Sonderkündigungsrecht Strom und Gas: Vorzeitig raus aus dem Vertrag!

Laura Lenhart

In welchen Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas? Wir zeigen dir, wie du frühzeitig aus deinem Energievertrag herauskommst!

Um dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, reicht es nicht, dass du einfach einen günstigeren Anbieter gefunden hast. Du benötigst einen Grund, den dein Anbieter als Sonderkündigungsgrund akzeptiert und dich somit vorzeitig aus der Vertragsbindung lässt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Strom- oder Gastarif handelt, denn es gelten dieselben Voraussetzungen.

Sonderkündigungsrecht Strom / Gas bei Preiserhöhung

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Hat dein Versorger dich vor kurzem über eine bevorstehende Preiserhöhung informiert? Die Leistung bleibt jedoch die gleiche? In diesem Fall kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht für Strom und Gas Gebrauch machen.

Wenn du ein Schreiben deines Strom- oder Gasanbieters bekommst, schau immer genau hin. Eine Preiserhöhung ist oft auf den ersten Blick nicht erkennbar. Mehr dazu erfährst du in unserem Blogartikel „Versteckte Preiserhöhungen“.

Dein Anbieter muss dich in der Regel sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung schriftlich informieren. Gleichzeitig muss der Anbieter dich in dieser Mitteilung auf dein Sonderkündigungsrecht innerhalb der von ihm angegebenen Frist hinweisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung erhältst, beginnt eine zweiwöchige Kündigungsfrist. Was genau in die Sonderkündigung rein muss, erfährst du hier.

Das Streichen von zunächst vereinbarten Boni und die damit verbundene Kostensteigerung sind keine Preiserhöhung im eigentlichen Sinne. Du hast dem Wegfall nach einer gewissen Zeit bei Vertragsabschluss zugestimmt und aus diesem Grund kein Sonderkündigungsrecht!

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes (vom 5. Juli 2017,VIII ZR 163716) greift das Sonderkündigungsrecht auch bei Preiserhöhungen auf Grund von Steuererhöhungen oder staatlichen Abgaben und Umlagen. Denn der Versorger legt am Ende einseitig fest, ob er den Preis ändern will. Also hast du auch bei „hoheitlichen Belastungen“ des Strompreises ein Sonderkündigungsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wirst du über eine Preiserhöhung zwar informiert, aber nicht auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, dann ist die Preiserhöhung unwirksam!

Im Fall einer Sonderkündigung bzw. außerordentlichen Kündigung, solltest du deinen Vertrag selbst kündigen. Wir raten davon ab, dies dem neuen Anbieter zu überlassen. Stattdessen solltest du deine Kündigung selbst abschicken. Du kannst sonst nicht sicher sein, dass dein alter Anbieter deine Kündigung innerhalb der kurzen Frist des Sonderkündigungsrechts erhält und akzeptiert!

Sonderkündigungsrecht Strom / Gas bei Preissenkung

Obwohl sich eine Preissenkung erstmal gut anhört, kann es sein, dass du weiterhin mehr bezahlst als bei einem anderen Energieanbieter. Solltest du also immer noch in einem vergleichsweise teuren Vertrag stecken, dann nutze die Preissenkung als Chance, deine Sonderkündigung auszusprechen!

Du hast immer dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn dein Strom- oder Gasanbieter eine Preisänderung vornimmt. Dies gilt sowohl, wenn der Preis steigt, als auch wenn er fällt.

Wenn ein Schreiben deines Strom- oder Gasanbieters ankommt, schau immer genau hin. Dein Anbieter muss dich in der Regel sechs Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich informieren. Zudem muss dein Anbieter dich in seiner Mitteilung auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ab dem Zeitpunkt, an dem du die Mitteilung erhältst, beginnt die zweiwöchige Kündigungsfrist

Im Fall einer Sonderkündigung bzw. außerordentlichen Kündigung, solltest du deinen Vertrag selbst kündigen. Überlasse das besser nicht deinem neuen Anbieter. Stattdessen solltest du deine Kündigung selbst abschicken. Du kannst sonst nicht sicher sein, dass dein alter Anbieter deine Kündigung innerhalb der kurzen Frist des Sonderkündigungsrechts erhält und akzeptiert!

Sonderkündigungsrecht Strom / Gas bei Umzug

Du ziehst um, aber dein Strom- oder Gasversorger beliefert deinen neuen Wohnort nicht? Dann hast du unter Umständen das Recht auf Sonderkündigung! Hier musst du allerdings zwischen einem befristeten oder einem unbefristeten Vertrag unterscheiden.

Unbefristeter Vertrag

Hast du einen unbefristeten Tarif, kannst du deinen Vertrag bei einem Umzug außerordentlich kündigen. Bei deinem Grundversorger beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen. Hast du einen alternativen Anbieter, findest du die Frist in deinem Vertrag. Informiere den Anbieter in deiner Kündigung schriftlich darüber, dass du den Vertrag aufgrund deines Umzugs außerordentlich kündigst.

Befristeter Vertrag

Bei einem befristeten Vertrag hast du nur unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Sollte dein neuer Wohnort außerhalb des Liefergebietes deines Versorgers liegen, ist es möglich, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Beliefert dein Anbieter auch deinen neuen Wohnort, musst du mit deiner Kündigung im Normalfall bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit warten. Die einzige Ausnahme von dieser Regelung ist, wenn du an deinem neuen Wohnort mehr zahlen müsstest als bisher. In diesem Fall handelt es sich um eine Preiserhöhung und du kannst, wie zuvor beschrieben, vorzeitig kündigen.

Im Fall einer Sonderkündigung bzw. außerordentlichen Kündigung, solltest du deinen Vertrag selbst kündigen. Überlasse das besser nicht deinem neuen Anbieter. Stattdessen solltest du deine Kündigung selbst abschicken. Du kannst sonst nicht sicher sein, dass dein alter Anbieter deine Kündigung innerhalb der kurzen Frist des Sonderkündigungsrechts erhält und akzeptiert!

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Du hast ein Sonderkündigungsrecht bei Strom & Gas? Dann kündige deinen Vertrag schnell und einfach mit unserem aboalarm (Sonder-)Kündigungsservice:

Bei Fragen rund um deine Kündigung steht dir jederzeit unser erfahrener und freundlicher Support zur Seite.

Kein Sonderkündigungsrecht? Die ordentliche Kündigung

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Die Möglicheit außerordentlich zu kündigen, schützt dich vor Preisänderungen und vor Verträgen, die du beispielsweise wegen eines Umzugs nicht mehr nutzen kannst. Dabei solltest du immer auf die vorgeschriebenen Fristen und die richtige Kündigungsform achten, sonst kann es sein, dass dein Anbieter deine Kündigung nicht akzeptiert. Die genauen Regelungen findest du in deinen Vertragsunterlagen.

Wenn du den Vertrag mit deinem Energieanbieter aus einem anderen als den oben beschriebenen Gründen kündigen willst, hast du in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall bleibt dir jedoch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung bei Strom und Gas.

Bei einem befristeten Vertrag musst du bis zum Ende der Laufzeit warten. Ist dein Vertrag unbefristet, kannst du ihn jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Umfassende Infos zum Wechsel deines Strom- oder Gasanbieters findest du in unserem Artikel Strom- und Gas-Anbieter wechseln.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Angaben um redaktionelle Inhalte zum Zwecke der Information handelt, die keine im Einzelfall geltenden Vertragskonditionen oder ähnliches darstellen. Hierfür solltest du die vereinbarten Vertragskonditionen und den genauen Vertragstext deines Anbieters einsehen, da wir diese Details nicht tagesaktuell prüfen können.