. Die Gewinne der Energieversorger sind in den letzten Jahren allerdings deutlich gesunken. Wenn das weiterhin so ist, ist es durchaus möglich, dass der neue Konzern zahlungsunfähig wird. Dann müsste jedoch nicht der Ökostrom-Teil von E.on die Schulden übernehmen, sondern im schlimmsten Fall der Steuerzahler.

Sonderkündigung von E.on bei Preiserhöhungen

Es bleibt zu hoffen, dass du nicht für diese Kosten geradestehen musst. E.on ist, wie alle anderen Energieversorger auch, dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden, von denen der Atomausstieg finanziert werden soll. Diese Gelder gehen dann ebenfalls an den neuen Unternehmens-Teil über. Es kann natürlich auch sein, dass das Geld schon vorher an den Staat geht. Das wäre für dich die sicherste Möglichkeit.

Sollte E.on nach der Konzerntrennung trotz seines Versprechens die Preise erhöhen, erhältst du ein Sonderkündigungsrecht. Außerdem hast du ein Recht darauf, den genauen Grund für die Preiserhöhung zu erfahren.

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