Gasrechnung: Widerspruch – So bekommst du dein Geld zurück

Der BGH sagt: Bei ungerechtfertigter Preiserhöhung kannst du gegen die Gasrechnung Widerspruch einlegen. Wie du an dein Geld kommst, erfährst du hier. 

Bereits im Juli entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gaskunden, Zahlungen, die sie aufgrund von Preiserhöhungen geleistet haben, wieder einfordern können. Vorausgesetzt, die Preiserhöhung wurde ohne Nennung der Gründe und ohne Angabe des Schemas, nach dem der Preis steigt, durchgeführt. Natürlich kann nur der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert werden.

Das Urteil betrifft Gaskunden mit Sonderverträgen. Sonderkunde bist du, vereinfacht ausgedrückt, wenn du dein Gas nicht vom örtlichen Grundversorger beziehst oder einen Sondertarif vereinbart hast.

Die Zahl der Sonderkunden ist in Deutschland recht hoch, der Focus spricht von etwa zwei Drittel der rund 13,5 Millionen Gaskunden in Deutschland. Es lohnt sich also in jedem Fall zu prüfen, ob du auch betroffen bist und gegen deine Gasrechnung Widerspruch einlegen kannst. Naturgemäß zahlen die meisten Anbieter dir dein Geld nicht sofort anstandslos zurück. Doch es gibt einige Möglichkeiten, wie du doch an dein Geld kommst.

So legst du gegen die Gasrechnung Widerspruch ein

Sofern du, wie oben beschrieben, ein Gaskunde mit Sondervertrag bist und die Preiserhöhung nicht ausreichend erklärt wurde, kannst du dein Geld laut BGH-Urteil zurückverlangen.

Dazu musst du gegen die Gasrechnung Widerspruch einlegen und die Erstattung verlangen. Beziehe dich dabei in deinem Schreiben auf jeden Fall auf das oben genannte Urteil.

Das musst du wissen:

  • Du kannst auch gegen Gasrechnungen aus Altverträgen Widerspruch einlegen.
  • Die Frist für den Widerspruch liegt bei drei Jahren ab Erhalt der Jahresrechnung (Vorsicht, diese Frist wird auf den Tag genau berechnet!).
  • Auch wenn du in den letzten Jahren nicht widersprochen hast, so kannst du das jetzt nachholen (innerhalb der Drei-Jahres-Frist!).

Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westhalfen findest du ein Musterschreiben, das dir bei der Formulierung deines Widerspruchs hilft. Die richtige Adresse deines Gasanbieters für den Widerspruch findest du im Kündigungsadressbuch von aboalarm. Bleibt dein Gasanbieter trotzdem stur, musst du wahrscheinlich härtere Geschütze auffahren.

Was, wenn der Anbieter sich stur stellt?

In jedem Fall solltest du überlegen, ob du einen Anwalt einschalten willst. Wie die Stiftung Warentest berichtet, ist es wichtig, dass der in diesem Bereich bereits Erfahrung hat. Problem ist hier jedoch meistens, dass sich die recht geringen Beträge für die Anwälte nicht lohnen, sofern sie nicht mehrere Fälle parallel bearbeiten. Im Artikel der Stiftung Warentest findest du zwei Kanzleien in Essen, die sich für die Erstattung einsetzen.

Eine weitere Möglichkeit ist der relativ neue Service Verbraucherinkasso. Worum es sich dabei handelt und wie es funktioniert, erklärt ebenfalls die Stiftung Warentest.

Außerdem kannst du dich auch jederzeit an die jeweilige Verbraucherzentrale in deinem Bundesland wenden und dir dort Tipps holen.

Doch Vorsicht, die Beratung dort ist nicht kostenlos. Eine Übersicht über die möglichen Kosten haben wir bereits in einem anderen Blogartikel für dich zusammengestellt.

Falls du nach all dem Hin und Her deinen Anbieter wechseln willst, nutze unsere Kündigungsschreiben, um dir den Wechsel zu erleichtern.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.