Stromanbieter insolvent: Das musst du wissen! 

Dein Stromanbieter ist insolvent? Kein Grund zur Panik. Was du jetzt tun solltest, erklären wir dir in unserem Artikel.  

Allein im Jahr 2021 haben sechs Versorger Insolvenz angemeldet und ihre Energieversorgung eingestellt. Den letzten Antrag stellte Ende des Jahres Neckermann Strom aus Norderstedt, ein grüner Strom- und Gasanbieter mit 13.000 Kunden. Weitere Anbieter wie Gas.de, Grünwelt und Stromio stellten bundesweit die Versorgung der Haushalte ein. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind allein bei Gas.de 350.000 Kunden betroffen. Wir zeigen dir, was du in einem solchen Fall tun musst.  

Wie muss ich vorgehen? 

Sobald du die Nachricht bekommst, dass dein Stromanbieter insolvent ist, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest:  

Deinen aktuellen Zählerstand zu kennen, ist sehr wichtig: Auf diese Weise kannst du später die Schlussrechnung des insolventen Versorgers besser nachvollziehen und belegen, mit welchem Zählerstand die Ersatzversorgung beginnt.

Was bedeutet die Insolvenz für mich als Kunde? 

Wenn der Brief mit der Nachricht zur Insolvenz des eigenen Stromanbieters ins Haus flattert, ist die Unsicherheit verständlicherweise zunächst groß. Insbesondere wenn es in den dunklen Wintermonaten des Jahres passiert. Aber keine Panik!  

Denn das bedeutet nicht, dass du demnächst in einer dunklen Wohnung sitzen wirst. Wenn ein Energieversorger zahlungsunfähig wird, wird dein Haushalt weiterhin mit Strom oder Gas beliefert. Die betroffenen Haushalte werden auf die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger umgestellt. Das ist der Anbieter, der die meisten Haushalte im Netzgebiet mit Strom oder Gas versorgt – meist das örtliche Stadtwerk.

In einigen Fällen wird der insolvente Stromanbieter jedoch auch von einem Mitbewerber oder Investor aufgekauft. In diesem Fall kannst du den Strom zu den derzeitigen Bedingungen weiterbeziehen.

Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. In dieser Zeit kannst du dir jederzeit ohne Frist einen neuen Anbieter suchen. Danach wirst du automatisch in die Grundversorgung eingestuft.  

Habe ich aufgrund der Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht?  

Nein, die Insolvenz deines Anbieters verleiht dir kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst deinen Vertrag nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit kündigen. Nur dann, wenn dein Anbieter dauerhaft keine Energie mehr liefern kann, kannst du laut den Verbraucherzentralen fristlos kündigen

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Wenn dein Anbieter von einem anderen Unternehmen weitergeführt wird, muss dein bestehender Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernommen werden. Bei einer Preiserhöhung oder Leistungsänderung muss der Anbieter dich sofort informieren und dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen. 

Wie geht es weiter? 

Zuerst einmal solltest du deinen Stromvertrag kündigen. Besonders wenn du bereits in der Ersatz- oder Grundversorgung bist, solltest du dir so schnell wie möglich einen neuen Stromanbieter suchen. Denn in der Regel sind Tarife in der Grundversorgung teuer.  

Dafür kannst du dir entweder einen günstigen Tarif bei deinem örtlichen Stadtwerk suchen – inzwischen bieten die meisten Stadtwerke günstige Online-Tarife an. Oder du schließt einen Vertrag bei einem anderen kommunalen Versorger ab. Viele Stadtwerke haben eigene Marken etabliert, unter denen sie bundesweit Energie zu marktfähigen Preisen verkaufen.

Bevor du dich für einen Stromanbieter entscheidest, solltest du zuerst unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen. Eine große Auswahl verschiedener Stromtarife findest du auf Vergleichsportalen, wie Verivox.  

Einige Stadtwerke bieten ihre Tarife nicht über Vergleichsportale an oder du musst die Filtereinstellungen ändern, um diese Tarife zu sehen. Für einen Vertragsabschluss musst du meist aber direkt auf die Anbieterseite wechseln.

Was muss ich bei der Anbieterauswahl beachten? 

Bisher sind nur private Stromanbieter insolvent geworden, zum Beispiel Teldafax, Flexstrom, Neckermann Strom oder BEV. Bei Stadtwerken und anderen kommunalen Unternehmen ist das Insolvenzrisiko gering. Das liegt daran, dass diese Anbieter ihre Preise nicht so knapp kalkulieren wie die Stromdiscounter. Daher kann es sich lohnen, einen lokalen Anbieter zu wählen.  

Was passiert mit meinen geleisteten Vorauszahlungen im Fall einer Insolvenz? 

Hier stehen die Chancen leider eher schlecht. Zwar solltest du auf jeden Fall einen Anspruch auf geleistete Vorauszahlungen beim zuständigen Insolvenzverwalter des Stromanbieters anmelden, aber das Haftungspotenzial eines Unternehmens ist meist nicht groß genug, um die geleisteten Vorauszahlungen der Kunden nach Befriedigung der Hauptgläubiger zurückzuzahlen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Geld zurückbekommst, ist deshalb in diesem Fall leider sehr gering.  

Solltest du dennoch eine Rückforderung anmelden wollen, mache dies erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Verfrüht eingereichte Forderungen werden nämlich nicht berücksichtigt!

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.